Hallo,
eine Frage zur folgenden Situation: Person A hat sich von Person B (Zusammenveranlagung Steuerklasse 3 und 5) im Jahr 2023 getrennt und in November 2023 an das Finanzamt gemeldet, dass getrennt lebend. Somit Anfang 2024 wieder Steuerklasse 1 für Person A. Danach Anfang 2024 Versöhnungsversuch gestartet und zusammengelebt. Wieder an das Finanzamt gemeldet, dass die Ehe wieder aufgenommen worden ist und wieder in Steuerklasse 3 und 5 geändert. Nach paar Monaten erneut Trennung und nun soll die Scheidung erfolgen.
Kann hier einer am besten sagen, wie am besten vorgehen? Person A muss bis wann erneut Steuerklassenwechsel beim Finanzamt anzeigen? Bis November 2024 oder bis Dezember 2024 und wie erfolgt die Steuerklärung für 2023, wenn bereits getrennt? Person B hat vermutlich nichts dagegen, die Steuererklärung gemeinsam abzugeben, da Person A weiterhin für Person B alles bezahlt hat und das Leben finanziert.
Wäre es auch möglich in Dezember noch den Steuerklassenwechsel zu beantragen oder geht es elektronisch über Elster ohne Probleme kurzfristig das Ganze zu erledigen?
Was passiert wenn das Ganze erst in Dezember an das Finanzamt gemeldet wird? Vielen Dank!
Viele Grüße
Klaus W.
eine Frage zur folgenden Situation: Person A hat sich von Person B (Zusammenveranlagung Steuerklasse 3 und 5) im Jahr 2023 getrennt und in November 2023 an das Finanzamt gemeldet, dass getrennt lebend. Somit Anfang 2024 wieder Steuerklasse 1 für Person A. Danach Anfang 2024 Versöhnungsversuch gestartet und zusammengelebt. Wieder an das Finanzamt gemeldet, dass die Ehe wieder aufgenommen worden ist und wieder in Steuerklasse 3 und 5 geändert. Nach paar Monaten erneut Trennung und nun soll die Scheidung erfolgen.
Kann hier einer am besten sagen, wie am besten vorgehen? Person A muss bis wann erneut Steuerklassenwechsel beim Finanzamt anzeigen? Bis November 2024 oder bis Dezember 2024 und wie erfolgt die Steuerklärung für 2023, wenn bereits getrennt? Person B hat vermutlich nichts dagegen, die Steuererklärung gemeinsam abzugeben, da Person A weiterhin für Person B alles bezahlt hat und das Leben finanziert.
Wäre es auch möglich in Dezember noch den Steuerklassenwechsel zu beantragen oder geht es elektronisch über Elster ohne Probleme kurzfristig das Ganze zu erledigen?
Was passiert wenn das Ganze erst in Dezember an das Finanzamt gemeldet wird? Vielen Dank!
Viele Grüße
Klaus W.
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