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Auszahlung Abfindung

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    Auszahlung Abfindung

    Hallo,
    tolles Forum schon viel gelesen.
    Folgende Situation:
    Ich bekomme in Januar eine größere Abfindung meines (noch) aktuellen Arbeitgebers.
    Kann ich meinen neuen Arbeitgeber im Januar bitten mir im Januar die Lohnsteuerklasse 6 zu geben damit die Abfindung in Lohnsteuerklasse 3 ausbezahlt wird ?
    Im Fbruar dann wieder in die Lohnsteuerklasse 3. Geht sowas ?
    Für Hilfe wäre ich Dankbar ;-)

    #2
    Da müsste dich dein neuer Arbeitgeber zunächst als Nebenarbeitgeber anmelden und dein bisheriger weiter als Hauptarbeitgeber angemeldet lassen.

    Ein Anspruch besteht da m. W. nicht, es bringt auch nur einen Zinsvorteil, da für 2025 dann Steuererklärungspflicht besteht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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