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Reicht die Angabe zur Entfernungspauschale für eine Steuererstattung?

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    Reicht die Angabe zur Entfernungspauschale für eine Steuererstattung?

    Ich habe in 2023 einen mittleren vierstelligen Betrag an Einkommenssteuer gezahlt. Fahrten zur Arbeit betrugen knapp 30.000km. Wenn ich die gefahrene Strecke halbiere und für die ersten 20km zur Arbeit 0,30€ ansetze und für den Rest 0,38€, dann komme ich auf mehr als 5000,-€ allein für Fahrten zur Arbeit. Das ist mehr als mir an Lohnsteuer abgezogen wurde. Muss ich mir dann eigentlich im (zugegebenermaßen verspäteten) Antrag noch die Mühe machen, andere Posten aufzuführen wie Spenden, Waschen der Dienstkleidung usw., oder reicht schon allein die Entfernungspauschale, dass ich die geleistete Steuer in voller Höhe erstattet bekomme?

    #2
    Einen Steuersatz von 100 % gibt es bei uns nicht. Inwieweit sich Deine Fahrtkosten steuerlich auswirken siehst Du aus der Steuerberechnung.in Elster.

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      #3
      Als Ergänzung von L.E.Fant:

      Die Werbungskosten senken nicht deine Steuerlast direkt, sondern dein zu versteuerndes Einkommen.
      Wenn du die Werbungskosten mit dem im letzten Steuerbescheid genannten Steuersatz multipizierst, erhältst du ungefähr den Betrag raus, den du an Steuern sparen könntest. Aber es hängt von deiner Gesamtsituation ab, wie hoch die Steuererstattung sein kann.
      Es macht Sinn, dass du ALLE Werbungskosten nennst!
      (Und alle steuerlich relevanten Versicherungen, alle Spenden etc.)

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        #4
        Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
        Wenn du die Werbungskosten mit dem im letzten Steuerbescheid genannten Steuersatz multipizierst, erhältst du ungefähr den Betrag raus, den du an Steuern sparen könntest.
        Ok, im nächsten Satz hast Du das gleich wieder relativiert. Diese Methode finde ich - vor allem, aber nicht nur wegen dem Werbungskostenpauschbetrag - schon recht problematisch.

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          #5
          @L.E.Fant
          Ich wollte vor allem verdeutlichen, dass die Werbungskosten nicht 1:1 die Steuern senken, sondern nur mit dem persönlichen Steuersatz.
          Eigentlich hatte ich gedacht, dass es genügend deutlich wurde, dass das nur eine grobe Schätzung sein kann, weil eben alles berücksichtigt werden muss.

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            #6
            Versteh schon. Ich find's aber ziemlich problematisch

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              #7
              Eine annähernde Kontrollrechnung könnte so aussehen: Enfernungspauschale 5.000 € minus Arbeitnehmerpauschbetrag bleiben übersteigende 3.770 €. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 35% ergäbe das eine Erstattung von rund 1.300 €. Jeder weitere € an Werbungskosten erhöht diesen Betrag um ca. 0,35 €. Den Grenzsteuersatz kannst Du leider nicht Deinem Steuerbescheid entnehmen, dort wird nur der Durchschnittssteuersatz angegeben, der geringer ist. Die 35% habe ich jetzt mal als Erfahrungswert bei einem "mittleren vierstelligen Betrag an Einkommenssteuer" angenommen. Ist aber nur über den Daumen gepeilt, genaueres sagt Dir die ELSTER-Berechnung.

              Für Arbeitsmittel gibt es übrigens eine Nichtbeanstandungsgrenze von 110 € im Jahr, die kannst Du also ohne genauere Darlegung in jedem Fall ansetzen. Und 16 € für Kontoführungsgebühren.

              Verspätet ist die Erklärung 2023 übrigens nicht solange Du nicht zur Abgabe verpflichtet bist (sog. Antragsveranlagung).

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                #8
                Vielen Dank schon einmal für die Antworten. Wie man vielleicht merkt, mache ich die Steuererklärung in dieser Form zum ersten Mal. Falls ich noch Fragen habe, werde ich sie voraussichtlich am Abend vom Laptop aus stellen. Eine andere Sache, wo Ihr mir wahrscheinlich nicht weiterhelfen könnt, ist die, ob man den Benutzernamen im Forum ändern kann?

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                  #9
                  Eine andere Sache, wo Ihr mir wahrscheinlich nicht weiterhelfen koennt, ist die, ob man den Benutzernamen im Forum aendern kann?
                  Also ich sehe keine Moeglichkeit, den Benutzernamen zu aendern und die Nutzungsbedingungen sagen dazu auch nichts. Meines Wissens kann man nur einen neuen Account anlegen (und ggf. den alten loeschen, aber dann werden die bisherigen Beitraege auf einen neutralen User Gast umgeschluesselt). Aber vielleicht koennen das ja die Admins da weiterhelfen, ich habe eben dazu mal eine Frage an die Admins eingestellt, sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich hier berichten.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

                    Also ich sehe keine Moeglichkeit, den Benutzernamen zu aendern und die Nutzungsbedingungen sagen dazu auch nichts. Meines Wissens kann man nur einen neuen Account anlegen (und ggf. den alten loeschen, aber dann werden die bisherigen Beitraege auf einen neutralen User Gast umgeschluesselt). Aber vielleicht koennen das ja die Admins da weiterhelfen, ich habe eben dazu mal eine Frage an die Admins eingestellt, sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich hier berichten.
                    Vielen Dank für Deine Bemühung. Ich hatte im Profil lange gesucht und auch nichts gefunden. Vor Jahren bei meinen ersten Beiträgen schrieb jemand, dass es nicht klug sei, seine Emailadresse als Nutzernamen zu wählen, und ich stimme da zu. Das war auch der Grund, warum ich in meiner Frage oben keine ganz genauen Zahlen schrieb. Vielleicht haben die Admins ja wirklich eine Möglichkeit, den Nutzernamen zu verändern, bspw. in hkps. Ich fand auch keinen Button, wo ich meinen Account löschen kann, damit ich mich erneut mit meiner normalen Emailadresse registrieren kann.

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                      #11
                      Ich fand auch keinen Button, wo ich meinen Account löschen kann, damit ich mich erneut mit meiner normalen Emailadresse registrieren kann.
                      Hier eine Anleitung: https://forum.elster.de/anwenderforu...m-l%C3%B6schen
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Es ist so, wie ich es beschrieben habe, denn auf meine Anfrage erhielt ich folgende Antwort: "Der bereits gewaehlte/registrierte Benutzername kann von Ihnen nicht geaendert werden. Stellen Sie bitte eine Anfrage auf Loeschung des Accounts und registrieren Sich anschliessend erneut,wenn Sie unter einem anderen Nutzernamen im Forum registriert sein moechten."
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Wegen des Nutzernamens und der möglichen Accountlöschung Euch Beiden, HKM und Charlie24, noch vielen Dank. Ich werde es wohl angehen, allerdings erst nach Abgabe meiner diesjährigen Steuererklärung, weil ich vielleicht noch Fragen dazu hätte.

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