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Freiberufler Deutschlehrer+Gewerbe Ebay, Kleinunternehmerregelung erlaubt?

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    Freiberufler Deutschlehrer+Gewerbe Ebay, Kleinunternehmerregelung erlaubt?

    Hallo Leute,
    erstmal zum Hintergrund. Ich bin zurzeit selbständige Deutschlehrkraft und möchte nächstes Jahr einen ebay Online Shop aufmachen (oder Amazon oder so.)
    Da es sich um 2 unterschiedliche Tätigkeiten handelt, habe ich 2 Fragen:
    1.Der Umsatz von meiner Freiberuflertätigkeit (Deutschlehrer) steigt über 30000 Euro, wobei ich als freiberuflicher Deutschlehrer vom Umsatzsteuer befreit bin als Übungsdozent. Darf ich in meiner Gewerbetätigkeit (Ebay oder Amazon) nicht mehr die Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, stimmt es?
    2. Wenn ich keine Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen darf, bezieht sich die Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder quartalsweise) nur auf den Umsatz von meiner Gewerbetätigkeit, ebay oder amazon, oder? Für meine freiberufliche Tätigkeit (Deutschlehrer) mache ich schon seit 3 Jahren nur Einkommenssteuervoranmeldung quartalsweise.
    Vielen Dank für eure Antworten

    #2
    Soweit ich das sehe, rechnen deine steuerbefreiten Umsätze als Deutschlehrer nicht zum Gesamtumsatz gemäß § 19 Abs. 3 UStG.

    Du wirst für deinen Online-Shop bei entsprechend niedrigen Umsätzen deshalb anfänglich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.

    Mit ELSTER hat ´das aber nichts zu tun. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Elsterbonbon Beitrag anzeigen
      Wenn ich keine Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen darf, bezieht sich die Umsatzsteuervoranmeldung ... nur auf den Umsatz von meiner Gewerbetätigkeit
      Ich seh das auch wie Charlie. Allerdings dürfen die steuerfreien Umsätze in der Umsatzsteuer-Voranmeldung natürlich nicht weggelassen werden.

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        #4
        Zitat von Elsterbonbon Beitrag anzeigen
        ... Für meine freiberufliche Tätigkeit (Deutschlehrer) mache ich schon seit 3 Jahren nur Einkommenssteuervoranmeldung quartalsweise.
        Vielen Dank für eure Antworten
        Du meinst vermutlich die Vorauszahlung für die Einkommensteuer, aber ziemlich sicher wirst du keine vierteljährliche Einkommensteuervoranmeldung machen!
        Es ist im Forum viel einfacher mit Fragen und Antworten, wenn die richtigen Begriffe gewählt werden. ;-)

        Oder gibst du quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen ab, obwohl du (bis jetzt) gar keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen hast?

        In der Erfassung deiner Einnahmen solltest du streng darauf achten, dass du die Honorare als Deutschlehrer und die Einnahmen des Gewerbes gut trennst, damit du (jederzeit) nachweisen kannst, dass der Teil, der für die Umsatzsteuer bzw. Kleinunternehmerregelung relevant ist, unterhalb der Grenze liegt!



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          #5
          Als Kleinunternehmer ist man nur ausnahmsweise zu Voranmeldungen verpflichtet. Das Gewerbe soll erst 2025 gestartet werden,

          da jetzt im Vorfeld alles genau abklären zu wollen, ist m. E. nicht sinnvoll und auch nicht Aufgabe dieses Forums.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen

            Du meinst vermutlich die Vorauszahlung für die Einkommensteuer, aber ziemlich sicher wirst du keine vierteljährliche Einkommensteuervoranmeldung machen!
            Es ist im Forum viel einfacher mit Fragen und Antworten, wenn die richtigen Begriffe gewählt werden. ;-)

            Oder gibst du quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen ab, obwohl du (bis jetzt) gar keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen hast?

            In der Erfassung deiner Einnahmen solltest du streng darauf achten, dass du die Honorare als Deutschlehrer und die Einnahmen des Gewerbes gut trennst, damit du (jederzeit) nachweisen kannst, dass der Teil, der für die Umsatzsteuer bzw. Kleinunternehmerregelung relevant ist, unterhalb der Grenze liegt!


            Ja, genau. Ich meine die Vorauszahlung für die Einkommenssteuer. Ich mache bis jetzt keine UmsatzsteuerVoranmeldung. Danke für die Antwort. Ich informiere mich nochmal

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Ich seh das auch wie Charlie. Allerdings dürfen die steuerfreien Umsätze in der Umsatzsteuer-Voranmeldung natürlich nicht weggelassen werden.
              Danke schön

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Soweit ich das sehe, rechnen deine steuerbefreiten Umsätze als Deutschlehrer nicht zum Gesamtumsatz gemäß § 19 Abs. 3 UStG.

                Du wirst für deinen Online-Shop bei entsprechend niedrigen Umsätzen deshalb anfänglich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.

                Mit ELSTER hat ´das aber nichts zu tun. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
                Danke für die Antwort

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