Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe die Steuererklärung für 2021 erst NACH der Steuererklärung für 2022 eingereicht. Jetzt kam ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2021. Normalerweise würde ich diesen Verlustvortrag in der Steuererklärung des Folgejahres angeben, aber die ist ja wie gesagt bereits abgeschlossen. Was mache ich denn nun damit? Kann ich das in der Erklärung für 2023 angeben, oder habe ich jetzt Pech gehabt? Danke + Grüße
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2021
				
					Einklappen
				
			
		
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 Würdest Du nicht. Es gibt keine Eingabemöglichkeit dafür.Zitat von UGuenther Beitrag anzeigenNormalerweise würde ich diesen Verlustvortrag in der Steuererklärung des Folgejahres angeben
 
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 Das Finanzamt wird, wenn alles richtig läuft, den Steuerbescheid für 2022 von amtswegen ändern. Du musst da nichts tun.Ich hatte sowas noch nie, bin mit dem ganzen Thema etwas überfordert.
 
 Du kannst, wenn du willst, für 2022 erneut einen Entwurf anlegen, dort die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung
 
 beifügen und denn Verlust dort eintragen. Dann siehst du, wie sich der Verlust steuerlich auswirkt.
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Vielen Dank. Der Bescheid kam allerdings bereits im August (ich hab mich oben missverständlich ausgedrückt), bisher wurde da nichts korrigiert. Ich sitze gerade an der Erklärung 2023 und wollte nur wissen, ob ich das irgendwo angeben muss. In meiner Steuersoftware gibt es ein Feld, wo ich den verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.2022 eintragen könnte. Aber für dieses Datum habe ich ja keinen Bescheid, sondern nur für 2021.
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 Der über die Verlustfeststellung? Hast Du denn den Bescheid für 2022 'schon'? Sollten beide Bescheide schon länger da sein (also z. B. beide seit August), dann würd ich mal beim Finanzamt nachfragen.Zitat von UGuenther Beitrag anzeigenDer Bescheid kam allerdings bereits im August
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 Davon bin ich natürlich ausgegangen, er hatte nämlich oben geschrieben:Hast Du denn den Bescheid für 2022 'schon'?
 
 Ich habe die Steuererklärung für 2021 erst NACH der Steuererklärung für 2022 eingereicht.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Ja, der Bescheid 2022 liegt bereits seit März vor.
 Die Steuererklärung 2021 habe ich erst danach gemacht.
 (Ich war bisher nicht zur Abgabe verpflichtet, deswegen konnte ich mir Zeit lassen.)
 Der Bescheid über den Verlustvortrag kam dann kurz nach dem Steuerbescheid für 2021, im August.
 
 Ich rufe wohl am besten mal beim Finanzamt an und frage nach.
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 Ich weiß doch auch nicht. Vielleicht waren's ja nur ein paar Tage und das Finanzamt hat 2021 dann zuerst bearbeitet.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDavon bin ich natürlich ausgegangen, er hatte nämlich oben geschrieben: ...
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 Das Finanzamt muss etwas machen, nämlich den Steuerbescheid für 2022 ändern. Bei der hier gegebenen Reihenfolge funktioniert vermutlich... die werden mir hoffentlich sagen können, was ich mit diesem Bescheid machen soll.
 
 keine Automatik, falls es denn überhaupt eine gibt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Das ist mir schon klar, unsere beiden Postings haben sich halt überschnitten. Und schließlich war mein Beitrag eine Antwort auf Charlie, der offenbar meine Unsicherheit im Beitrag # 6 als unbegründet ansah.Zitat von UGuenther Beitrag anzeigen2021 wurde wie um 18:40 geschrieben erst eingereicht, nachdem der Bescheid für 2022 schon da war
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 Hallo UGuenther!
 
 Normalerweise sollte das Finanzamt den Sachverhalt in folgender Reihenfolge, und das auch zügig direkt hintereinander, abarbeiten:
 
 ESt-Bescheid und Verlustfeststellungsbescheid 2021 im August 2024
 und dann gleich (!) darauf
 "von Amts wegen" Änderung des Einkommensteuerbescheides 2022, sofern dort überhaupt eine Verrechnung möglich ist
 "von Amts wegen" Verlustfeststellungsbescheid 2022, sofern nach Verrechnung im ESt-Bescheid 2022 noch was übrig ist
 
 "volldigital-softwaregesteuert-vollautomatisch" funktioniert das m.W. nicht - aber "vollanalog-durch-sachbearbeiter" schon - das bleibt aber manchmal "hängen" - in Ihrem Fall würde ich
 - entweder mal anrufen und nachfragen
 oder
 - in der ESt-Erklärung 2023
 --- auf der Startseite des Formulars zu Beginn ganz oben das dritte Häkchen setzen,
 --- auf Seite 9 / Zeile 45 des Hauptvordrucks reinschreiben "bitte Verlustvortrag aus 2021 bearbeiten",
 --- das Häkchen im Vordruck "Anlage Sonstiges" im Abschnitt "Verlustabzug" / Zeile 7 setzen.
 
 
 
 
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 Verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2021
									
									
									Verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2021
								
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