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Wechsel zum Kleinunternehmer bei PV-Anlage

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    Wechsel zum Kleinunternehmer bei PV-Anlage

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum folgenden Fall:
    2008 wurde eine PV-Anlage angeschafft und die Regelbesteuerung gewählt.
    in 2023 wurde eine 2. PV-Anlage angeschafft. Ab wann kann man jetzt ohne Berichtigung zum Kleinunternehmer wechseln? Zählt hier jetzt 5 Jahre nach Inbetriebnahme der 2. Anlage, sprich Anfang 2029 (2023 + 5 Jahre und dann halt der 01.01. vom folge Jahr) oder kann man jetzt direkt schon wechseln weil die 5 Jahre von 2008 gezählt werden?

    Vielen Dank

    #2
    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man nach fünf Jahren immer wechseln. Du hast 2008 optiert, also war die erste Möglichkeit 2013.
    Ob und in welcher Höhe für Anschaffungen der letzten Jahre die Vorsteuer berichtigt werden muss, da müsstest Du Dich informieren.

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      #3
      Kleiner Zusatz: Es ist auch der Plan, die PV-Anlage ins Privatvermögen zu übernehmen, da man auch einen Speicher verbaut hat und regelmäßig ein E-Auto lädt. Somit sind die 90% Eigenverbrauch fiktiv gegeben.

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