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Frage zu Anlage KAP für 2008

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    Frage zu Anlage KAP für 2008

    Hallo,

    mal eine dumme Frage eines verunsicherten "Nichtsteuerfachmanns":

    Warum mußte eigentlich für 2008 unbedingt eine Anlage KAP ausgefüllt werden, wenn die Zinseinkünfte über 801 bzw. 1602 Euro lagen, wo doch die Banken bereits Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag aller Zinseinkünfte automatisch ans Finanzamt abgeführt haben?

    Testhalber habe ich nämlich vorhin mal mit ElsterFormular 2008 eine nachträgliche Berechnung meiner Einkommensteuererklärung 2008 _ohne_ die Anlage KAP durchgeführt, und dabei kam heraus, daß ich dann einen dreistelligen Betrag mehr zurückbekommen hätte. Nun frage ich mich, ob das so alle seine Richtigkeit hat, oder ob mir das Finanzamt noch was schuldet, weil es meine Zinseinkünfte evtl. doppelt versteuert hat...

    #2
    AW: Frage zu Anlage KAP für 2008

    Z.B. weil nicht jeder die `Verwaltung´ seiner Freistellungsaufträge im Griff hat und somit recht häufig viel höhere Summen freigestellt wurden/werden.

    In Ihrer Testberechnung steckt mit Sicherheit irgendwo ein Fehler, ansonsten dürfte es zu keinem großen Unterschied kommen.

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      #3
      AW: Frage zu Anlage KAP für 2008

      Zitat von Kohlmeise Beitrag anzeigen
      Warum mußte eigentlich für 2008 unbedingt eine Anlage KAP ausgefüllt werden, wenn die Zinseinkünfte über 801 bzw. 1602 Euro lagen, wo doch die Banken bereits Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag aller Zinseinkünfte automatisch ans Finanzamt abgeführt haben?
      Weil die Annahme schon falsch ist. Vor 2009 wurden KAP versteuert wie jedes andere Einkommen auch, und die Banken haben lediglich einen Abschlag von den KAP vergenommen, der ein Vorschuss darauf war.

      Doppelt versteuert wurde natürlich nicht, denn der Zinsabschlag (so eingetragen und per Steuerbescheinigung nachgewiesen) wurde ja angerechnet.

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        #4
        AW: Frage zu Anlage KAP für 2008

        Hmm, aber so falsch kann doch die Berechnung durch ElFo nicht gewesen sein, da dies i.d.R. exakt dem Betrag entspricht, den ich auch vom Finanzamt zurückbekomme.

        In meinem Fall ergaben die von den Banken insgesamt abgeführten Einkommensteuern einen Satz von exakt 30,0% (Zinsabschlag / (Zinsertrag - Freibetrag)).

        Wenn ich nun den Differenzetrag, den ich durch Abgabe der Anlage KAP weniger zurückbekommen habe, zu den bereits abgeführten Einkommensteuern hinzuaddiere, hätte ich faktisch auf die Zinserträge einen Satz von 42,6% gezahlt ((Zinsabschlag + Differenzbetrag) / (Zinsertrag - Freibetrag)). Das finde ich schon heftig...

        Daher vermute ich irgendwo einen Fehler.

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          #5
          AW: Frage zu Anlage KAP für 2008

          Zitat von Kohlmeise Beitrag anzeigen
          Wenn ich nun den Differenzetrag, den ich durch Abgabe der Anlage KAP weniger zurückbekommen habe, zu den bereits abgeführten Einkommensteuern hinzuaddiere, hätte ich faktisch auf die Zinserträge einen Satz von 42,6% gezahlt ((Zinsabschlag + Differenzbetrag) / (Zinsertrag - Freibetrag)). Das finde ich schon heftig.
          Nur weil man es heftig findet, muss es nicht falsch sein. Beim Grenzsteuersatz kann man durchaus in solche Regionen kommen.

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            #6
            AW: Frage zu Anlage KAP für 2008

            Die 42,6 % sind der so genannte "Grenzsteuersatz".

            Je mehr Einkünfte man hat, desto mehr Steuern (prozentual) muss man auch darauf zahlen - da wir in Deutschland keinen einheitlichen Prozentsatz für die Versteuerung des Einkommens haben.

            Durch die Anlage KAP werden die Einkünfte erhöht und damit auch der Prozentsatz, der dann allerdings auf ALLE Einkünfte angewendet wird.

            Dadurch muss mann dann vergleichsweise viel mehr Steuern zahlen - obwohl nur ein "relativ" geringer Betrag hinzu gekommen ist.

            Anderes Beispiel:
            Wenn bei Ehegatten einer einen Gewerbebetrieb hat und der andere Angestellter ist, können die die Anlage N ja auch nicht weg lassen, nur weil auf das Gehalt ja schon Lohnsteuer abgeführt wurde. Diese Überlegung gilt auch - für alle Jahre vor 2009 - für die Kapitalerträge und die Anlage KAP.

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