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Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten Zeilen 67-70

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    Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten Zeilen 67-70

    Hallo,
    wo darf ich was eintragen?
    Mich verwirren die Zeilen 67-70 etwas, insbes. die Minus-Zeile 69
    Beispiel:
    Nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug
    -> Fahrten zwischen Wohnung und 1. Betriebsstätte (Entfernungspauschale) -> Summe 1250 EUR
    -> Fahrten zum Zwecke betrieblicher Besorgungen, Kundenbesuche etc. (Kilometerpauschale) -> Summe 2400 EUR
    Sonst nichts.

    Danke für Hilfe!
    Angehängte Dateien

    #2
    Welche Software? Welche Erklärung? Welche Anlage?

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      #3
      Liest sich eigentlich nach EÜR, ist aber trotzdem nicht auf Anhieb verständlich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Eichelhäher,
        das Bundesfinanzministerium bietet eine Anleitung zur EÜR an, schon gelesen?

        Ich verstehe die Zeilen 68 bis 70 so
        - Es geht um ein Fahrzeug, das nicht zum Betriebsvermögen gehört, ein privates Fahrzeug. (Weniger als 50% der km werden betrieblich gefahren):
        In Zeile 68 gehören die betrieblich gefahrenen km multipliziert mit der KM-pauschale.
        In Zeile 69 werden die darin enthaltenen km Whg-Arbeitsstätte wieder abgezogen, weil die nicht mit den gefahrenen km, sondern nur mit den Entfernungs-KM angesetzt werden dürfen
        und diese Entfernungs-KM multipliziert mit der KM-Pauschale landet dann in Zeile 70

        Wenn jemand alle Kosten erfasst hat (betrieblich notwendiges Fahrzeug) in Zeilen 65 bis 67 muss er ebenfalls in Zeile 69 die anteiligen Kosten Whg-Arbeitsstätte wieder abziehen und in Zeile 70 die Entfernungspauschale wieder einsetzen.


        Kommentar


          #5
          Hallo und Danke Brabha!

          Es geht natürlich um die Anlage EÜR in Mein Elster.

          Nach deinen Angeben müssten die folgende Eintragung erfolgen:
          Zeile 68 = + 3.650 EUR (das sind die betrieblich gefahrenen KM, die umfassen nach meinem Verständnis ALLE Fahrten, also sowohl die Fahrten Wohnung-1. Arbeitsstätte (keine Privatfahrt) als auch alle anderen Fahrten, die keine Fahrten zwischen Wohnung und 1. Betriebsstätte sind. Die Pauschalen wurden korrekt und natürlich differenziert berechnet.
          Zeile 69 = - 1.250 EUR
          Zeile 70 = + 1.250 EUR

          Damit bin ich zufrieden, denn meine Kosten sind steuerlich korrekt erfasst.

          Wäre das so korrekt?

          Aber..

          Die Anleitung des Bundesfinanzministeriums zur EÜR hatte ich gelesen. Das hat mir aber eben nicht geholfen. Dort steht:

          Hilfe zu Z. 68: Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 68)
          Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 € Euro für jeden vollen km oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden.
          Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 70 einzutragen.

          Der letzte Satz verbietet damit, Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte bereits in Zeile 68 mit zu erfassen.

          Nach der Hilfe müsste ich wie folgt verfahren:
          Zeile 68 = + 2.400 EUR
          Zeile 69 = - 1.250 EUR
          Zeile 70 = +1.250 EUR

          Damit wären meine gesamten Kosten aber nicht korrekt erfasst. Ich komme damit nicht zurecht.

          Angehängte Dateien

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            #6
            Nachtrag: in den Posts werden immer 'Angehängte Dateien' hinzugefügt, die ich nie hinzugefügt habe!?

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              #7
              Ich habe mir jetzt die Hilfetexte zu den Zeilen 68 und 69 der EÜR durchgelesen. Wenn alle Fahrten mit einem PKW durchgeführt wurden,

              der nicht zum Betriebsvermögen gehört, gehören in Zeile 68 nur die Geschäftsfahrten und in Zeile 70 nur die Entfernungspauschale.

              Die Zeile 69 bleibt dann leer !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie,
                ich halte die Hilfetexte zu diesen Zeilen ziemlich schwierig zu verstehen und halte deine Lösung für besser, als in Zeile 68 die Entfernungspauschale erst reinzurechnen, um sie dann in Zeile 69 wieder rauszurechnen.
                Für Eichelhäher hieße das:
                Zeile 68: 2.400 €
                Zeile 70: 1.250 €

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                  #9
                  Danke Charli24!

                  das hatte ich mir anfangs auch gedacht. Nur haben mich die Texte der Hilfestellungen zu 68-70 verunsichert. Trotzdem bleibt die Frage, ob die Fahrt zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte eine betriebliche Fahrt ist. Dann gehört sie nach den Hilfetexten mit in Z. 68, ist sie aber eine Privatfahrt, fragt sich, warum man sie dann steuerlich geltend machen kann, auch wenn nur eingeschränkt auf die Entfernungskilometer.

                  Ich will ja nicht pingelig sein, aber nachdem ich das in meinem Berufskundeunterricht (Erwachsenenqualifizierung) zur Diskussion gestellt habe, kam keiner mit der Hilfestellung zurecht.

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                    #10
                    Nachtrag
                    z.B. schreibt das IWW Institut:
                    "Was zählt alles zu betrieblichen Fahrten?
                    Hierzu zählen alle Fahrten, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen sowie die Strecke zwischen Wohnung und Firma plus Familienheimfahrten."

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                      #11
                      Wenn du die Hilfe genau liest, dann wird der Abzugsbetrag in Zeile 69 entweder aus den Gesamtaufwendungen (Beträge aus Zeilen 65 bis 67 zuzüglich

                      AfA Absetzung für Abnutzung und Zinsen) oder nach der 1%-Methode ermittelt, was nur bei einem PKW möglich ist, der zum notwendigen Betriebsvermögen

                      gehört. Bei einem PKW im Privatvermögen gibt es in den Zeilen 65 bis 67 keine Kraftfahrzeugkosten und natürlich auch keine AfA
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Alles korrekt. Dann könnte man doch aber im Hilfetext für alle, die nur Privatwagen geltend machen, schreiben, dass sie es einfach so machen sollen, wie du es vorgeschlagen hast, Die Hilfe ist ja wohl nicht für Steuerberater oder Steuerfachanwälte gemacht. Wenn alleine schon hier 10 Erwachsene mit der Hilfestellung nicht zurechtkommen..

                        Jetzt können wir das Thema aber gerne abschließen. Ich danke für Euch.

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