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Einstiegsgeld - wo eintragen in ELSTER?

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    Einstiegsgeld - wo eintragen in ELSTER?

    Liebe Foren Mitglieder,

    ich habe mich 2023 selbststaendig gemacht und vom Jobcenter Einstiegsgeld erhalten.

    Wo werden Einstiegsgeld und andere Leistungen (SGB 2) in ELSTER vermerkt?

    Ich bedanke mich fuer sachdienliche Antworten.

    Mit freundlichen Gruessen.

    #2
    Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. „Arbeitslosengeld II”) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen (auch) nicht dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG, da sie in dem dortigen abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind. Das gilt auch für das "Einstiegsgeld". Es muss daher überhaupt nicht angegeben werden.

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