Hallo,
ich habe eine Frage zum folgenden Fall:
2008 wurde eine PV-Anlage angeschafft und die Regelbesteuerung gewählt.
in 2023 wurde eine 2. PV-Anlage angeschafft. Ab wann kann man jetzt ohne Berichtigung zum Kleinunternehmer wechseln? Zählt hier jetzt 5 Jahre nach Inbetriebnahme der 2. Anlage, sprich Anfang 2029 (2023 + 5 Jahre und dann halt der 01.01. vom folge Jahr) oder kann man jetzt direkt schon wechseln weil die 5 Jahre von 2008 gezählt werden?
Vielen Dank
ich habe eine Frage zum folgenden Fall:
2008 wurde eine PV-Anlage angeschafft und die Regelbesteuerung gewählt.
in 2023 wurde eine 2. PV-Anlage angeschafft. Ab wann kann man jetzt ohne Berichtigung zum Kleinunternehmer wechseln? Zählt hier jetzt 5 Jahre nach Inbetriebnahme der 2. Anlage, sprich Anfang 2029 (2023 + 5 Jahre und dann halt der 01.01. vom folge Jahr) oder kann man jetzt direkt schon wechseln weil die 5 Jahre von 2008 gezählt werden?
Vielen Dank
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