Gezahlte Vorsteuer

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  • Tanjas
    Neuer Benutzer
    • 23.11.2024
    • 3

    #1

    Gezahlte Vorsteuer

    Hallo,

    ich bin beim Bearbeiten meiner Steuererklärung unsicher was den Eintrag "gezahlte Vorsteuer" angeht. Hintergrund ist, dass ich im vergangenen Jahr von den Umsatzsteuervorauszahlungen befreit war, da im Vorjahr die zu zahlende Umsatzsteuer unter 1000 Euro lag. Bisher hatte ich immer 1/4 Jährlich angemeldet und vorausbezahlt. Das heißt im vergangenen Jahr habe ich also noch keine Umsatzsteuer bezahlt und keine vereinnahmte Vorsteuer abgeführt. Muss ich nun die Vorsteuer fürs Jahr hier trotzdem eintragen, oder mache ich das nur gesondert in meiner Umsatzsteuererklärung?
    Danke im Voraus
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Es geht um die EÜR ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Tanjas
      Neuer Benutzer
      • 23.11.2024
      • 3

      #3
      Ja genau um die EÜR

      Kommentar

      • Prabha
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2022
        • 401

        #4
        Hallo Tanjas,
        in der EÜR ermittelst du deinen Überschuss/Gewinn.

        Und in die EÜR gehört die vereinnahmte Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer zur Berechnung dieses Überschuss rein.
        Wenn du keine Umsatzsteuermeldungen gemacht hast, hast du damit evtl. einen höheren Überschuss, als wenn du die gemacht hättest und Vorauszahlungen geleistet hättest. Dafür ist nach Abgabe/Zahlung der Umsatzsteuererklärung im nächsten Jahr der Überschuss wieder niedriger.

        Kommentar

        • Tanjas
          Neuer Benutzer
          • 23.11.2024
          • 3

          #5
          Vielen Dank. Jetzt hab ich es verstanden.

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