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Erstattene Kirchensteuer

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    Erstattene Kirchensteuer

    Guten Abend,

    ich habe eine kurze Frage zum Thema Kirchensteuer.

    Ich bin gerade dabei, die Erklärung für 2023 fertig zu stellen.
    Trage ich beim Punkt erstattete Kirchensteuer den erstatteten Betrag aus der Steuererklärung für 2022 ein, auch wenn ich den dazugehörigen Bescheid erst Anfang 2024 erhalten habe?
    Ich war bei der Steuererklärung für 2022 dieses Mal etwas später dran als normal.

    Vielen Dank und einen schönen Abend.

    #2
    Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
    Trage ich beim Punkt erstattete Kirchensteuer den erstatteten Betrag aus der Steuererklärung für 2022 ein, auch wenn ich den dazugehörigen Bescheid erst Anfang 2024 erhalten habe?
    Nein, auch hier gilt das Zuflussprinzip, § 11 EStG. Also erst in der 2024er Erklärung eintragen.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      D.h. gesetzt den Fall, ich bekomme den Bescheid für 2023 noch in diesem Jahr (also 2024), dann würde die Ansetzung der Kirchensteuer 2024 als Sonderausgabe zweifach gemindert, da ich in 2024 zweimal Kirchensteuer erstattet bekommen habe (für 2022 + 2023)?
      Habe ich das richtig verstanden?

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        #4
        Habe ich das richtig verstanden?
        Genauso ist das ! Unsere Tochter hat im Jahr 2024 Kirchensteuererstattungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 überwiesen bekommen.

        Das mindert den Sonderausgabenabzug im Jahr 2024. Ich hatte vor Jahren mal mit einem Fall zu tun, bei dem ein sog. Kirchensteuerüberhang

        entstanden ist, der wird dann beim Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Klarstellung und einen schönen Abend.

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            #6
            Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
            D.h. gesetzt den Fall, ich bekomme den Bescheid für 2023 noch in diesem Jahr (also 2024), dann würde die Ansetzung der Kirchensteuer 2024 als Sonderausgabe zweifach gemindert, da ich in 2024 zweimal Kirchensteuer erstattet bekommen habe (für 2022 + 2023)?
            Es kommt nicht auf das Datum des Bescheides sondern auf das Datum der Zahlung an. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass Erstattungen ein paar Tage nach dem Bescheiddatum auf dem Konto sind, Nachzahlungen sind aber erst etwa einen Monat nach dem Bescheiddatum fällig. Das kann bei Bescheiden, die im Dezember ergehen, durchaus dazu führen das das Jahr des Bescheiddatums und das Jahr der Zahlung unterschiedlich sind.

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