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Erste gemeinsame Steuererklärung nach der Hochzeit

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    Erste gemeinsame Steuererklärung nach der Hochzeit

    Hallo zusammen, schönen Sonntag,

    im September haben wir geheiratet und im kommenden Jahr steht die erste gemeinsame Steuererklärung für 2024 an.
    Wir werden eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (Zusammenveranlagung), und sind beide von der Steuerklasse1 in die 4 gewechselt.

    Ich (Ehemann) habe meine Steuererklärung bisher immer über Elster Online abgegeben.
    Meine Ehefrau hat bis jetzt keine Steuererklärung gemacht und besitzt auch kein Elster Konto.

    Jetzt hab ich eine Frage weil ich hier immer etwas vom Bescheinigungsabruf für den anderen Ehegatten beantragen lese.
    Muss ich das auch tun ? Wie gesagt meine Frau hat bisher noch keine Erklärung abgegeben und besitzt auch keinen Elster Zugang.

    Ansonsten werde ich die erste gemeinsame Steuererklärung mit Elster schon hinbekommen.

    Und eine Frage zu den Fahrtkosten Anlage N.
    Meine Frau besitzt keinen Führerschein und ich fahre sie zur Arbeit und wieder nach Hause.
    Kann ich diese Fahrtkosten, zusätzlich zu meinen, auch mit angeben ?

    Vielen Dank für eure Hilfe !!

    Tobi

    #2
    Man muss ja den Bescheinigungsabruf nicht nutzen. Er bietet allerdings Vorteile.

    Wenn man diese nutzen möchte, dann müsste sich derjenige, unter dessen Elster-Zugang die Erklärung übermittelt wird, die Abrufberechtigung erteilen lassen.

    Die Entfernungspauschale für Deine Ehefrau ist in ihrer Anlage N zu beantragen.

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      #3
      Den Bescheinigungsabruf für deine Frau kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

      beantragen. Deine Frau erhält dann einen Brief mit einem Freischaltcode, den du einmalig eingeben musst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von CuTRai Beitrag anzeigen
        Meine Frau besitzt keinen Führerschein und ich fahre sie zur Arbeit und wieder nach Hause.

        Für die Entfernungspauschale ist es völlig egal wie sie zur Arbeit kommt, sie könnte auch laufen oder mit dem Fahrrad fahren.

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

          Für die Entfernungspauschale ist es völlig egal wie sie zur Arbeit kommt, sie könnte auch laufen oder mit dem Fahrrad fahren.
          Nicht völlig, da es je nach Verkehrsmittel eine Deckelung auf 4.500€ gibt, aber da muss man es schon weit zur Arbeit haben.

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