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Kapitalerträge für 2020 in KAP eintragen - welche Variante vom KAP-Formular nutzen?

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    Kapitalerträge für 2020 in KAP eintragen - welche Variante vom KAP-Formular nutzen?

    Hallo,
    mein Finanzamt möchte, dass ich nachträglich Kapitalerträge für das Jahr 2020 übermittle. Es berifft ausschliesslich Erträge aus Dividenden/Börsengeschäfte (keine Investmentfonds).
    Die Erträge sind in meinem Fall negativ aber dennoch versuche ich jetzt im Formular KAP diese Daten einschliesslich Verlustvortrag einzutragen. Leider scheitert es bereits daran überhaupt das KAP-Formular zu nutzen, welches zB Felder wie Zeile 5 für die Überprüfung des Steuerinbehalts hat, wo ich dann eine 1 eintragen muss, da der Pauschbetrag vermutlich nicht ausgeschöpft wurde.

    Ich habe verschiedene Varianten geprüft:
    1. Kapitalertragssteueranmeldung nach InvStGesetz führt ins Leere und passt auch nicht, da es sich nicht um Investmentfonds handelt sondern um Dividenden/Börsenerträge
    2. Kapitalertragssteueranmeldung nach Einkommensteuergesetz. Dort habe ich in zeile 1 auf der Startseite sowohl §36a und auch Kapitalertragsteuer-Anmeldung geprüft. Auch da fehlt das Feld für die Günstigerprüfung und diese Zeile 4 bzw 5, wo ich eine 1 eintragen müsste

    Wo ich dann die einzelnen Gewinne/Verluste aus den Börsengeschäften, die Dividenden und Verlustvortrag eintragen muss wäre dann das nächste, wonach ich suchen müsste.
    Vor Jahren hatte ich genau dieses eine Feld für die "1" einfach ausgefüllt und gut war, jetzt finde ich das Feld nicht einmal. Da kommt man sich wirklich d*mlich vor. Was übersehe ich denn, hat jemand einen Hinweis?

    Danke
    Zuletzt geändert von K321; 14.11.2024, 01:56.

    #2
    Die Banken sind verpflichtet, die Kapitalertragssteuer von den Erträgen ihrer Kunden einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dafür verwenden sie die Kapitalertragsteuera-Anmeldung.

    Ich gehe davon aus dass es Dir um die eigenen Kapitalerträge, nicht um die Deiner Kunden, handelt. Da wäre die Anlage KAP auszufüllen. Es handelt sich dabei um eine Anlage zur Einkommensteuererklärung.

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      #3
      korrekt, es handelt sich um eigene Erträge. Der Broker ist ein ausländischer (UK), der keine Informationen an deutsche Behörden weiterleitet und daher die Informationen von mir selbst an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Meine Frage war nicht nach welchem Formular sondern den aufgezählten Problemen mit genau diesem Formular.

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        #4
        Zitat von K321 Beitrag anzeigen
        Meine Frage war nicht nach welchem Formular sondern den aufgezählten Problemen mit genau diesem Formular.
        Dann drück Dich gefälligst verständlich aus. Wenn Du Dir die Kapitalertragsteueranmeldungen angeguckt hast, weil Du sie offenbar für das 'Formular KAP' gehalten hast, dann heißt meine Antwort: Du musst eine Einkommensteuererklärung inklusive Anlage KAP abgeben.

        Eine konkrete Frage hast Du nicht gestellt! Du hast nichtmal mitgeteilt welche Software Du verwendest.

        Viel geschrieben hast Du allerdings ... hättest vielleicht gleich zur Sache kommen sollen.

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          #5
          QUOTE=L. E. Fant;n452581]

          Du musst eine Einkommensteuererklärung inklusive Anlage KAP abgeben.

          [/QUOTE]

          Wenn Du die Einkommensteuererklärung 2020 schon abgegeben hast musst Du die Anlage KAP allerdings isoliert ausfüllen und als Anlage zu einer sonstigen Nachricht an das Finanzamt übermitteln. Ein am PC ausfüllbares pdf findest Du hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...76BB222944DC14

          Kommentar


            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            QUOTE=L. E. Fant;n452581]
            Wenn Du die Einkommensteuererklärung 2020 schon abgegeben hast musst Du die Anlage KAP allerdings isoliert ausfüllen und als Anlage zu einer sonstigen Nachricht an das Finanzamt übermitteln. Ein am PC ausfüllbares pdf findest Du hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...76BB222944DC14
            Deep links auf Formulare und Anlagen unterhalb von https://www.formulare-bfinv.de/ funktionieren nicht, da die Session Id expired.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Dann drück Dich gefälligst verständlich aus.
              Ich setze dich auf Block, soweit das hier geht. Ich habe keine Zeit und Nerven mich mit Internettrolls auseinanderzusetzen.

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Deep links auf Formulare und Anlagen unterhalb von https://www.formulare-bfinv.de/ funktionieren nicht, da die Session Id expired.
                Ah ja, dann hier (leider ohne Formularfelder): https://redaktion.lohnsteuer-kompakt...age_KAP_20.pdf

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                  #9
                  Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                  Wenn Du die Einkommensteuererklärung 2020 schon abgegeben hast musst Du die Anlage KAP allerdings isoliert ausfüllen und als Anlage zu einer sonstigen Nachricht an das Finanzamt übermitteln. Ein am PC ausfüllbares pdf findest Du hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...76BB222944DC14
                  Richtig, 2020 ist ja auch schon etwas her und es geht wirklich nur um die nachträgliche Mitteilung der "Kapitalerträge" an das Finanzamt. Ich schaue mir den Link genauer an, hätte aber erwartet, dass man via elster.de sämtliche notwendige Formulare hat, um die nachträgliche Anmeldung zu machen. Bei diesem Forum geht es doch um Elster.de? Diese ursprüngliche Elster-Software ist meines Erachtens nicht mehr zu nutzen, auch nicht rückwirkend. Hier ein Screenshot von Elster.de, wo man auch sehen kann, dass eine berichtigte elektronische Anmeldung möglich ist. Ich habe für 2020 ja bereits zusammen mit der Steuererklärung auch das Formular KAP ausgefüllt, nur u.U. nicht mit allen notwendigen Informationen.

                  image.png

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                    #10
                    Zitat von K321 Beitrag anzeigen

                    Ich setze dich auf Block, soweit das hier geht. Ich habe keine Zeit und Nerven mich mit Internettrolls auseinanderzusetzen.
                    Wer hier der Troll ist, weiß ich nicht. Du hast immer noch nicht den Unterschied zwischen der Anlage Kap zur Einkommensteuererklärung und einer Kapitalertragsteueranmeldung, wie sie z. B. Banken machen müssen, verstanden.

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                      #11
                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      ... Du hast immer noch nicht den Unterschied zwischen der Anlage Kap zur Einkommensteuererklärung und einer Kapitalertragsteueranmeldung, wie sie z. B. Banken machen müssen, verstanden.
                      Ich suche hier ernsthafte Hilfe und wenn ich alles korrekt wüsste, würde ich nicht fragen. Dein Vorwurf ist einfach nur unverschämt und dumm, insbesondere hättest du oben lesen können, dass dieser Broker, um den es sich handelt, eben keine Informationen an deutsche Behörden liefert. Anstatt beim Thema zu bleiben kommen jetzt vermutlich nur noch weitere Attacken, vielen Dank!

                      Ergänzung:
                      Offenbar ist es nicht möglich nachträglich das KAP-Dokument über die Elster-Website auszufüllen zusätzlich zu bereits abgegebener Steuererklärung. Das geht nur über einen Umweg, in dem über die Funktionalität "Sonstige Nachricht", wo man dann tatsächlich das KAP-Dokument anderswo suchen und dann ausfüllen muss, um es dann dem Finanzamt via Elster.de zukommen zu lassen. Da muss man erstmal drauf kommen!
                      Zuletzt geändert von K321; 14.11.2024, 13:11.

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                        #12
                        Kleiner Tipp: lese dir doch mal den Hilfe-Text zur KapEstA 2022 durch. https://www.elster.de/elsterweb/help...p_kapesta_2022

                        Da steht u.a.: Kapitalertragsteuern sind entweder vom Schuldner der Kapitalertraege oder von der inlaendischen auszahlenden Stelle einzubehalten. Und? Bist du eins davon? Nein, also musst du diese Erklaerung auch nicht abgeben.

                        Wie von dir selbst geschrieben, hast du wohl die Anlage KAP zur Einkommensteuererklaerung 2022 nicht vollstaendig ausgefuellt und sollst jetzt die Anlage KAP korrigiert einreichen. Also kurz beschrieben: die Steuererklaerung 2022 nochmals starten (zweckmaessigerweise mit Datenuebernahme 2022!), die Anlage KAP entsprechend korrigieren, als PDF speichern und anschliessend mit den Funktion Nachricht an das Finanzamt als Anlage an das Finanzamt uebermitteln.
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                          Wie von dir selbst geschrieben, hast du wohl die Anlage KAP zur Einkommensteuererklaerung 2022 nicht vollstaendig ausgefuellt und sollst jetzt die Anlage KAP korrigiert einreichen.

                          Wenn ich richtig lese geht es um 2020 und nicht um 2022.

                          Man kann dafür tatsächlich noch eine neue Einkommensteuererklärung in ELSTER anlegen, die Daten aus der früheren Abgabe (wenn die noch vorhanden sind) übernehmen und dann die Anlage KAP hinzufügen.

                          Einfacher ist es m. E., das Formular Anlage KAP vom Formularserver des BMF herunterzuladen, dann können die Formularfelder direkt am PC ausgefüllt werden.
                          Oder das nicht ausfüllbare Formular ausdrucken, von Hand ausfüllen und wieder einscannen.
                          Oder mit Acrobat Reader DC öffnen und das Tool "Text eingeben" benutzen.
                          Dann als Anlage zu einer sonstigen Nachricht mit ELSTER absenden.

                          Eine isolierte Anlage KAP steht in ELSTER nicht zur Verfügung!

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                            #14
                            Ich suche hier ernsthafte Hilfe und wenn ich alles korrekt wüsste, würde ich nicht fragen.
                            Dann solltest du die Antworten lesen, anstatt hier herum zu motzen. Bereits in der ersten Antwort steht:

                            Da wäre die Anlage KAP auszufüllen. Es handelt sich dabei um eine Anlage zur Einkommensteuererklärung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Natuerlich 2020, mein Fehler! Das Formular vom Formularserver des BMF runterladen, ausfuellen und abschicken geht natuerlich auch, selbstverstaendlich.

                              Wenn man aber mit der Datenuebernahme die komplette Steuererklaerung 2020 samt korrigierte Anlage KAP als PDF speichert und dann als Sonstige Nachricht mit einem entsprechend deutlich formulierten Kommentar (z.B. anbei die Est.-Erklaerung 2020 samt der korrigierten Anlage KAP gemaess ihrer Anforderung vom ....) an das Finanzamt schickt, dann hat man relativ wenig Arbeit beim Ausfuellen der Anlage KAP, da die urspruenglichen Daten ja schon enthalten sind.
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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