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Aufstockerleistungen, SGB 2 als Kleinunternehmer - wo in ELSTER angeben?

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    Aufstockerleistungen, SGB 2 als Kleinunternehmer - wo in ELSTER angeben?

    Guten Tag,

    ich bin seit Mai 2023 selbststaendig als Kleinunternehmer/Freiberufler und erhielt Leistungen aus dem SGB 2.

    Wo gebe ich diese in ELSTER an?

    Vielen Dank fuer Ihre sachdienlichen Hinweise.


    #2
    Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. „Arbeitslosengeld II”) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen (auch) nicht dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG, da sie in dem dortigen abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind. Sie müssen daher überhaupt nicht angegeben werden.

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