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    Verlustvortrag ausstellen

    Guten Tag, ich mache gerade meine EST als selbstständige Kleinunternehmerin....die letzten Jahre habe ich immer vom Verlustvortrag Gebrauch gemacht. Dazu musste ich irgendwo einen Haken setzen, dass ich das gerne in Anspruch nehmen möchte. Dieses Jahr möchte ich das nicht mehr, sondern den Verlust der letzten Jahre "nutzen". Wo kann ich das einstellen?
    Danke für die Info!
    LG

    #2
    Das geht alles automatiswch. Wenn du im Vorjahr einen Verlustvortrag hattest wird der vom FA mit deinem positiven Einkommen verrechnet.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Das geht alles automatiswch. Wenn du im Vorjahr einen Verlustvortrag hattest wird der vom FA mit deinem positiven Einkommen verrechnet.
      Ok danke für die Antwort. Ich habe die Daten ja aus den Vorjahren übernommen also ist der Haken irgendwo noch gesetzt. Ist das sicher, dass es automatisch geht?
      Zuletzt geändert von JHLenny; Gestern, 15:09.

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        #4
        Du bekommst ja vom FA einen Einkommensteuerbescheid und einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag. Da kann man das rechnerisch gut nachvollziehen. Probleme kann es nur geben, wenn sich zwischenzeitlich die Steuernummer geändert hat.

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          #5
          Welche Software verwendest Du denn? Du postest hier unter Allgemein und Projekt.

          Der angesammelte Verlust gehört jedenfalls nicht in die Steuererklärung. Das Finanzamt kennt ihn und wird ihn auch berücksichtigen.

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            #6
            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Du bekommst ja vom FA einen Einkommensteuerbescheid und einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag. Da kann man das rechnerisch gut nachvollziehen. Probleme kann es nur geben, wenn sich zwischenzeitlich die Steuernummer geändert hat.
            Ach das ist ja super, ok! Dankeschön

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Welche Software verwendest Du denn? Du postest hier unter Allgemein und Projekt.

              Der angesammelte Verlust gehört jedenfalls nicht in die Steuererklärung. Das Finanzamt kennt ihn und wird ihn auch berücksichtigen.
              Mit Elster. Der Verlust an sich nicht aber es gab einen Haken den man setzen kann wenn man einen Verlustvortrag möchte. Diesen finde ich nicht mehr..

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                #8
                Das Häkchen ist m. E. nur für Fälle da, in denen nur ein Verlustvortrag und keine Einkommensteuererkägrung gemacht werden soll.

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                  #9
                  Der Verlust an sich nicht aber es gab einen Haken den man setzen kann wenn man einen Verlustvortrag möchte. Diesen finde ich nicht mehr..
                  Meinst du vielleicht die Zeile 17 in der Anlage Sonstiges ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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