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Fragebogen zur steuerl. Erfassung wenn Ehepartner schon selbstständig ist

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    Fragebogen zur steuerl. Erfassung wenn Ehepartner schon selbstständig ist

    Hallo,

    ich steh grade massiv auf dem Schlauch.

    Folgendes Problem:

    Mein Mann ist selbstständig, schon seit 7 oder 8 Jahren. Vor 4 Jahren haben wir dann geheiratet.
    Währenddessen war ich auch nebenher freiberuflich tätig, hab das aber vor 2 oder 3 Jahren beendet. Hatte da auch eine (unnötige) Gewerbeanmeldung, die ich dann wieder auf dem Gewerbeamt abgemeldet habe.
    Jetzt möchte ich wieder nebenher freiberuflich tätig sein.

    So weit, so gut.

    Damals hatte ich eine eigene Steuernummer. Heute haben wir wohl eine zusammen - ich blick da schon nicht richtig durch, man merkt es vielleicht

    Jedenfalls bin ich grade im Fragebogen unterwegs und frage mich, ob ich den überhaupt machen muss oder ob ich nicht einfach die alte Nummer (also meine) in der nächsten Steuererklärung für meine Freiberuflichkeit hernehmen kann? Kann ich irgendwo rausfinden, ob die Nummer noch "zählt"?

    Und: Im Fragebogen gibt es das Feld " 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)"

    Da trage ich dann meinen erwarteten Gewinn ein und wie meine Einkünfte aus meinem Hauptjob, alles okay. Aber der meines Mannes - muss ich den da zwingend auch eintragen? Ich muss nämlich ehrlich sagen, dass ich von den Finanzen seines Betriebs mal so gar keine Ahnung habe. Und: es wird doch eh jedes Jahr übermittelt, warum muss ich da jetzt irgendwas reinschreiben? Kann ich das auch einfach frei lassen? Passiert irgendwas, wenn ich da nichts reinschreibe?

    Kriege ich jetzt keine eigene Steuernummer mehr wenn ich etwas anmelde sondern es läuft grundsätzlich alles zusammen und WIR kriegen ne neue Steuernummer...?

    Ich habe das Gefühl, in den letzten Jahren 1000 Steuernummern angesammelt zu haben und grade platzt mir der Kopf

    Ich danke schonmal für die Hilfe


    #2
    Du musst unterscheiden zwischen Einkommensteuer und deiner freiberuflichen Tätigkeit. Bei der Einkommensteuer ist die Zusammenveranlagung in der Regel günstiger, da ist die Steuernummer vom letzten gemeinsamen Bescheid die gültige. Für evtl. Einkommensteuervorauszahlungen werden natürlich die Einkünfte beider Ehegatten benötigt. Für deine freiberufliche Tätigkeit (EÜR, ggf. USt) wird eine weitere Steuernummer benötigt. Ob das FA da die "alte" nimmt oder eine neue zuteilt wirst du sehen, gib doch einfach deine alte an.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Du musst unterscheiden zwischen Einkommensteuer und deiner freiberuflichen Tätigkeit. Bei der Einkommensteuer ist die Zusammenveranlagung in der Regel günstiger, da ist die Steuernummer vom letzten gemeinsamen Bescheid die gültige. Für evtl. Einkommensteuervorauszahlungen werden natürlich die Einkünfte beider Ehegatten benötigt. Für deine freiberufliche Tätigkeit (EÜR, ggf. USt) wird eine weitere Steuernummer benötigt. Ob das FA da die "alte" nimmt oder eine neue zuteilt wirst du sehen, gib doch einfach deine alte an.
      "Gib einfach deine alte an", ja das wäre mir am liebsten. Ich weiß nur eben nicht, ob es die noch gibt... ansonsten hätte ich einfach bei der nächsten Steuererklärung (wir machen immer EST für mich und EÜR für meinen Mann) noch eine extra EÜR für mich mit eben dieser alten Steuernummer gemacht. Das wäre für mich der einfachste Weg und ich bräuchte dann ja keinen neuen Fragebogen ausfüllen, oder?
      Was würde denn passieren, wenn es die Nummer nicht mehr gibt?

      Die Tätigkeiten wären halbwegs ähnlich: damals hab ich freiberuflich Bilder gemalt, heute würde ich Bücher schreiben und selbst illustrieren. Ich erwarte auch absolut keine großartigen Einkünfte, es ist mehr so ein Spaß-an-der-Freude-Ding. Steuervorauszahlungen sind also nicht wirklich erwartbar - es sei denn, das geht unerwartet durch die Decke
      Meine "Gewinne" für dieses Jahr wären 0€ und ich hab mal ganz zuversichtlich 100€ für 2025 geschätzt. Deshalb finde ich diesen Umstand ja so affig grade.

      Aber soweit ich weiß, muss ich sogar sowas geringes anmelden, oder?

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        #4
        Zitat von Lemlem90 Beitrag anzeigen
        ...

        Da trage ich dann meinen erwarteten Gewinn ein und wie meine Einkünfte aus meinem Hauptjob, alles okay. Aber der meines Mannes - muss ich den da zwingend auch eintragen? Ich muss nämlich ehrlich sagen, dass ich von den Finanzen seines Betriebs mal so gar keine Ahnung habe. Und: es wird doch eh jedes Jahr übermittelt, warum muss ich da jetzt irgendwas reinschreiben? Kann ich das auch einfach frei lassen? Passiert irgendwas, wenn ich da nichts reinschreibe?
        ...
        Das einzige, was "passieren" kann: Du musst/ Ihr müsst nach Abgabe der Steuererklärung Steuern nachzahlen, weil die Vorauszahlungen zu niedrig berechnet waren, evtl. auf Null standen.
        Wenn die Sicherheit entstehen soll, dass eher was zurück gezahlt wird vom Finanzamt, muss der Gewinn sehr hoch angegeben werden. Dann gibt es vierteljährliche Vorauszahlungen - und wenn der Gewinn nicht erreicht wurde, gibt's Steuer zurück.

        Zitat von Lemlem90 Beitrag anzeigen
        ...

        ansonsten hätte ich einfach bei der nächsten Steuererklärung (wir machen immer EST für mich und EÜR für meinen Mann) noch eine extra EÜR für mich mit eben dieser alten Steuernummer gemacht. Das wäre für mich der einfachste Weg und ich bräuchte dann ja keinen neuen Fragebogen ausfüllen, oder?
        ...
        Und nun macht ihr eine gemeinsame Steuererklärung und zwei EÜR. Ich behaupte: Wenn du auf deine EÜR die gemeinsame Steuernummer draufschreibst, passiert auch nichts Schlimmes. Evtl. bekommst du ein Schreiben vom Finanzamt, welche Steuernummer du für deine EÜR (und für deine Umsatzsteuervoranmeldungen ...) nutzen sollst.

        Auch wenn du den Fragebogen nicht ausfüllst, passiert nichts, wenn du das FA mit deiner Selbstständigkeit durch Abgabe einer EÜR "überraschst".
        Wenn du sicher gehen willst, frage einen Steuerberater. Ich kann hier nur meine Einschätzung wiedergeben.

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          #5
          Zitat von Prabha Beitrag anzeigen

          Und nun macht ihr eine gemeinsame Steuererklärung und zwei EÜR. Ich behaupte: Wenn du auf deine EÜR die gemeinsame Steuernummer draufschreibst, passiert auch nichts Schlimmes. Evtl. bekommst du ein Schreiben vom Finanzamt, welche Steuernummer du für deine EÜR (und für deine Umsatzsteuervoranmeldungen ...) nutzen sollst.

          Auch wenn du den Fragebogen nicht ausfüllst, passiert nichts, wenn du das FA mit deiner Selbstständigkeit durch Abgabe einer EÜR "überraschst".
          Wenn du sicher gehen willst, frage einen Steuerberater. Ich kann hier nur meine Einschätzung wiedergeben.
          Steuern nachzahlen ist kein Problem, meine riesigen Gewinne wandern eh auf ein Sparkonto. Dann können sie auch easy dann an Finanzamt überwiesen werden, sollte da was kommen.

          Dass ich den Fragebogen nicht ausfülle und eben einfach eine extra EÜR für mich mache, überlege ich gerade ernsthaft. Ich versuche auch schon den ganzen Morgen, das Finanzamt zu erreichen aber keiner geht ran. Da werde ich auch nochmal nachfragen, deine Einschätzung ist aber grade schon eine große Hilfe

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            #6
            Dass ich den Fragebogen nicht ausfülle und eben einfach eine extra EÜR für mich mache, überlege ich gerade ernsthaft.
            Das ist doch Unsinn ! Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit auf elektronischem Weg

            anzuzeigen. Welche Umsätze und Gewinne du erwartest, musst du selbst abschätzen, das hast du doch in der Hand.

            https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das ist doch Unsinn ! Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit auf elektronischem Weg

              anzuzeigen. Welche Umsätze und Gewinne du erwartest, musst du selbst abschätzen, das hast du doch in der Hand.

              https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html
              Ja, die kann ich ja reinschreiben. Die Probleme machen mir ja die von meinem Mann, wie oben beschrieben. Kann ich die einfach freilassen, da ja eh regelmäßig alles übermittelt wird?
              Er ist mit seinen Gewinnen auch noch nicht in dem Bereich, wo er ernsthaft Steuern zahlen muss.

              Dazu kommt: ich hatte ja mal eine Steuernummer für eine freiberufliche Tätigkeit - ich könnte die doch einfach "wieder aufnehmen", oder nicht? Steht alles oben.
              Zuletzt geändert von Lemlem90; 02.12.2024, 11:23.

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                #8
                Also in der Zeit, wo du jetzt schreibst, anrufst und überlegst, hättest du auch den Fragebogen schon dreimal abgeschickt.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Also in der Zeit, wo du jetzt schreibst, anrufst und überlegst, hättest du auch den Fragebogen schon dreimal abgeschickt.
                  nicht, wenn ich die Zahlen meines Mannes nicht kenne. Und der ist heute nicht da Dann wird der Fragebogen wohl erstmal vertagt.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    dein Denkfehler ist, dass du nich entscheidest ob eine Steuernummer wieder eröffnet werden kann oder nicht sondern das zuständige Finanzamt. Dieses kann die Entscheidung ja aber erst nach der Abgabe des Fragebogens treffen.

                    Außerdem kannst du ohne eine gültige Steuernummer keine Rechnungen für deine Tätigkeit schreiben, ein Grund mehr warum man den Fragebogen zwingend beim Beginn der Tätigkeit abgeben sollte.

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                      #11
                      Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
                      ...
                      Außerdem kannst du ohne eine gültige Steuernummer keine Rechnungen für deine Tätigkeit schreiben, ein Grund mehr warum man den Fragebogen zwingend beim Beginn der Tätigkeit abgeben sollte.
                      Das ist ein wirklich sehr gutes Argument für die schnellstmögliche Abgabe des Fragebogens.

                      Und da der Gewinn des Partners nur geschätzt werden muss und keine verbindliche Erklärung sein muss, ist auch die Abwesenheit des Partners kein wirklicher Hinderungsgrund. (In der EÜR des Vorjahres schauen und das gleiche Ergebnis eintragen, wäre ein möglicher plausibler Weg.)

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                        #12
                        Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        dein Denkfehler ist, dass du nich entscheidest ob eine Steuernummer wieder eröffnet werden kann oder nicht sondern das zuständige Finanzamt. Dieses kann die Entscheidung ja aber erst nach der Abgabe des Fragebogens treffen.

                        Außerdem kannst du ohne eine gültige Steuernummer keine Rechnungen für deine Tätigkeit schreiben, ein Grund mehr warum man den Fragebogen zwingend beim Beginn der Tätigkeit abgeben sollte.
                        Mir wurde vor Jahren mal gesagt, dass ich für die ersten Rechnungen eben die alte Steuernummer (in dem Fall ja unsere gemeinsame) angeben soll, da die Zuteilung ja ne Zeitlang dauern kann. Aber ja, dafür braucht das Finanzamt erstmal Infos.

                        Werde mich dann wohl mal heute Abend mit meinem Mann zusammen dran setzen müssen. Auf die EÜR des Vorjahres will ich (zumindest für die Schätzung 2025) nicht zurückgreifen, da er dieses Jahr mehr Gewinn gemacht hat. Das müsste ich dann schon genauer von ihm wissen.

                        Ich fand es nur seltsam und umständlich, dass in MEINER Anmeldung jetzt SEINE Zahlen drin stehen müssen. Versteh ich nach wie vor nicht, da meiner Meinung nach meine Tätigkeit nix mit seiner zu tun hat. Und wir geben schließlich zusammen eine EST ab, wo immer alles drin steht.
                        Aber da es nun mal im Fragebogen drin steht, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.

                        Danke für die Hilfe

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                          #13
                          Zitat von Lemlem90 Beitrag anzeigen

                          ...
                          Ich fand es nur seltsam und umständlich, dass in MEINER Anmeldung jetzt SEINE Zahlen drin stehen müssen. Versteh ich nach wie vor nicht, da meiner Meinung nach meine Tätigkeit nix mit seiner zu tun hat. Und wir geben schließlich zusammen eine EST ab, wo immer alles drin steht.
                          Aber da es nun mal im Fragebogen drin steht, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben.

                          Danke für die Hilfe
                          Hi, das war oben schon mal erklärt worden, ich versuch's mal mit meinen Worten:

                          Das Finanzamt will die voraussichtlichen Gewinne wissen, um daraus das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Es ist den FA-Mitarbeitern klar, dass da keine verbindlichen zahlen stehen. Aber aus dem voraussichtlich zu versteuernden Einkommen kann das Finanzamt die voraussichtliche Einkommensteuer berechnen und daraus dann die evtl. abzurufenden Vorauszahlungen.

                          Gerade weil ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgebt (bis jetzt) muss in deinem Formular auch der Gewinn aus dem Betrieb deines Mannes stehen. Es gibt für euch ja nur ein "zu versteuerndes Einkommen."
                          Wenn du jetzt den Gewinn vom Vorjahr in der Spalte für deinen Mann einträgst und diese Zahl ist niedriger als der Gewinn dieses Jahres - dann ist eben die Vorauszahlung zu niedrig und ihr zahlt nach Abgabe der Steuerklärung Steuern nach. Schlimmeres passiert nicht.

                          Das jetzt im Fragebogen deine und seine Zahlen drin stehen, entbindet euch natürlich nicht von der Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben! Und wenn ihr euch dabei entscheidet, getrennte Erklärungen abzugeben (das dürft ihr jedes Jahr neu entscheiden), dann ist auch das kein Problem, dass du jetzt von euch beiden die Zahlen in dein Formular reinschreibst.

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                            #14
                            Dann trag doch den Gewinn Deines Mannes aus dem letzten Steuerbescheid ein! Denn nach Deinem Wunsch sollte es ja das Finanzamt so machen. Du musst aber die Angaben machen.

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                              #15
                              Zitat von Prabha Beitrag anzeigen



                              Das jetzt im Fragebogen deine und seine Zahlen drin stehen, entbindet euch natürlich nicht von der Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben! Und wenn ihr euch dabei entscheidet, getrennte Erklärungen abzugeben (das dürft ihr jedes Jahr neu entscheiden), dann ist auch das kein Problem, dass du jetzt von euch beiden die Zahlen in dein Formular reinschreibst.
                              Danke für die Erklärung. Find ich auch alles sinnvoll... aber wenn du wüsstest, um welche mickrigen Beträge es hier geht, fändest du das auch übertrieben Es gibt ja aktuell nicht mal Vorauszahlungen, weil wir dafür "zu klein" sind. Und meine Beschäftigung wird noch viel kleiner ausfallen. Es sollte ein Formular geben für "Miniselbstständige", die kaum was erwirtschaften, da wäre ich stark dafür

                              Naja. Ich werde das Formular heut Abend mal ausfüllen.

                              Und das mit der Verpflichtung der Steuererklärung ist mir klar, aber danke fürs Drauf-Aufmerksam-machen.

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