Hallo,
ich habe eine Frage zu Vermietung also Anlage V.
Wir haben vor kurzem eine Wohnung zur Vermietung gekauft. Nun ist innerhalb der ersten drei Jahre eine Tiefgaragensanierung fällig und ich schätze, dass die Sanierungskosten die "15% Grenze" übersteigen.
Ich habe jedoch gelesen, dass man größere Erhaltungsaufwendungen auch auf bis zu 5 Jahre verteilen kann.
wie verhält sich dies dann bei den 15% in den ersten drei Jahren - kann ich diese Aufwendungen dann geteilt auf fünf mal drei rechnen und es kommt dann ein geringerer Wert heraus, so dass ich definitiv unter der 15% Grenze liege ?
Also als Beispiel 20000 € Kosten für Tiefgarage+ Heizung+Duplexparker, Flaschner und so weiter... wenn ich dies auf fünf Jahre verteile sind dies in den ersten drei Jahren 12.000 € und keine 20.000 €. Wird dies so berechnet oder kommen die kompletten 20.000 € zum Ansatz.
Kann dies mir jemand beantworten ? Herzlichen Dank und Gruß
ich habe eine Frage zu Vermietung also Anlage V.
Wir haben vor kurzem eine Wohnung zur Vermietung gekauft. Nun ist innerhalb der ersten drei Jahre eine Tiefgaragensanierung fällig und ich schätze, dass die Sanierungskosten die "15% Grenze" übersteigen.
Ich habe jedoch gelesen, dass man größere Erhaltungsaufwendungen auch auf bis zu 5 Jahre verteilen kann.
wie verhält sich dies dann bei den 15% in den ersten drei Jahren - kann ich diese Aufwendungen dann geteilt auf fünf mal drei rechnen und es kommt dann ein geringerer Wert heraus, so dass ich definitiv unter der 15% Grenze liege ?
Also als Beispiel 20000 € Kosten für Tiefgarage+ Heizung+Duplexparker, Flaschner und so weiter... wenn ich dies auf fünf Jahre verteile sind dies in den ersten drei Jahren 12.000 € und keine 20.000 €. Wird dies so berechnet oder kommen die kompletten 20.000 € zum Ansatz.
Kann dies mir jemand beantworten ? Herzlichen Dank und Gruß
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