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Handwerkerleistungen Single vs Verheiratet

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    Handwerkerleistungen Single vs Verheiratet

    Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin im eigenen Haus und möchte Handwerkerleistungen geltend machen
    Kann ich den vollen Betrag von € 6000 geltend machen oder nur € 3000?

    #2
    Du kannst nur das geltend machen, was Du gezahlt hast:

    Wenn A Alles gezahlt hat, dann setzt A voll an und B nichts.
    Wenn Das Geld vom gemeinsamen Konto rausgeht, dann setzen A und B jeweils 50 % an.

    Schaue dir auch die weiteren Abfragen in der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" an, steuerlich gesehen seit Ihr Beide "alleinstehend" in Abgrenzung zu Ehegatten / Lebenspartnern.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Kann ich den vollen Betrag von € 6000 geltend machen oder nur € 3000?
      Man kann die Höchstbeträge entsprechend verteilen. Siehe Zeile 14 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

      Dort musst du bei dir 100 eintragen, immer vorausgesetzt, du hast alles bezahlt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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