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Entfernungspauschale für Selbsständige auch 38 Cent ab km 21?

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    Entfernungspauschale für Selbsständige auch 38 Cent ab km 21?

    Hallo!

    Mein Steuerberater hat für die Anlage EÜR 2022 Zeile 86 für den Weg von Zuhause zur Betriebsstätte pauschal 0,30€ pro km angesetzt.

    Auf Rückfrage wieso nicht ab dem 21ten km 0,38€ angesetzt wurden, teilte er mir mit dies gelte nicht für Selbstständige.

    Ich habe versucht das zu recherchieren habe aber nichts zu einer solchen Einschränkung finden können.


    Kann mir jemand da helfen und eine definitive Quelle geben?

    Viele Grüße
    Popolfi
    Zuletzt geändert von popolfi; 04.12.2024, 00:36.

    #2
    Hallo popolfi,
    im § 9 EStG ist die Entfernungspauschale bis 20 km und ab 21 km festgesetzt. Und dieser § ist Arbeitnehmern und ihrer Fahrt von der Wohnung zur 1. Arbeitsstätte gewidmet.
    Selbstständige tauchen in dem § leider nicht auf.

    Ich befürchte, dein Stb. hat Recht.

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      #3
      Hallo Prabha,

      Danke für deine Antwort. Ich habe mir den Paragraphen angeschaut, und bin als Laie natürlich überfordert.

      Scheinbar ist das nicht einheitlich oder missverständlich geregelt.

      Ich habe jetzt testweise ein Online-Wiso Konto eröffnet und eine EÜR angelegt und dort werden trotzdem 38 Cent ab 21 km gerechnet.

      Code:
      Entfernungspauschale (174 Tage x 20 km x 0,30 €/km + 174 Tage x 20 km x 0,38 €/km)


      Ich habe explizit meinen Fall für als Selbstständigen angesteuert.

      Pfad zur Maske:

      ...› EDV Berater - Laufende Einkünfte›
      Einnahmen-Überschuss-Rechnung›
      Betriebsausgaben›
      Fahrtkosten›
      Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)
      Zuletzt geändert von popolfi; 04.12.2024, 10:28. Grund: HTML Links aus Copy& Paste entfernt

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        #4
        Kurzfassung: WISO Steuersoftware berechnet automatisch die 0,38 für Selbstständige.
        Langfassung "Nicht freigeschaltet"

        (Update: mein vorheriger Beitrag ist mittlerweile freigeschaltet)
        Zuletzt geändert von popolfi; 04.12.2024, 10:29.

        Kommentar


          #5
          Nach meinen Recherchen betraegt die Entfernungspauschale fuer Selbststaendige (und Arbeitnehmer) seit dem 1. Januar 2021 ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer. Ab dem 1. Januar 2022 wurde sie noch einmal auf 38 Cent pro Kilometer erhoeht. Nachlesen kannst du das u.a. bei den nachfolgenden beiden Links:

          https://www.fuer-gruender.de/wissen/...n/fahrtkosten/
          https://www.lexware.de/wissen/untern...stenpauschale/
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Danke HundKatzeMaus,

            Das ist alles ziemlich verwirrend und nervig.

            Gibt's eine Möglichkeit vom Finanzamt eine klare Aussage zu bekommen?

            Wenn WISO es so abrechnet muss es doch Tausende Erklärungen mit 0,38€ gegeben haben.

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              #7
              Hallo popolfi!

              https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

              § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

              § 4 Abs. 5 Nr. 6 Satz 1 und 2 EStG: "Aufwendungen für die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten, soweit in den folgenden Sätzen nichts anderes bestimmt ist. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 bis 6 und Nummer 5 Satz 5 bis 7 und Absatz 2 ("Werbungskosten") entsprechend anzuwenden."

              Zitat aus NWB:

              "II. Rechtslage ab 2021

              Zur Entlastung der Pendler wird ab dem 1.1.2021 befristet bis zum 31.12.2026 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von bisher 30 Cent um 5 Cent auf 35 Cent und ab dem 1.1.2022 um weitere 3 Cent auf nunmehr 38 Cent angehoben. Das gilt auch für Fahrten von Selbständigen zu ihrer Betriebsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung."

              und hier: https://kontist.com/hub/fahrtkosten-absetzen/

              usw.

              Nun ja, auch Steuerberatern unterlaufen Fehler - das liegt in der Natur unseres "weltmeisterlich-komplizierten Steuerrechts": Vielleicht ist der Berater schlicht und einfach dem Wortlaut des von mir oben zitierten Satzes aus § 4 ... EStG auf den Leim gegangen, weil: Die erhöhten km-Sätze sind nicht in den Sätzen 2-6, sondern im Satz 8 des § 9 EStG enthalten ...

              oder, andere Variante:

              Es ist kein "echter" Steuerberater ... weil der sollte eigentlich solche verständlichen Rückfragen seines Mandanten beantworten können - und seine Arbeit, also die EÜR, dann auch gleich unentgeltlich korrigieren, und falls das nicht mehr möglich ist, für den Steuerschaden geradestehen!
              Zuletzt geändert von Uwe64; 04.12.2024, 11:06.

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                #8
                Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                Hallo popolfi,
                im § 9 EStG ist die Entfernungspauschale bis 20 km und ab 21 km festgesetzt. Und dieser § ist Arbeitnehmern und ihrer Fahrt von der Wohnung zur 1. Arbeitsstätte gewidmet.
                Selbstständige tauchen in dem § leider nicht auf.

                Ich befürchte, dein Stb. hat Recht.
                gutgemeinte Hilfe - aber falsch ... selbst in der Hilfe zu Zeile 70 der Anlage EÜR steht's drin:

                grafik.png

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                  #9
                  Hi Uwe, zusammen mit dem § 4 EStG liest sich der § 9 dann auch für Selbstständige!

                  Danke für die Aufklärung.
                  Zuletzt geändert von Prabha; 04.12.2024, 11:55.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    Vielen Dank liebes Forum, ihr habt mir sehr weitergeholfen.

                    mein STB wiill es jetzt auf 0,35 (statt 0,38) ab km21 ändern, Ohne Kommentar oder Erklärung.

                    Ich gehe davon aus dass es schon im Vorjahr falsch gemacht wurde.

                    Auch wurde jetzt in der Rechnung der Satz für die Einkommensteuererklärung einseitig um 1/10 erhöht, nachdem bereits im Vorjahr der Satz für die EÜR um 5/10 erhöht wurde.

                    Alles mündliche Absprachen die ich 20 Jahre mit dem alten Chef hatte der die Firma, die seinen Namen noch mit trägt, jetzt überraschen verlassen hat.

                    (Zur Klärung: Ich hatte alles schon automatisch aus den CSVs der Kontobelege gefiltert, kategorisiert und aufbereitet, die brauchten es nur noch per C&P übernehmen, keine Zettelwirtschaft.)

                    Ich vermute die wollen mich los werden.

                    Bei dem Aufwand den ich hatte alles durchzuschauen stellt sich die Frage ob ich die Eintragungen nicht lieber selbst in WISO mache (das wird ja eine Importfunktion für meine CSVs haben) und einen Berater finde der drüberschaut und mir Gestaltungstipps gibt.

                    Habt ihr Tipps wie man so jemanden findet und wie man sich am geschicktesten von seinem alten STB Büro trennt?

                    Grüße
                    Popolfi
                    Zuletzt geändert von popolfi; 04.12.2024, 15:39.

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                      #11
                      Wenn der Steuerberater fuer dich die EUER 2022 anfertigt, wieso will er dann nur 35 Cent ansetzen und nicht 38 Cent wie es ab 01.01.2022 vorgesehen ist? Irgendwie komisch, oder?

                      Einen guten neuen Steuerberater zu finden ist oft gar nicht so einfach, weil die richtig guten Steuerburoes meist schon ziemlich ausgelastet sind. Ich wuerde aber als Selbststaendiger die bisherige Geschaeftsbeziehung zum Steuerberater erst dann aufkuendigen, wenn ich einen neuen Steuerberater gefunden habe und das auch vertraglich fixiert wurde.

                      Als kleine Hilfe lese mal im folgenden Link:

                      https://www.finanztip.de/steuerberater/
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Hallo popolfi!

                        *****
                        Zwischen Ihrem ehemaligen Steuerberater und Ihnen bestand wohl ein sehr starkes Vertrauensverhältnis - mündliche Gebührenvereinbarung ... !

                        Sollte eine Kanzlei-Veräußerung vorliegen, dann gelten m.E. (???) die bisherigen Vereinbarungen weiterhin - außer es wurden im Zusammenhang mit der Kanzlei-Übernahme neue Verträge vorgelegt und unterzeichnet.

                        Letztendlich ist es eine zivilrechtliche Frage für einen Rechtsanwalt ...

                        *****
                        Niemand hindert Sie daran, Ihre Fragen zur Höhe der Gebührenrechnung dem Steuerberater zu stellen: Die Gebührenverordnung enthält Gebühren-Spannen, innerhalb derer sich der Steuerberater recht problemlos die Zehntel auswählen kann, die er nach
                        - Dauer und
                        - Schwierigkeit der Tätigkeit
                        als angemessen ansieht ... großer Spielraum, aber "nicht unendlich beliebig", schon gar nicht "immer Höchstwert"!

                        Das Gespräch suchen ist immer ein Versuch wert - um die Zusammenarbeit zu optimieren - es würde mich z.B. wundern, dass die Software des Steuerberaters keine csv-Importfunktion hat - aber wer nicht frägt der nicht gewinnt !

                        *****
                        Man trennt sich nicht "geschickt" von einem Steuerberater, sondern "ordentlich": Man bezahlt alle Rechnungen und geht zu ihm und bittet um Übergabe aller sich noch bei ihm befindlichen Unterlagen - auf Papier und/oder elektronisch.

                        Wenn's nicht in dieser Reihenfolge abläuft, ist es eine Sache von Verhandlungen mit oder ohne Rechtsanwalt.

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                          #13
                          Hallo popolfi!

                          Betreffs 0,35€ und 0,38€: Sie haben eindeutige Fundstellen - also verlangen Sie vom Berater auch, dass er das richtigstellt!

                          Suchen Sie das Gespräch für die Zukunft, und besprechen Sie dabei eventuelle Versäumnisse der Vergangenheit, für die eventuell Ihr alter Steuerberater verantwortlich ist / haftet ...

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                            #14
                            Hallo popolfi!

                            https://www.stbk-koeln.de/die-steuer...treitigkeiten/

                            "Vermittlung bei Streitigkeiten

                            Gem. § 76 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StBerG vermittelt die Steuerberaterkammer auf Antrag bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.

                            Ziel des Vermittlungsverfahrens ist die außergerichtliche Konfliktbeilegung. Anlass eines Vermittlungsverfahrens können z.B. Meinungsverschiedenheiten über die Honorarrechnung oder über die Herausgabe von Unterlagen sein. Die Steuerberaterkammer kann insoweit allerdings keine verbindlichen Entscheidungen treffen. Sie kann die Parteien lediglich dabei unterstützen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Vermittlungsverfahren ist ein freiwilliges, für die Parteien kostenloses Verfahren.

                            Voraussetzungen eines Vermittlungsverfahrens
                            • Eine Vermittlungstätigkeit setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Der Antrag sollte die Namen und Anschriften der Parteien, eine Schilderung des streitigen Sachverhaltes sowie das Ziel, welches mit der Vermittlung erreicht werden soll, enthalten. Dem Antrag sollten alle relevanten Unterlagen, welche den streitigen Sachverhalt darlegen, beigefügt werden.
                            • Mindestens eine Vermittlungspartei muss Mitglied der Steuerberaterkammer Köln sein.
                            • Das Vermittlungsverfahren ist nur erfolgversprechend, wenn beide Parteien zur außergerichtlichen Verständigung bereit sind. Lehnt eine Partei auf Nachfrage der Kammer die Vermittlung ab, ist das Verfahren gescheitert.
                            Die Frage, ob ein Steuerberater Mitglied der Steuerberaterkammer Köln ist, lässt sich mithilfe der Postleitzahl seiner beruflichen Niederlassung beantworten.

                            Die Steuerberaterkammer"

                            Ob das was kostet, ist mir nicht bekannt.

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo @Uwe64

                              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                              Hallo popolfi!

                              *****
                              Zwischen Ihrem ehemaligen Steuerberater und Ihnen bestand wohl ein sehr starkes Vertrauensverhältnis - mündliche Gebührenvereinbarung ... !
                              ehrlich gesagt weiß ich nicht mehr was ich vor 20 Jahren unterschrieben habe.


                              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

                              Niemand hindert Sie daran, Ihre Fragen zur Höhe der Gebührenrechnung dem Steuerberater zu stellen: Die Gebührenverordnung enthält Gebühren-Spannen, innerhalb derer sich der Steuerberater recht problemlos die Zehntel auswählen kann, die er nach
                              - Dauer und
                              - Schwierigkeit der Tätigkeit
                              als angemessen ansieht ... großer Spielraum, aber "nicht unendlich beliebig", schon gar nicht "immer Höchstwert"!
                              das Argument sei dass die Quoten noch unterhalb des marktüblichen läge ... mich stört vor allem der Stil.

                              Aber es ist vom Umfang oder Inhalt nicht schwieriger geworden, es war seit 8 Jahren 0815.


                              Wenn ich sowieso alles aufwendig prüfen muss und zickige Antworten bekomme, dann kann ich es auch gleich selbst in WISO reinhacken.


                              Ich vermute eher, dass bei denen seit der Pandemie der Wurm drin ist und/oder interne Streitigkeiten eskaliert sind.


                              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                              Das Gespräch suchen ist immer ein Versuch wert - um die Zusammenarbeit zu optimieren - es würde mich z.B. wundern, dass die Software des Steuerberaters keine csv-Importfunktion hat - aber wer nicht frägt der nicht gewinnt !
                              Habe um Termin gebeten.

                              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                              Man trennt sich nicht "geschickt" von einem Steuerberater, sondern "ordentlich": Man bezahlt alle Rechnungen und geht zu ihm und bittet um Übergabe aller sich noch bei ihm befindlichen Unterlagen - auf Papier und/oder elektronisch.
                              Ja, mache ich.

                              Vielen Dank!

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