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Fragebogen zur steuerl. Erfassung - Fehlermeldung Punkt 11 Gründungsform

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    Fragebogen zur steuerl. Erfassung - Fehlermeldung Punkt 11 Gründungsform

    Hallo Zusammen,

    Ich habe aber auch noch eine wichtige Frage zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bezüglich des Gründungsdatum.

    Hier muss ich vorab sagen, dass ich bei der Agentur für Arbeit einen "Antrag auf Förderung einer Existenzgründung mit einem Gründungszuschuss" stellen möchte und dafür die Empfangsbestätigung von Elster brauche.

    Die Agentur hat mehrfach darauf hingewiesen, dass hier dass Gründungsdatum aus dem Antrag zum Gründerzuschuss und aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung identisch sein müssen und in der Zukunft legen muss.
    Daher wollte ich als Startdatum den 01.01.2025 angeben.

    Unter Kapitel "7 - Angaben zum Unternehmen" kann ich unter dem Punkt "72 - Beginn der Tätigkeit" den 01.01.2025 auswählen.

    Allerdings wird mit unter Kapitel "11 - Gründungsform" unter dem Punkt "88 - Gründungsdatum" eine Fehlermeldung angezeigt wenn ich dort den 01.01.2025 auswähle.

    Fehlermeldung:
    "Fehler innerhalb der Seite
    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:
    Das angegebene Datum darf nicht in der Zukunft liegen.
    Gründungsdatum"

    Als Gründungsart habe ich "Neugründung" ausgewählt.
    Welches Gründungsdatum wird auf der Empfangsbestätigung von Elster abgebildet? Diese muss ich ja meinem Antrag zum Gründungszuschuss beilegen.

    Über eine kurzfristige Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
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    #2
    Nur zum Verständis: Was genau will die Agentur von Ihnen sehen? Das Protokoll der Datenübermittlung über die Übermittung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" ?
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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      #3
      Genau mir wurde gesagt, dass man nach der Elektronischen Übermittlung ans Finanzamt eine Empfangsbestätigung über den Eingang des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erhält. Dieser ist für die Antragsstellung ausreichend. Sobald das Finanzamt mir eine Steuernummer zugeteilt hat, reiche ich diese der Agentur für Arbeit nach.

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        #4
        Ich kann den Fehler reproduzieren, weiß aber nicht, wie man den umgehen könnte, außer das Datum

        auf den heutigen Tag zu setzen. Nur dann geht er weg. Das Gründungsdatum wird ebenso übermittelt

        wie der Beginn der Tätigkeit, beides ist also im Übertragungsprotokoll enthalten. Der Beginn der Tätigkeit

        kann in der Zukunft liegen, das führt nicht zu einer Fehlermeldung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Zusammen,
          Ich befinde mich am gleichen Punkt mit dem gleichen Problem.
          Bei mir ist das Gründungsdatum der 01.02.2025 und auch ich brauche die Bestätigung für die Agentur für Arbeit.
          Außerdem habe ich mein Gewerbe bei der Stadt für den 01.02.2025 angemeldet.
          Gibt es hier mittlerweile eine Lösung ?
          Vielen Dank

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            #6
            Hallo Dirk von b,

            da ich kein Gewerbe anmelden muss ist meine Lösung, dass ich mich nun heute selbständig mache. D.h, ich sende heute den Fragebogen mit heutigen Gründungsdatum ans Finanzamt und stelle ebenfalls heute den Antrag für den Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit.

            Ich hatte die Problematik ebenfalls an die Elster Hotline übermittelt und folgenden Antwort erhalten:

            Sehr geehrter Herr Hilger,

            wenn die Gündung erst zum 01.01.2025 ist, dann müssten Sie den Antrag erst im neuen Jahr absenden. Den Hinweis können Sie aktuell nicht erledigen, außer es gibt ein Gründungsdatum, dass in der Vergangenheit liegt (z.B. 01.12.2024).

            Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen geholfen zu haben.


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