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Anlage Kap Sparer-Pauschbeträge Zeile 16 und Kapitalerträge zeile 7 halbieren (50:50)

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    Anlage Kap Sparer-Pauschbeträge Zeile 16 und Kapitalerträge zeile 7 halbieren (50:50)


    Hallo,wie sieht es bei Anlage KAP Einzelveranlagung, gemeinsames Konto ,gemeinsamer Freistellungsauftrag, mit dem Sparer-Pauschbetrag Zeile 16 und 17 und den Kapitalerträgen Zeile 7 aus. Werden diese halbiert,also 50:50 eingetragen.

    Danke für euere Hilfe

    #2
    Ich würde in diesem Fall eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Kapitalerträge abgeben und dort alle Zahlen eingeben. Ob das Finanzamt die Aufteilung ohne gesonderte Erklärung aus Vereinfachungsgründen akzeptiert - insbesondere wenn unterschiedliche Finanzämter für die beiden Veranlagungen zuständig sein sollten - würde ich vorher erst mal erfragen.

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      #3
      In dieser Konstellation ja.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Bezugnehmend auf Telepeter: Ich hatte jetzt eine "Einzelveranlagung von Ehegatten" unterstellt, also dass die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gegeben waren. Telepeter ging aber von einer Single-Einzelveranlagung aus, d.h. dass die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht gegeben waren. Daher die Frage an Dettling, was jetzt stimmt ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Bezugnehmend auf Telepeter: Ich hatte jetzt eine "Einzelveranlagung von Ehegatten" unterstellt, also dass die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gegeben waren. Telepeter ging aber von einer Single-Einzelveranlagung aus, d.h. dass die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht gegeben waren. Daher die Frage an Dettling, was jetzt stimmt ?
          Es wurde ausdrücklich auf einen gemeinsamen FSA Bezug genommen, das setzt ja voraus, dass die Zusammenveranlagung möglich ist.
          Insofern stimme ich zu: 50:50 aufteilen, Feststellungserklärung ist Overkill.

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            #6
            Verheiratet und In 2022 gemeinsame Steuererklärung gemacht ohne KAP.
            Für 2023 Einzelveranlagungen gemacht ohne Kap.Vom Finanzamt bekam ich ein schreiben,verwendeter Sparerpauschbetrag 2023,von den erteilten Freistellungsaufträgen für mich und meine Frau wurden insgesamt 1467,00€ (Auflistung der verschiedenen Banken) als Sparer Pauschbetrag verwendet wurden.Meine Frau hat kein schreiben des Finanzamt bekommen.
            Ich wurde gebeten eine Anlage KAP für mich abzugeben, da bei mir zuviel Sparer Pauschbetrag verwendet wurde,und das als Steuerhinterziehung gesehen wird.
            Meine Frage:
            Wir haben gemeinsame Konten mit gemeinsamenem Freistellungsbeträgen und ich habe noch Einzelkonten.Bei meinen Einzelkonten ist die mir Eintragung klar.Die Summe in Zeile 7 und in Zeile 16.Für das gemeinsame Konto trage ich für meine Kap in Zeile 7 den halben Kapitalertrag und in Zeile 16 den halben Sparer Pauschbetrag ein, und in Zeile 17 trage ich noch 0 ein. Auf der Steuerbescheinigung steht ja der gemeinsame Betrag von 7 und 16 für mich und meine Frau zusammen.Ist das dann so in Ordnung.
            Danke

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              #7
              Feststellungserklärung ist Overkill.
              Das sehe ich auch so !

              Den Beitrag '#6 muss ich erst noch lesen !
              Zuletzt geändert von Charlie24; 18.11.2024, 13:52.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich werde aufgefordert eine Anlage KAP für mich abzugeben, da bei mir zuviel Sparer Pauschbetrag verwendet wurde,und das könnte man als Steuerhinterziehung ansehen.

                Meine KAP die ich abgebe sieht so aus:


                Zeile4 =1 (alle meine Konten)

                Zeile 7 Summe meiner Einzelkonten plus die hälfte der Angabe im gemeinsamen Konto.

                Zeile 16 Summe der Sparer Pauschbeträge meiner Einzelkonten und der halbe Pauschbetrag des gemeinsamen Kontos.

                Zeile 17 ist 0

                Ist das so okay????

                Grüße Dettling

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                  #9
                  Ist das so okay????
                  Meiner Meinung nach ja. In die Zeilen 7 und 16 ist das einzutragen, was tatsächlich auf dich entfällt, bei Gemeinschaftskonten sind das 50%.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Danke Charlie24.

                    Wünsche dir noch einen schönen Tag.

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