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Außergewöhnliche Belastungen: Unfallkosten auf Weg zum Arzt

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    Außergewöhnliche Belastungen: Unfallkosten auf Weg zum Arzt

    Hallo Experten,

    Kosten im Zusammenhang mit Krankheit kann man ja als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
    Ich hatte neulich bei einem Arztbesuch mit meinem KfZ auf dem Parkplatz beim Rückwärtsfahren leider einen Parkrempler.
    Kann ich die mir dadurch entstandenen Kosten auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen?

    Danke und Grüße, Franz

    #2
    Deine Frage hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, daher nur ganz allgemein: Fahrtkosten zum Arzt gehören zu den Krankheitskosten. Fahrtkosten können mit den tatsächlichen Kosten oder mit den Reisekostenpauschalen geltend gemacht werden. In der Pauschale von 0,30 €/km sind Unfallkosten nicht enthalten. So heißt es in den offiziellen "Steuerinfos" der Finanzverwaltung NRW: "Neben den pauschalen Kilometersätzen können Sie unter anderem anfallende Parkgebühren oder Unfallkosten angeben."

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