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Rentner ESt-Vorauszahlung

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    Rentner ESt-Vorauszahlung

    Hallo in die Runde, ist es zwingend nötig die ESt-Vorauszahlung für Rentner wie vorgegeben quartalsweise zu zahlen oder kann ich die Vorauszahlung auch monatlich erledigen?

    #2
    Ich weiß nicht was das Finanzamt macht, wenn Du 1/3 der Vorauszahlung zwei Monate früher und 1/3 der Vorauszahlung einen Monat früher entrichtest. Ich befürchte, das führt evtl. dazu, dass es wieder zurück überwiesen wird und dann am Fälligkeitstag fehlt. Von daher wäre meine Empfehlung, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten, dann wird die Vorauszahlung immer frühestens am Fälligkeitstag abgebucht und Du brauchst Dich um nichts zu kümmern.

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      #3
      Ich mache es wie folgt: Ich buche monatlich einen berechneten Betrag von meinem Girokonto per Dauerauftrag auf ein eigenes Tagesgeldkonto um.

      Alle 3 Monate zieht die Finanzkasse die festgesetzte Vorauszahlung aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats von meinem Girokonto ein.

      Zeitgleich buche ich den Vorauszahlungsbetrag vom Tagesgeldkonto auf das Girokonto zurück. Das scheint etwas umständlich, hat aber eine

      Reihe von Vorteilen: Ich muss auf dem Girokonto nicht mitrechnen. Ich kann bei der monatlichen Rückstellung die voraussichtlichen Steuern

      des laufenden Jahres berücksichtigen, die ja höher ausfallen können als die Vorauszahlungen. Ich bekomme für das Tagesgeld Zinsen.

      Die monatliche Rückstellung passe ich jährlich im Juli entsprechend der Rentenerhöhung an. Das nach dem 10. 12. auf dem Tagesgeldkonto

      verbleibende Guthaben reicht für die Abschlusszahlung, die bei uns durchaus höher ausfallen kann, aus.

      Die Abschlusszahlung für 2023 wird die Finanzkasse in Kürze einziehen. Dann buche ich den Betrag, falls erforderlich, auf das Girokonto zurück.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo TBw,
        einen Bescheid darf man nicht einfach ignorieren, man muss schon Einspruch erheben und ihn ggf. ändern lassen.
        Ansonsten wird er, sobald er Gültigkeit erlangt hat zum "Selbstläufer".

        Für die Vorauszahlung gibt es nichts besseres als das SEPA-Lastschriftmandat, wie auch die anderen beiden Herren schon empfohlen haben.
        frühestens am Fälligkeitstag wird abgebucht und Du brauchst Dich um nichts zu kümmern.
        Außerdem hast du keine Verantwortung für die rechtzeitige Zahlung mehr.

        Gruß - Hans

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          #5
          ... man muss schon Einspruch erheben und ihn ggf. ändern lassen.
          Das würde nichts bringen, monatliche Vorauszahlungen sind bei der Einkommensteuer nicht vorgesehen. Falls Vorauszahlungen

          ausnahmsweise zu hoch festgesetzt werden, beantragt man eine Herabsetzung, dafür steht in Mein ELSTER ein eigenes Formular

          zur Verfügung: https://www.elster.de/eportal/formul.../eingvorauszlg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Siehe § 37 EStG, keine Ausnahmen. Folglich ist das Programm der Finanzverwaltung auch so programmiert und es wird sich Niemand einen Zusatzaufwand ans Bein binden da einzelne "Pflegefälle" zu betreuen, die das anders handhaben wollen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Siehe § 37 EStG, keine Ausnahmen. Folglich ist das Programm der Finanzverwaltung auch so programmiert und es wird sich Niemand einen Zusatzaufwand ans Bein binden da einzelne "Pflegefälle" zu betreuen, die das anders handhaben wollen.
              Die "Pflegefälle" gibt es, führen aber regelmäßig zu Chaos und erhöhtem Aufwand, durch Erstattungen vorzeitig entrichteter Beträge, automatisierte Umbuchungen o. Ä. Dann entstehen Säumniszuschläge und der Ärger ist groß. Daher bitte nicht zwölfmal zahlen, sondern viermal wie gesetzlich vorgesehen.

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