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Freiwillige Krankenversicherung für Lebensgefährtin

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    Freiwillige Krankenversicherung für Lebensgefährtin

    Hallo
    Ich lebe mit meiner Partnerin (nicht Ehefrau) und unseren gemeinsamen Kinder zusammen.
    Ich gehe Arbeiten und versorge die Familie.
    Meine Partnerin kümmert sich um die Kinder und den Haushalt.
    Sie ist nicht Berufstätig und bezieht auch außer Kindergeld KEINE Leistungen.
    Ich zahle jeden Monat für sie die Freiwillige Krankenversicherung.
    Kann ich diese Summe auch absetzten ?
    Wenn ja wie und wo genau.
    Nein sie macht keine Steuererklärung da sie kein Einkommen hat.

    Danke für die Antworten
    PS wie leben in Schleswig Holstein

    #2
    Hallo Vhrisjo!

    Sie können noch viel mehr als die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich absetzen!

    Sehen Sie sich hierzu das Formular "Anlage Unterhalt" und die dazugehörigen Hilfetexte an!

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      #3
      PS wie leben in Schleswig Holstein
      Das Bundesland spielt jetzt bei der Einkommensteuer keine Rolle, das Einkommensteuergesetz gilt in ganz Deutschland.

      Um den Unterhalt in Höhe des Grundfreibetrags und die Kosten der Krankenversicherung steuerlich absetzen zu können,

      darf die Partnerin allerdings kein größeres Vermögen haben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Die Anlage Unterhalt ist richtig. Es besteht zwar keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung für die Lebensgefährtin (jedenfalls solange die gemeinsamen Kinder nicht mehr ganz klein sind). Aber die Lebensgefährtin würde für ihren Lebensunterhalt Sozialleistungen beziehen können wenn sie nicht in Haushaltsgemeinschaft mit Dir leben würde. Das reicht, um sie nach § 33a EStG Abs. 1 Satz 3 zu berücksichtigen.

        Als Haushaltsangehörige kannst Du pauschal für ihren Unterhaltsbedarf einen Betrag in Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages ansetzen, das sind 2023 10.908 €. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag, der im jeweiligen Veranlagungszeitraum nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 für die Absicherung der unterhaltsberechtigten Person aufgewandten Beiträge, also die Kranken- und Pflegeversicherung. Anzurechnen ist das eigene Einkommen der Lebensgefährtin und ggf. Vermögen.

        Die Anlage Unterhalt muss VOLLSTÄNDIG ausgefüllt werden, insbesondere muss die Steuer-ID der unterstützten Person angegeben werden, sonst rechnet ELSTER nicht richtig, gibt aber auch keine Fehlermeldung aus sondern berücksichtigt den Unterhalt einfach nicht.

        Achtung: Kindergeldberechtigt sind die Kinder, nicht die Lebensgefährtin (auch wenn das KG an sie augezahlt wird).
        Zuletzt geändert von Telepeter; 02.11.2024, 20:17.

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