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Steuererklärung / Grenzgänger Schweiz

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    Steuererklärung / Grenzgänger Schweiz

    Hallo zusammen,
    ich wende mich heute mal auf diesem Wege an dieses Forum, um Informationen zu erhalten, wie ich damit umgehen soll.
    Ich war 2022 Grenzgänger, da ich einen Arbeitgeber in der Schweiz hatte.
    Mittlerweile bin ich wieder in Deutschland angestellt, nur muss ich es in meiner Lohnsteuererklärung machen.
    Mein Steuerberater kann mit den Schweizer Franken und der Lohnkarte nichts anfangen. Hat jemand von euch Erfahrung damit?

    #2
    Welches Bundesland ? BW ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich lebe im Bundesland Rheinland-Pfalz.

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        #4
        Der Lohnausweis in der Schweiz wurde halt nur in Schweizer Franken ausgestellt und somit kann mein Steuerberater damit nichts anfangen.
        Ich erwarte, dass das Finanzamt keine Probleme macht, denn die Firma in der Schweiz wird diese Lohnausweise auch nicht in Euro ausstellen. Schließlich gab es so etwas noch nie und sie hatten schon immer mit Grenzgängern zu tun.

        Was kann man da tun ?

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          #5
          Wie von Charlie24 angedeutet, hat man bei den Finanzämtern in BW die beste Chance, Informationen zu finden.

          Unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...e/Grenzgaenger findet man unter DBA-Schweiz, Umrechnungskurse die jahresbezogenen Umrechnungskurse.
          Zuletzt geändert von multi; 28.10.2024, 15:57.

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            #6
            Die Anlage N-GRE kannst du in RLP nicht verwenden, die gilt nur in BW. Den Arbeitslohn und die Schweizer Abzugsteuer kannst du auf

            Seite 7 der Anlage N sogar in Schweizer Franken eintragen (Zeile 29), sonst musst du umrechnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24
              erst einmal vielen Dank für die Info.
              Ich werde das mal an meinen Steuerberater weiterleiten und hoffe das Sie damit etwas anfangen kann.
              Hätte nie gedacht das es solche Probleme gibt wenn man mal in der Schweiz arbeiten möchte.

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