Hallo zusammen,
ich mache derzeit meine Steuererklärung für 2023, einzeln veranlagt, erhalte Unterhaltsleistungen (Sonstige Einkünfte) von meinem dauerhaft getrenntlebenden Ehepartner, die er in seiner Erklärung als Sonderausgaben angibt (Realsplitting). Meine Steuererklärung gebe ich selber ab, er wird steuerlich beraten und wird im folgenden Jahr die Steuererklärung abgeben.
Nun muss ich meine Steuererklärung zeitnah abgeben, aber mir fehlt die Höhe der Unterhaltsleistungen als Sonstige Einkünfte. So wie ich es verstanden habe, müssen unsere Angaben als Sonstige Einkünfte (Ich) / Sonderausgaben (Er) in der Höhe übereinstimmen.
Die Berechnung des Unterhalts als Sonderausgabe ist meines Wissens nach eine komplexere Berechnung (Monatl. Zahlungen + Zahlung einzelner Leistungen für die Kinder ./. Düsseldorfer Tabelle, ggf. Aufschlag). Dementsprechend kann ich nicht lediglich die monatlichen Zahlung summieren, bzw. hatte es für mich für 2022 versucht, aber bin hierbei auf ein viel höheres Ergebnis gekommen als sein Steuerberater am Ende ermittelt hat. Mir fehlen die Unterlagen, um die Angabe richtig selber zu ermitteln, und sein Steuerberater wird dies erst im folgenden Jahr berechnen.
Da mir die Unterlagen zur Berechnung fehlen und meine Berechnung von der Berechnung des Steuerberaters abweicht, bin ich etwas ratlos, in welcher Höhe ich die Einkünfte angeben kann. Ich möchte vermeiden, dass wir unterschiedliche Angaben machen sowie eine falsche Angabe, die zu einem höheren Ergebnis für einen von uns beiden führt. Welche Möglichkeit habe ich, wenn ich die Höhe der Sonderausgaben nicht kenne? Fristverlängerung, Bescheidänderung? Oder kann ich meine Sonstigen Einkünfte berechnen, angeben und im Falle einer Abweichung wird mein Steuerbescheid im nächsten Jahr mit der Abgabe seiner Erklärung angepasst?
Viele Grüße
ich mache derzeit meine Steuererklärung für 2023, einzeln veranlagt, erhalte Unterhaltsleistungen (Sonstige Einkünfte) von meinem dauerhaft getrenntlebenden Ehepartner, die er in seiner Erklärung als Sonderausgaben angibt (Realsplitting). Meine Steuererklärung gebe ich selber ab, er wird steuerlich beraten und wird im folgenden Jahr die Steuererklärung abgeben.
Nun muss ich meine Steuererklärung zeitnah abgeben, aber mir fehlt die Höhe der Unterhaltsleistungen als Sonstige Einkünfte. So wie ich es verstanden habe, müssen unsere Angaben als Sonstige Einkünfte (Ich) / Sonderausgaben (Er) in der Höhe übereinstimmen.
Die Berechnung des Unterhalts als Sonderausgabe ist meines Wissens nach eine komplexere Berechnung (Monatl. Zahlungen + Zahlung einzelner Leistungen für die Kinder ./. Düsseldorfer Tabelle, ggf. Aufschlag). Dementsprechend kann ich nicht lediglich die monatlichen Zahlung summieren, bzw. hatte es für mich für 2022 versucht, aber bin hierbei auf ein viel höheres Ergebnis gekommen als sein Steuerberater am Ende ermittelt hat. Mir fehlen die Unterlagen, um die Angabe richtig selber zu ermitteln, und sein Steuerberater wird dies erst im folgenden Jahr berechnen.
Da mir die Unterlagen zur Berechnung fehlen und meine Berechnung von der Berechnung des Steuerberaters abweicht, bin ich etwas ratlos, in welcher Höhe ich die Einkünfte angeben kann. Ich möchte vermeiden, dass wir unterschiedliche Angaben machen sowie eine falsche Angabe, die zu einem höheren Ergebnis für einen von uns beiden führt. Welche Möglichkeit habe ich, wenn ich die Höhe der Sonderausgaben nicht kenne? Fristverlängerung, Bescheidänderung? Oder kann ich meine Sonstigen Einkünfte berechnen, angeben und im Falle einer Abweichung wird mein Steuerbescheid im nächsten Jahr mit der Abgabe seiner Erklärung angepasst?
Viele Grüße
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