Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Unterhalt für studierendes Kind älter als 25 Jahre

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Unterhalt für studierendes Kind älter als 25 Jahre

    Moin,
    ich habe die Anlage U für meinen Sohn (Student und über 25 Jahre) zeitanteilig (für ein 3/4 Jahr) ausgefüllt. Nun ergeben sich mit Elster (ist ja nur ein Service) und dem Bescheid eine Differenz von ca. 450 €, d.h. Elster ergab eine geringe Einkommenssteuerbelastung. Weiterhin steht in den Erläuterungen des Bescheides "Unterhaltsleistungen konnten nur zeitanteilig mit 1234 € berücksichtigt werden, weil .... Da meine Angaben bereits zeitanteilig waren, verwundert mich diese Erläuterung, da sie in meinem Fall ja überflüssig ist. Bisher passte die Elsterberechnung mit dem Bescheid immer bis auf den Cent überein. Insofern bin ich nun etwas irritiert. Ein derartige Abweichung von Elster vermag ich mir nicht zu erklären. Meine Frage ist also: Gibt es ein Schema um den Unterhaltsaufwand händisch zu ermitteln? Beim Finanzamt wurde ich nicht fündig. Schönen Dank und beste Grüße

    #2
    Gibt es ein Schema um den Unterhaltsaufwand händisch zu ermitteln?
    Der Höchstbetrag pro Monat ist ein Zwölftel des Grundfreibetrags zuzüglich übernommener Krankenkassenbeiträge.

    Ich weiß nicht, in welcher Höhe du Unterhalt geleistet hast. Es könnte auch dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von HeinzHurtig Beitrag anzeigen
      Ein derartige Abweichung von Elster vermag ich mir nicht zu erklären.
      Eine Erklärung dafür sollte hinter dem weil zu finden sein:

      Zitat von HeinzHurtig Beitrag anzeigen
      "Unterhaltsleistungen konnten nur zeitanteilig mit 1234 € berücksichtigt werden, weil ....

      Kommentar


        #4
        Zum Berechnungsschema:

        Steuerlich wird bei einer Haushaltsaufnahme von einem Bedarf in Höhe des Grundfreibetrages ausgegangen, das sind 2023 10.908 €, also monatlich 909 €. Das ist zugleich der Höchstbetrag, der als Barunterhalt anerkannt wird. Hinzu kommen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wenn weniger gezahlt wird kann natürlich nur damit gerechnet werden. Auf diesen Betrag wird dann das Einkommen des Sohnes angerechnet. Bei nichtselbständigen Einkünften sind vom Bruttolohn in jedem Fall der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € abzuziehen. Hinzu kommen evtl. Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (Gewerbe, Vermietung usw.). Aber auch sonstige Einnahmen wie Ausbildungsförderung, Mini-Jobs, Krankengeld, Arbeitslosengeld usw. zählt hier und muss ggf. angegeben werden (sogenannte Bezüge). Bei den Bezügen wird eine Kostenpauschale von 180 € statt des Arbeitnehmerfreibetrages abgezogen. Von der Summe aus Einkünften und Bezügen wird dann noch ein allgemeiner Freibetrag von 624 € abgezogen.

        Das sind jetzt alles Jahresbeträge. Wenn der Unterhalt nur für einen Teil des Jahres geltend gemacht wird sind ALLE genannten Beträge monatsanteilig zu kürzen.

        Wenn dann von den 10.908 € (2023) bzw. dem monatsanteiligen Betrag noch was ungedeckt ist kann dieser Betrag maximal in Deiner Steuererklärung wirksam werden.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 23.11.2024, 20:19.

        Kommentar


          #5
          Hallo HeinzHurtig!

          Die Elster-Software berechnet den Unterhaltsfreibetrag zu 100,00% korrekt, wenn alle Einträge korrekt sind - das ist also ein "staatlicher Service, der zu 100,00% den richtigen Freibetrag ermittelt" !

          Solchen Differenzen sollte man immer nachgehen, weil:

          Wie Charlie24 schon sagte, Finanzamt kann Fehler machen
          und
          damit Sie - oder das Finanzamt - das nächste Jahr denselben Erfassungsfehler vermeiden!

          Kommentar


            #6
            Allen einen lieben Dank für Eure Fachbeiträge. Leider kommt Elster zu einem anderen Ergebnis als das Finanzamt. In beiden Fällen wurden die identischen / unveränderten Datensätze verwandt. Gibt evtl. es eine Möglichkeit in die Rechnung - die Elster im Hintergrund erledigt - Einsicht zu erhalten? Beste Grüße

            Kommentar


              #7
              Gibt evtl. es eine Möglichkeit in die Rechnung - die Elster im Hintergrund erledigt - Einsicht zu erhalten?
              Da wird doch nichts im Hintergrund erledigt. Du siehst doch in der Steuervorausberechnung, in welcher Höhe deine Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von HeinzHurtig Beitrag anzeigen
                In beiden Fällen wurden die identischen / unveränderten Datensätze verwandt
                Das Finanzamt hat da allerdings was geändert und das ja auch erläutert.

                Kommentar


                  #9
                  Rechne doch einfach selbst mal so, wie ich das oben erläutert habe. Also der in den neun Monaten gezahlte Unterhalt, maximal oder bei Haushaltsaufnahme 9*909 € zuzüglich evtl. übernommener KV/PV-Beiträge, abzüglich des um die Freibeträge verminderten Einkommens des Sohnes. Das ist der Betrag der herauskommen muss. Dann siehst Du ja, ob die ELSTER-Berechnung oder die Berechnung des Finanzamtes richtig ist und kannst ggf. innerhalb der Einspruchsfrist die Änderung des Bescheides beantragen.

                  Kommentar


                    #10
                    Danke für Eure Antworten. Als Abschluß:

                    Das Finanzamt hat da allerdings was geändert und das ja auch erläutert.
                    Die Daten sind in beiden Fällen identisch. Das FA hat nichts verändert. Ich habe nachgefragt.

                    Da wird doch nichts im Hintergrund erledigt. Du siehst doch in der Steuervorausberechnung, in welcher Höhe deine Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden.
                    Ich hätte nur gern gewußt mit welchen Beträgen Elster meinen Höchstbetrag für 2023 errechnete.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo HeinzHurtig!

                      Ich habe es bisher - und ich arbeite schon jahrelang mit Elster - noch nie erlebt, dass an dieser Stelle das ElsterProgramm bei absolut identischen Eingaben zu einem anderen Ergebnis gelangt wie das Finanzamt-Programm!

                      Vielleicht können andere Vielnutzer dazu auch mal ihre diesbezüglichen Erfahrungen posten !?

                      Also liegt ein Erfassungsfehler entweder bei Ihnen oder beim Finanzamt vor - weil:

                      Glauben Sie bloß nicht, dass das Finanzamt Ihre in Elster eingegebenen Daten "1:1" in das eigene Programm übernimmt, ohne Möglichkeit und manchmal auch ohne Notwendigkeit, händisch da was zu ergänzen oder herumzuflicken - denn m.W. muss der Sachbearbeiter manchmal irgendeinen Eintrag aus dem ElsterProgramm tatsächlich händisch ins Finanzamtsprogramm eintragen oder dort bestätigen - zumindest war das mal so ...

                      Vielleicht waren auch Ihre Einträge "nicht vollständig", und der Sachbearbeiter musste deshalb nicht "korrigieren", sondern "ergänzen" !

                      Wer hat Ihnen denn die Auskunft gegeben "nichts verändert": War das tatsächlich der Sachbearbeiter, der Ihre ESt-Erklärung bearbeitet hat, oder war es "irgendein anderer aus dem Team Bearbeitungsstufe C" oder "der Mann die Frau am Auskunftstelefon" gar ein Lehrling?

                      Eventuell ist die Aussage des Finanzbeamten sogar richtig: Er hat von Ihren Daten nichts verändert - aber zusätzliche Daten eingegeben ... !?

                      Deshalb:

                      1. Finanzamt kontaktieren, die sollen Ihnen das vorrechnen, was sich nicht aus dem ESt-Bescheid ergibt!

                      2. Dazu würde ich Einspruch einlegen und zur Begründung sowohl das Elster-Übertragungsprotokoll als auch die Elster-Berechnung als Begründung beifügen!
                      Zuletzt geändert von Uwe64; 25.11.2024, 12:49.

                      Kommentar


                        #12
                        Mal ein paar ganz dumme Fragen, welche ggf. den Sachverhalt aufklären:

                        - Den Unterstützungszeitraum hast du zutreffen angegeben z.B. 01.04.-31.12. (3/4 Jahr)
                        - die eigenen Einkünfte des Juniors hast du auch zutreffend nur für diesen Zeitraum angegeben?
                        - die Unterstützungsleistungen wurden auch nur für diesen Zeitraum angegeben?

                        Wenn du nämlich bei dem Zeitraum versehentlich das ganze Jahr eingetragen hast, dann wurde dies entsprechend vom FA gekürzt. Das FA kann ja nicht wissen, dass du bereits die gekürzten Beträge angesetzt hast.



                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Kommentar


                          #13
                          Lieben Dank für Eure Mitarbeit.
                          Ich werde in jedem Fall Einspruch einlegen und gemäß Uwe 64 verfahren. Lieber Beamtenschweiß: Sämtliche Angaben sind zeitanteilig; Datum und Beträge.
                          Beste Grüße

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X