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Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge

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    Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge

    Hallo,
    ich bin alleinerziehend und habe letztes Jahr Zwillinge bekommen. Meine Steuerklasse wurde erfolgreich auf Steuerklasse II geändert. Auf meiner Lohnsteuerkarte ist bei 'Zahl der Kinderfreibeträge' allerdings 1,0 eingetragen. Es müsste doch eigentlich 2,0 sein richtig? Wie kann ich diese ändern? Werde dazu einfach nicht schlau.
    Vielen Dank!

    #2
    Sieht doch auf den ersten Blick richtig aus. 1,0 = 2 * 0,5 beim einen Elternteil, die restlichen 2 * 0,5 beim anderen, macht in Summe 2,0.
    Anders könnte es sein, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen will oder kann.

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      #3
      Wobei sich die Kinderfreibeträge nur bei höheren Einkommen auf die Einkommensteuer auswirken. Wo es sich allerdings auswirken kann ist die Kirchensteuer falls die gezahlt wird.

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        #4
        Wobei sich die Kinderfreibeträge nur bei höheren Einkommen auf die Einkommensteuer auswirken.
        Das ist jetzt missverständlich formuliert. Der ELStAM-Eintrag der Kinderfreibeträge hat nur Auswirkungen auf den Einbehalt von Zuschlagsteuern,

        also Soli und ggf. Kirchensteuer, der Lohnsteuereinbehalt ändert sich nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Sieht doch auf den ersten Blick richtig aus. 1,0 = 2 * 0,5 beim einen Elternteil, die restlichen 2 * 0,5 beim anderen, macht in Summe 2,0.
          Anders könnte es sein, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen will oder kann.
          Es gibt nur mich als Elternteil, keinen Unterhalt - daher ist der gesamte Freibetrag bei mir.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist jetzt missverständlich formuliert. Der ELStAM-Eintrag der Kinderfreibeträge hat nur Auswirkungen auf den Einbehalt von Zuschlagsteuern,

            also Soli und ggf. Kirchensteuer, der Lohnsteuereinbehalt ändert sich nicht.
            Vielen Dank fürs richtig stellen. Die Auswirkungen vom Freibetrag waren mir nämlich auch nicht so recht einleuchtend :-D
            Da ich in einer Führungsposition bin, kommt da schon immer noch was zusammen und ja Kirchensteuer zahle ich auch.

            Wie kann ich denn die Änderung nun beantragen? und Ja - ich bin mir 100% sicher, dass es bei mir 2,0 sein muss, da es keinen zweiten Elternteil gibt.

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              #7
              Wie kann ich denn die Änderung nun beantragen?
              Einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlage Kind ausfüllen: https://www.elster.de/eportal/formul...essigungelstam
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Bis 30.11.2024 kann dieser Antrag auch noch rückwirkend für 2024 gestellt werden. Zwischen 2024 und 2025 gab es eine Umstellung des Formulars, da muss das richtige ausgewählt werden. Es kann auch die zweijährige Gültigkeit beantragt werden, daher würde ich das 2024er Formular nehmen.

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                  #9
                  ... daher würde ich das 2024er Formular nehmen.
                  Ich habe auf das ab 2025 gültige Formular verlinkt !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich habe auf das ab 2025 gültige Formular verlinkt !
                    Ja, daher hier der Link für das noch bis 30.11.2024 gültige Formular (wenn man die rückwirkende Gültigkeit ab 2024 will).

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