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    Ausbildung + Studium

    Hallo, ich fülle gerade meine Steuererklärung aus und habe ein Problem.

    Ich habe 2019 eine Ausbildung begonnen, die ich im August 2020 nach 12 Monaten abgebrochen habe. Im Oktober 2020 habe ich dann mein Studium an der Universität angefangen. In der Steuererklärung bekomme ich am Ende 0 raus, aber ich weiß, dass ich als Student bestimmte Kosten zurückerstatten lassen kann. Ich vermute, dass das System nur die Ausbildung berücksichtigt und keine Kosten für das Studium berücksichtigt. Was soll ich angeben, damit auch die Kosten meines Studiums in die Berechnung einfließen und ich eventuell eine Erstattung bekomme?

    Danke und viele Grüße

    #2
    Zitat von MalyshO Beitrag anzeigen
    ich weiß, dass ich als Student bestimmte Kosten zurückerstatten lassen kann
    Das Finanzamt erstattet keine Kosten. Wie viel Lohnsteuer hattest Du denn bezahlt?

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      #3
      Wenn du als Student Kosten erstattet bekommen willst, musst du dich um ein Stipendium bemühen.

      Bei der Steuer kann man maximal einen Verlust, also einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte vortragen lassen. Das setzt schon voraus, dass die Kosten des Studiums überhaupt Werbungskosten sind, es sich also um eine Zweitausbildung handelt. Hieran scheint es schon zu scheitern.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Das Finanzamt erstattet keine Kosten. Wie viel Lohnsteuer hattest Du denn bezahlt?
        Ich möchte keine Kosten für die Ausbildung erstatten, außer Fahrtkosten und Kosten für Arbeitskleidung. Hauptsache ist, dass ich als Student Kosten wie Büromaterial, Laptop, Studiengebühren, Schreibwaren und Lernbücher steuerlich absetzen kann.

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Wenn du als Student Kosten erstattet bekommen willst, musst du dich um ein Stipendium bemühen.

          Bei der Steuer kann man maximal einen Verlust, also einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte vortragen lassen. Das setzt schon voraus, dass die Kosten des Studiums überhaupt Werbungskosten sind, es sich also um eine Zweitausbildung handelt. Hieran scheint es schon zu scheitern.
          das habe ich nicht ganz verstanden. Können Sie bitte genauer erklären, was für eine Stipendium? Ich habe gelesen, dass Ausbildung muss abgeschlosen sein, um als Zweitbildung ausrechnen.

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            #6
            Ich möchte keine Kosten für die Ausbildung erstatten, außer Fahrtkosten und Kosten für Arbeitskleidung. Hauptsache ist, dass ich als Student Kosten wie Büromaterial, Laptop, Studiengebühren, Schreibwaren und Lernbücher steuerlich absetzen kann.
            Wenn du keine Lohnsteuer bezahlt hast, von was willst du dann etwas steuerlich absetzen?
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 04.12.2024, 00:13. Grund: Quote-Tag repariert

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              #7
              Zitat von Bernd1957 Beitrag anzeigen
              "Ich möchte keine Kosten für die Ausbildung erstatten, außer Fahrtkosten und Kosten für Arbeitskleidung. Hauptsache ist, dass ich als Student Kosten wie Büromaterial, Laptop, Studiengebühren, Schreibwaren und Lernbücher steuerlich absetzen kann."
              Wenn du keine Lohnsteuer bezahlt hast, von was willst du dann etwas steuerlich absetzen?
              ok, das macht Sinn. Könnten Sie bitte noch genau erklären, wie man sich meine 12-monatige, nicht abgeschlossene Ausbildung berechnet, kann ich Fahrtkosten erstatten? Gilt mein Studium dann als Erststudium oder als Zweitstudium, weil es ist mir nicht 100% klar.
              Danke


              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 04.12.2024, 00:14. Grund: Quote-Tag repariert

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                #8
                Zitat von MalyshO Beitrag anzeigen
                kann ich Fahrtkosten erstatten?
                1. Du kannst doch Deine Fahrtkosten nicht erstatten.
                2. Das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten.
                3. Wenn Du die Fahrtkosten von der Steuer absetzen willst, dann musst Du natürlich Lohnsteuer bezahlt haben. Oder es handelt sich um eine Zweitausbildung, dann kann sich evtl. ein vortragsfähiger Verlust ergeben.

                Zitat von MalyshO Beitrag anzeigen
                Gilt mein Studium dann als Erststudium oder als Zweitstudium,
                Wenn Du vorher keine Ausbildung abgeschlossen hast, dann ist das Deine Erstausbildung.

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                  #9
                  Hallo MalyshO!

                  Sie haben "ganz grundsätzliche Verständnis-/Definitionsprobleme" oder "ganz grundsätzliche Formulierungsprobleme" bei Ihrer Fragestellung:

                  HTML-Code:
                  aber ich weiß, dass ich als Student bestimmte Kosten zurückerstatten lassen kann
                  völlig falsch, das Finanzamt erstattet nie Kosten !

                  man kann "Werbungskosten" oder "Ausbildungskosten" von "steuerpflichtigen Einnahmen" abziehen, so dass nur der Rest der Einkommensteuer unterliegt !

                  HTML-Code:
                  Ich vermute, dass das System nur die Ausbildung berücksichtigt und keine Kosten für das Studium berücksichtigt.
                  Was soll denn "das System" bitteschön sein - Sie meinen doch sicherlich "das Elster-ESt-Programm", oder?

                  Und in Elster kann man beides: Ausbildungskosten und Werbungskosten geltend machen!

                  Nutzungshinweis:

                  Das Elster-ESt-Programm ist nicht für "blutige Anfänger" geeignet, diese Anwendung erfordert gewisse Grundkenntnisse im Steuerrecht - auch das Lesen der Hilfetexte hilft da nicht weiter!

                  Empfehlung:

                  Also entweder

                  - Sie kaufen sich eines dieser 10€-30€-Billigprogramme, die viel besser abfragen, erklären und den Anwender sinnvoll bei der Erfassung unterstützen und lenken als das Elster tut, und lernen dabei eine ganze Menge Notwendiges über das Steuerrecht

                  oder

                  - Sie gehen zum Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater!

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo MalyshO !

                    Vielleicht haben Sie die "Mobilitätsprämie" gemeint mit "Kosten-Rückerstattung":

                    https://www.vlh.de/wissen-service/st...s-ist-das.html

                    Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Einlesen in den deutschen Steuerdschungel und Paragraphen-Irrsinn und den ersten Kampf in Ihrem bisherigen Leben mit dem Bürokratie-Monster!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                      Hallo MalyshO !

                      Vielleicht haben Sie die "Mobilitätsprämie" gemeint mit "Kosten-Rückerstattung":

                      https://www.vlh.de/wissen-service/st...s-ist-das.html

                      Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Einlesen in den deutschen Steuerdschungel und Paragraphen-Irrsinn und den ersten Kampf in Ihrem bisherigen Leben mit dem Bürokratie-Monster!

                      vielen Dank)

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