Steuererklärung für 2019 noch möglich?

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  • Mindblow
    Neuer Benutzer
    • 04.11.2024
    • 11

    #1

    Steuererklärung für 2019 noch möglich?

    Hi zusammen

    ich habe 2019 im Oktober angefangen zu arbeiten und, so wie ich das inzwischen verstehe, also so wenig verdient, dass ich eigentlich eine Steuererklärung hätte machen und eine Rückzahlung bekommen können. Über die 4-Jahres-Frist für freiwillige Erklärungen bin ich jetzt ja aber schon drüber. Weiss jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, für 2019 trotzdem noch eine Steuererklärung abzugeben, bspw. durch eine rückwirkende Fristverlängerung?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45964

    #2
    Da wirst du Pech haben, es sei denn, es hätte für 2019 einen Grund für eine Pflichtveranlagung gegeben.

    Den sehe ich aber nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7877

      #3
      Vorsichtshalber: Es wurde aber auch Lohnsteuer einbehalten, die Du hättest erstattet bekommen können ? Will Dich nicht veralbern, aber es gibt hier im Forum und der freien Wildbahn nichts, was es nicht gibt :-)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Grund für eine Pflichtveranlagung
        Dazu einfach mal hier nachlesen und schauen ob da was zutrifft.

        Kommentar

        • Mindblow
          Neuer Benutzer
          • 04.11.2024
          • 11

          #5
          Danke euch für die Antworten!

          Ja, genau, es wurde Lohnsteuer einbehalten, die ich hätte erstattet bekommen können. Kann es gerade nicht nachschauen, aber ich weiss nicht mal sicher, ob ich mit meinem Gesamtgehalt aus dem Jahr überhaupt über den Grundfreibetrag komme.

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          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Zitat von Mindblow Beitrag anzeigen
            ich weiss nicht mal sicher, ob ich mit meinem Gesamtgehalt aus dem Jahr überhaupt über den Grundfreibetrag komme.
            Das hilft alles nichts wenn keiner der in § 46 EStG genannten Gründe für eine Pflichtveranlagung vorliegt. Also bitte genau lesen! Die Frist für eine Antragsveranlagung ist abgelaufen.

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