Handwerkerleistungen

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  • Mindblow
    Neuer Benutzer
    • 04.11.2024
    • 11

    #1

    Handwerkerleistungen

    Hey zusammen

    in meiner NK-Abrechnung sind Wartungskosten angegeben, die ich gerne steuerlich geltend machen wuerde. Der Vermieter hat diese aber natuerlich nicht aufgeschluesstelt, ich kenne also den Betrag darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer nicht. Das Elster-Formular verlangt, dass ich beides getrennt ausweise, wenn ich den Betrag unter Handwerkerleistungen angebe. Gibt es eine Moeglichkeit, den Betrag ohne diese Aufschluesselung anzugeben, oder muesste ich beim Vermieter nach der detaillierten Rechnung fragen?

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45992

    #2
    Gibt es eine Moeglichkeit, den Betrag ohne diese Aufschluesselung anzugeben, oder muesste ich beim Vermieter nach der detaillierten Rechnung fragen?
    Die anteiligen Arbeitskosten von Handwerkerleistungen muss der Vermieter bescheinigen, du selbst darfst nicht aufteilen.

    Normalerweise werden die Beträge in der Nebenkostenabrechnung unter dem Stichwort § 35a aufgeführt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Notfalls kannst Du den Vermieter bitten, Dir eine Kopie der Wartungsrechnung zur Verfügung zu stellen, daraus müsste das zu entnehmen sein.

      Kommentar

      • Mindblow
        Neuer Benutzer
        • 04.11.2024
        • 11

        #4
        Danke euch!

        Kommentar

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