EÜR - Entnahmen und Einlagen i. S. d. im Sinne des § 4 Abs. Absatz 4a

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  • Jedi911
    Neuer Benutzer
    • 11.01.2020
    • 6

    #1

    EÜR - Entnahmen und Einlagen i. S. d. im Sinne des § 4 Abs. Absatz 4a

    Egal, was ich hier eingebe bei den Entnahmen und Einlagen in der EÜR - Elster zeigt das Summenfeld immer rot an und hindert mich am Abschicken der EÜR.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45954

    #2
    Wie lautet die Fehlermeldung genau ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Jedi911
      Neuer Benutzer
      • 11.01.2020
      • 6

      #3
      Hab jetzt für Entnahme und Einlage einen Pauschalwert für jeweils 1 € eingetragen. Damit gibt sich Elster jetzt zufrieden

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45954

        #4
        Damit gibt sich Elster jetzt zufrieden
        Richtig ist das aber mit Sicherheit nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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