Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einzelunternehmer: Rechnung aus 2023 - nachträglich Vorsteuer Erstattung möglich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einzelunternehmer: Rechnung aus 2023 - nachträglich Vorsteuer Erstattung möglich?

    Hallo zusammen,

    folgende Frage: bin Einzelunternehmer und mache meinen monatliche Ust-Vorauszahlung selber über Elster.
    Leider ist mir jetzt erst aufgefallen, dass ich eine Rechnung von meinem Steuerberater (für FIBU 2021 u. 2022) vom 01.09.23 nicht bei der Ust-Vorauszahlung letztes Jahr angegeben habe. Es geht hier um 513 € an MwSt. die ich habe vergessen über Elster einzutragen.
    Die Steuererklärung für 2023 habe ich durch den Steuerberater noch nicht machen lassen, die Frage wäre, kann ich das noch nachträglich verbuchen?

    #2
    Natürlich. Solange das Jahr noch nicht abgeschlossen ist und keine Umsatzsteuererklärung abgegeben wurde, kann man immer noch alles nachbuchen.

    Und wenn die Vorsteuer keine "Millionen" beträgt, braucht man die Voranmeldung in der Praxis auch nicht mehr korrigieren. Hauptsache, die Umsatzsteuererklärung stimmt. Da kommt dann halt unterm Strich ein Minusbetrag raus, der erstattet wird.

    (Außer du willst nicht so lange warten und die 513 € sofort haben. Dann kannst du natürlich auch gleich eine korrigierte USt-VAM abgeben.)

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort. Ich hab mir zuvor Gedanken gemacht, weil ich im Netz über Google irgendwo gelesen habe, dass die Geltendmachung in einem späteren Zeitraum ausgeschlossen wäre. Das bezieht sich aber vermutlich auf bereits abgegebene/abgeschlossene Steuererklärung. Werde dann gleich für den September 2023 eine korrigierte Ust-Voranmeldung einreichen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von T_F Beitrag anzeigen
        weil ich im Netz über Google irgendwo gelesen habe, dass die Geltendmachung in einem späteren Zeitraum ausgeschlossen wäre
        Das ist natürlich richtig, Du darfst diese Vorsteuer aus 2023 jetzt nicht einfach in die Voranmeldung für November 2024 packen.

        Kommentar

        Lädt...
        X