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Büroabschreibungen über 800 Euro

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    Büroabschreibungen über 800 Euro

    Moin,

    Ich mache dieses Jahr meine zweite Einnahme-Überschussrechnung und würde gerne zum ersten mal Dinge abschreiben. Mir ist bekannt, dass man bestimmte Büroartikel, wie z.B. Laptops oder andere Güter über die 800 Euro hinaus abschreiben kann. Allerdings weiß ich nicht wo.
    Wo kommt das im Formular vom Elster-Portal vor? Schreibe ich es einfach zu den 800 Euro Abschreibungen oder kommt es dort hin, wo man normalerweise über mehrere Jahre abschreibt?

    Ich bin für jede Antwort dankbar!

    Morgentliche Grüße
    John

    #2
    Dafür brauchst Du die Anlage AVEÜR.

    Kommentar


      #3
      Hallo Titanit
      die Antwort hat dir L.E.Fant schon gegeben, du brauchst die Anlage AVEÜR.

      Was ich mich frage: Was meinst du mit "Büroabschreibungen" und "800 € Abschreibungen"?
      Die Regeln zu Abschreibungen gelten für alle Investitionen. Es gibt keine speziellen Abschreiberegeln für Dinge, die für das Büro angeschafft werden.
      Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden; andere Dinge, die mehr als 800 € netto gekostet haben, werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

      Kommentar


        #4
        Man kann seit ein paar Jahren auch über 800 Euro abschreiben und meine Frage ist, wo ich das eintragen muss?

        Kommentar


          #5
          Also direkt. Nicht über Jahre. Bsp: Laptop für 1500 Euro gekauft in 2023, kann komplett für das Jahr 2023 abgeschrieben werden.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Titanit Beitrag anzeigen
            Mir ist bekannt, dass man bestimmte Büroartikel, wie z.B. Laptops oder andere Güter über die 800 Euro hinaus abschreiben kann.
            Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Möglichkeit der Sofortabschreibung besteht nicht für alle möglichen "Bürogüter", insbesondere nicht für Möbel! Vielmehr geht es ausschließlich um alles, was weitestgehend mit technischer Datenverarbeitung zu tun hat, z. B.:

            Hardware

            Die Finanzverwaltung rechnet der "Computerhardware" praktisch sämtliche Wirtschaftsgüter einer PC-Anlage und deren Peripherie zu. Konkret genannt und definiert werden:
            • Computer,
            • Desktop-Computer,
            • Notebook-Computer (wie z.B. Tablet, Slate, oder mobiler Thin-Client),
            • Desktop-Thin-Client,
            • Workstation,
            • mobile Workstation,
            • Small-Scale-Server,
            • Dockingstation,
            • externes Netzteil,
            • Peripherie-Geräte (wie z.B. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset),
            • externe Speicher (Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Stick, Streamer),
            • Ausgabegeräte (wie z.B. Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher, Monitor oder Display), sowie
            • Drucker (Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker).

            Diese Aufzählung soll abschließend sein. Auch müssen die Geräte den EU-Vorgaben für umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern entsprechen.

            Software

            Unter Software wird jegliche Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung gefasst. Dazu rechnen auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, alle Standardanwendungen, doch auch individuell abgestimmte Anwendungen (z.B. ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme, etc.).

            Hier ist die Quelle für diese Aufstellung.

            Das Wirtschaftsgut ist in der Anlage AVEÜR zu erfassen und dort mit 100% abzuschreiben.

            Alternativ kann aber auch eine andere Abschreibungsmethode angewandt werden, d. h. auf mehrere Jahre verteilt werden.

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