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Trennung / Scheidung - Meldung an Finanzamt bzgl. Steuerklassenwechsel

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    Trennung / Scheidung - Meldung an Finanzamt bzgl. Steuerklassenwechsel

    Hallo,

    eine Frage zur folgenden Situation: Person A hat sich von Person B (Zusammenveranlagung Steuerklasse 3 und 5) im Jahr 2023 getrennt und in November 2023 an das Finanzamt gemeldet, dass getrennt lebend. Somit Anfang 2024 wieder Steuerklasse 1 für Person A. Danach Anfang 2024 Versöhnungsversuch gestartet und zusammengelebt. Wieder an das Finanzamt gemeldet, dass die Ehe wieder aufgenommen worden ist und wieder in Steuerklasse 3 und 5 geändert. Nach paar Monaten erneut Trennung und nun soll die Scheidung erfolgen.

    Kann hier einer am besten sagen, wie am besten vorgehen? Person A muss bis wann erneut Steuerklassenwechsel beim Finanzamt anzeigen? Bis November 2024 oder bis Dezember 2024 und wie erfolgt die Steuerklärung für 2023, wenn bereits getrennt? Person B hat vermutlich nichts dagegen, die Steuererklärung gemeinsam abzugeben, da Person A weiterhin für Person B alles bezahlt hat und das Leben finanziert.

    Wäre es auch möglich in Dezember noch den Steuerklassenwechsel zu beantragen oder geht es elektronisch über Elster ohne Probleme kurzfristig das Ganze zu erledigen?

    Was passiert wenn das Ganze erst in Dezember an das Finanzamt gemeldet wird? Vielen Dank!


    Viele Grüße

    Klaus W.

    #2
    Den Steuerklassenwechsel würde ich direkt nach dem erfolglosen Versöhnungsversuch beantragen.
    Für 2023 und 2024 wäre eine Zusammenveranlagung möglich, da zumindest teilweise zusammengelebt wurde.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.11.2024, 11:48.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Hallo Beamtenscheiß, bis wann muss ich den Steuerklassenwechsel beantragen? Kann dieser noch in Dezember erfolgen, damit er ab 01.01.2025 gültig ist? Für 2023 hat die Person A mit B eine gemeinsame Steuerklärung abgegeben gehabt.

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        #4
        Ja, der Vordruck zum dauernd getrennt leben anzeigen ist jetzt bei den Lohnsteuerermäßigungsanträgen zu finden.

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          #5
          Hallo Kloebi, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Was der Unterschied zw. Abgabe zum Steuerklassenwechsel bzw. dem Vordruck zum "Dauernd getrennt lebend" führt.
          1. Was ist der Vorteil den Steuerklassenwechsel noch bis November 24 noch durchzuführen und nicht in Dezember anzuzeigen? Ich frage deshalb, weil die Abgabe noch innerhalb der zwei Tage erfolgen muss und ob es rechtzeitig gepackt werden kann und somit erst in Dezember stattfindet.
          2. was wenn es doch zum Rosenkrieg kommt und keine gemeinsame Abgabe mehr möglich ist, wäre bis November 24 vorteilhafter?
          Danke!

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            #6
            In der Jahressteuererklärung gleicht sich alles aus, egal welche Steuerklasse unterm Jahr war. Wer mehr bezahlt bekommt mehr zurück und umgekehrt. lediglich bei evtl. Lohnersatzleistungen spielt das Netto eine Rolle.

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              #7
              Zitat von KlausWeselsky Beitrag anzeigen
              Hallo Beamtenscheiß
              Auch eine nette Version

              Zitat von KlausWeselsky Beitrag anzeigen
              bis wann muss ich den Steuerklassenwechsel beantragen?
              Du kannst da eigentlich gar nichts machen. Person A und Person B allerdings sind verpflichtet, das Dauernd Getrenntleben anzuzeigen. Es ist kein Antrag nötig, es besteht wie gesagt eine Verpflichtung.

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