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Verlustvortrag als (kleiner) Selbstständiger in Elster

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    Verlustvortrag als (kleiner) Selbstständiger in Elster

    Hallo,

    ich suche Hilfe zum Thema "Verlustvortrag":

    ich mache im Steuerjahr 2023 als Selbstständiger leider Verlust; ich habe gelesen, daß diese Verluste in anderen Steuerjahren verrechnet werden können.
    Für mich wäre es günstig die Verluste in das Jahr 2024 übertragen und verrechnen lassen zu können (Verlustvortrag).

    Weiß jemand wie ich das anstelle, daß die 2023-Verluste in das Jahr 2024 übertragen werden können?

    Beantrage ich das beim Finanzamt ......... oder gebe ich das in ELSTER an (wo? in welchem Formular?)
    Ich habe zum ersten Mal so einen Fall.

    Die Steuererklärung für 2023 ist noch nicht gestellt ( ich habe eine Abgabeverlängerung genehmigt bekommen).

    Vielen Dank!


    #2
    Um einen Verlustrücktrag in die Jahre 2022/2021 auszuschließen, musst du deiner Einkommensteuererklärung für 2023 die Anlage Sonstiges

    beifügen und dort in Zeile 18 das Häkchen setzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie vielen Dank!!


      weil du geschrieben hast um auszuschließen daß in 2021/2022 verrechnet wird....

      Wie stelle ich es denn an, daß die Verluste prinzipiell verrechnet werden? ( hier speziell: Verluste aus 2023 im Jahr 2024)

      Muß ich das prinzipiell, extra irgendwo noch in irgendeinem Elster-Formular in der Steuererklärung 2023 ankreuzen, beantragen - oder reicht es aus wie du geschrieben hast für 2023 in der Anlage Sonstiges Zeile 18 anzukreuzen? -


      Es gibt einen ähnlichen Beitrag hierzu im Forum, bei Sie auch dabei waren:
      Verlustvortrag ausstellen
      Erstellt von JHLenny, 06.11.2024, 13:24


      da wird geschrieben von UWE


      Hallo JHLenny!

      ich setze immer das "Häkchen" auf der "Startseite des Formulars" in Zeile 2 "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"

      dann das Häkchen in "Anlage Sonstiges" in Zeile 17 (wie Charlie24schon schrieb)

      damit die Software damit auch rechnet Eintragungen in Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" in die Zeilen 4 bis 7


      Da begreife ich nicht was unter "Startseite des Formulars" verstanden wird und es werden mehrere Formulare genutzt?? …… ich habe mich dort mit einer Frage im Chat dran gehängt, allerdings war das ja nicht meine Anfrage … wird also vermutlich unbeantwortet bleiben

      vielen Dank für die Hilfestellung!!!


      Kommentar


        #4
        Wenn sich in der Einkommensteuererklärung ein Verlust ergibt, dann wird der vom Finanzamt auch zurück- oder vorgetragen!

        Du stellst Deine Fragen unter Allgemein und Projekt. Nachdem es Dir darum geht, was wie und wo einzutragen ist, solltest Du je nach von Dir verwendeter Software die entsprechenden Unterforen nutzen.

        Kommentar


          #5
          Hallo,
          tut mir leid, bin kein Computer - oder Elsterforumfreak......
          ich versuche irgendwie Infos zu bekommen...... danke für den Hinweis

          Kommentar


            #6
            Reaktionen wären trotzdem schön!
            Vielen Dank

            Kommentar


              #7
              Charlie24 hat in Beitrag Nr. 2 alles geschrieben, was du wissen musst.

              Kommentar


                #8
                Vielen Dank!

                ..... was ist mit den Angaben von UWE64 in

                Verlustvortrag ausstellen
                Erstellt von JHLenny, 06.11.2024, 13:24"

                „Hallo JHLenny!

                ich setze immer das "Häkchen" auf der "Startseite des Formulars" in Zeile 2 "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"

                dann das Häkchen in "Anlage Sonstiges" in Zeile 17 (wie Charlie24schon schrieb)

                damit die Software damit auch rechnet Eintragungen in Anlage "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" in die Zeilen 4 bis 7


                Ich bin kein Steuerfreak - und hab variierende Angaben in den Beiträgen.

                Die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" in Zeile 2 klingt für mich nicht unlogisch - aber ich habe keine Ahnung in welchem Formular diese Zeile 2 überhaupt auftaucht.

                Dankeschön!

                Kommentar


                  #9
                  ..... was ist mit den Angaben von UWE64 in
                  Für deinen Fall alles nicht relevant !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Vielen Dank, ...... wenn ich derart unterschiedliche Antworten lese ohne Komentar, kenn ich mich hinterher fast noch weniger aus als vorher! .....verwirrt etwas.

                    Danke!!!

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                      #11
                      Die Startseite der Einkommensteuererklaerung sieht so aus:

                      grafik.png

                      Und dort ist die erste Nr. 2 auszuwaehlen. Auf der Anlage Sonstiges sind entweder Zeile 17 und/oder 18 zu erklaeren, aber das wissen andere Teilnehmer besser als ich.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Und dort ist die erste Nr. 2 auszuwaehlen.
                        Völlig überflüssig, er hakt Einkommensteuererklärung an, das reicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen dank!!!

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                            #14
                            Voellig ueberfluessig, er hakt Einkommensteuererklaerung an, das reicht.
                            Korrekt, meine Formulierung
                            ... ist die erste Nr. 2 auszuwaehlen
                            stimmt so nicht, sondern sollte nur den von Uwe64 gemachten Hinweis auf die nicht erforderliche Feststellung dienen.
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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