Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachreichung Haushaltsnahe Aufwendungen für EkSt 2023

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

    Also eindeutiger kann eine "klare und nicht klärungsbedürftige Rechtslage" doch gar nicht sein, wenn es noch nicht einmal eines BFH-Urteils bedarf, weil die Rechtslage sowas von eindeutig ist!
    Da würde ich mich, jedenfalls für künftige Jahre, auf gar nichts verlassen.

    Was anderes ist es in dem Jahr, für das sich das FA mit seinem Hinweis positioniert hat, da gibt es sicher so was wie Vertrauensschutz.

    Kommentar


      #17
      Hallo Telepeter !

      Warum wird hier im Forum an den seltenen Stellen, wo über Probleme diskutiert wird, für die es ein wirklich steuerzahlerfreundliches Verwaltungshandeln gibt, dies nicht schlicht und einfach mal anerkannt: Leut, das habt Ihr wirklich gut gemacht?

      Ich bin kein besonderer Freund des deutschen Bürokratismus - und freue ich mich immer riesig, wenn die Leut auf der anderen Seite des Schreibtischs (Finanzbeamte) in meinem Sinne / des Steuerzahlers Sinne handeln!

      So sollte es immer sein: Politiker machen Gesezte, und wenn auch nur ein einziger Satz doppeldeutig sein sollte, sollte die Verwaltung dies immer zugunsten der Steuerpflichtigen auslegen - wieviel Bürokratie-Entlastung wir dadurch erreichen würden!

      Von wem werden denn die Finanzbeamten bezahlt? Vom Steuerzahler - also sollten sie, wenn die Politik in Gesetzen Möglichkeiten offenläßt, diese auch steuerzahlerfreundlich durchwinken!

      Jetzt soll bloß niemand sagen, ja aber der Arbeitgeber der Finanzbeamten ... auch der Arbeitgeber der Finanzbeamten existiert nur und kann nur Leute beschäftigen, weil wir Bürger Steuern bezahlen!
      Zuletzt geändert von Uwe64; 02.12.2024, 21:46.

      Kommentar


        #18
        Hallo Uwe, ich sehe das grundsätzlich genau so wie Du es in Deinem letzten Post beschreibst. Ich habe selbst jahrzehntelang beim Staat gearbeitet und in meiner Behörde würden das die allermeisten unterschreiben. Nur verlassen würde ich mich nicht darauf, wenn Du Pech hast kommst Du an den falschen Entscheider und dann ist es gut, wenn Du etwas Handfestes wie die Vorläufigkeit bzw. den Vorbehalt der Nachprüfung hast.

        Kommentar

        Lädt...
        X