Wareneinkauf aus China im ELSTER?

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  • theo2345
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    • 08.12.2024
    • 1

    #1

    Wareneinkauf aus China im ELSTER?

    Hallo,

    Ich habe im März Handyhüllen für mein Online-Shop aus China bestellt als Einzelunternehmer (steuerpflichtig). Ich habe schon überall geschaut aber ganz deutlich ist das nirgendswo beschrieben.

    Der Lieferant hat sich um den Versand/Verzollung gekümmert und ich habe darauf keinen Einfuhrumsatzsteuer direkt an den Zoll gezahlt.

    1, Kann / muss ich diesen Einkauf bei Umsatzsteuervoranmeldungen angeben? Falls ja, wie? Da ich direkt keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt habe.
    Ich habe dies in der UStVA nicht angegeben, da ich dachte, dass ich keine EinfuhrUSt zurückholen kann, da der Lieferant alles erledigt hat, jetzt bin ich mir unsicher.

    2, Kann ich den Einkaufswert, trotz nicht Angabe bei der UStVA, als Gewinnminderung bei der EÜR am Jahresende angeben oder nicht?

    3, Reicht eine Zahlungsbestätigung oder brauche ich da eine Rechnung vom Verkäufer wenn ich das bei der EÜR angeben soll?

    Ich hoffe, dass ich alles detailiert/verständlich beschreiben konnte. Ich hoffe jemand kann mir den steuerlichen Ablauf bei einer China Wareneinkauf kurz erklären, worauf ich achten muss. Da ich wirklich alle Youtube Videos und sämtliche Beiträge durchgeschaut habe und nirgendswo die richtigen Infos gefunden habe. Vielen Dank schonmal für die Antworten!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Ohne dass Du Dich dazu geäußert hättest, ich gehe davon aus dass Du Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hast. Dann kannst Du die natürlich abziehen. Dafür benötigst Du eine Rechnung.
    Ausgaben für das eigene Unternehmen kann man bei der Einkommensteuer als Betriebsausgaben geltend machen.

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    • InsideFA
      Erfahrener Benutzer
      • 17.10.2008
      • 277

      #3
      Der Lieferant hat sich um den Versand/Verzollung gekümmert und ich habe darauf keinen Einfuhrumsatzsteuer direkt an den Zoll gezahlt.
      Ohne dass Du Dich dazu geäußert hättest, ich gehe davon aus dass Du Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hast.
      Wenn der Lieferant den Gegenstand einführt,liegt der Ort der Leistung im Inland (§ 3 Abs. 8); der Lieferant müsste eine ordnungsgemäße Rechnung an den inländischen Kunden stellen mit Ausweis deutscher Umsatzsteuer. Fehlt diese, hat der inländische Kunde keinen Vorsteuerabzug.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Die Einfuhrumsatzsteuer muss natürlich in Rechnung gestellt werden. Das macht oft der Spediteur. Wie genau die Gestaltung hier ausgesehen hat ist mir nicht klar, von berechneter Umsatzsteuer war auch keine Rede.

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        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3023

          #5
          Bei Einfuhren aus China wird oftmals leider systematisch die Einfuhrumsatzsteuer umgangen / hinterzogen. Dementsprechend sieht es auch oft schlecht aus mit ordnungsgemäßen Rechnungen.
          Durch Umsatzsteuerbetrug auf Plattformen wie Amazon und Temu entgehen dem Staat Jahr für Jahr Milliarden. Dabei liegen die rechtlichen Instrumente für den Kampf gegen kriminelle Banden längst vor. Doch vorhandene Daten werden kaum genutzt. Das muss sich dringend ändern.

          Chinesische Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress versenden einen Großteil ihrer Produkte zollfrei nach Europa. Es geht um Milliarden Päckchen im Jahr. SWR-Recherchen zeigen, wie Onlinehändler Zoll- und Steuerlücken ausnutzen. Von Julian Gräfe.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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