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Freistellungsauftrag, Veranlagung, Ehepaar,

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    Freistellungsauftrag, Veranlagung, Ehepaar,


    Liebe Community,

    ich bin neu in diesem Forum und begrüße alle herzlich.

    ich habe bereits gegoogelt, die Suchfunktion benutzt etc. Aber ich finde leider keine klare Lösung zu folgendem Sachverhalt:

    meine Frau und ich möchten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erlassen, welcher den Höchstbetrag einer Person übersteigen würde. Also beispielsweise wir würden die kompletten 2000€ erteilen.

    Wenn wir im nächsten Jahr die Steuererklärung machen, dürfen wir dann statt der Zusammenveranlagung auch die Einzelveranlagung auswählen, wenn man dadurch aus welchen Gründen auch immer besser gestellt wäre?

    Danke euch und viele Grüße !
    Daniel

    #2
    Natürlich, der Freistellungsauftrag bei der Bank hat ja nix mit der Steuererklärung zu tun.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Hm.

      meine Gedanken sind folgende:

      wenn wir 2000€ erteilen, aber eine getrennte Veranlagung machen, „bereichert“ sich ja Person A um den nicht zu zahlenden Satz der Steuer der bei Singles angefallen wäre, die ja ebenfalls eine Einzelveranlagung machen, aber nur 1000€ zur Verfügung haben.

      oder ist da ein Denkfehler?

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        #4
        Unterm Jahr ja, das gleicht sich aber in der Steuererklärung, wo bei Einzelveranlagung 2 x 1000 vergeben werden, aus. Die Kapitalerträge müssen dann natürlich angegeben werden.

        Kommentar


          #5
          Jupp,

          bei der getrennten Veranlagung bekommt jeder nur seine 1000 € Freibetrag. Der Partner mit den höheren Kapitaleinkünften muss daher nachversteuern und der Partner mit den geringeren Kapitaleinkünften verschenkt seinen übersteigenden Anteil am SFB
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            Ok, verstehe.

            wie müssten dann die Erträge bei der Einzelveranlagung eingetragen werden? Alle Summen der jeweiligen Steuerbescheinigung : 2 ?

            Kommentar


              #7
              Bei Gemeinschaftskonten ja.

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                #8
                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Bei Gemeinschaftskonten ja.
                Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Ehegatten bei Einzelkonten/Depots lediglich 1000€ als FSA erteilen können/dürfen?

                und bei Einzelkonten/Depots die Erträge aus der Steuerbescheinigung nur in die eigene Steuererklärung voll eingetragen werden müssen?

                viele Fragen! Bin neu im Thema, ich bitte das zu entschuldigen.

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                  #9
                  Einkünfte werden immer bei dem Ehegatten angesetzt der sie erzielt hat. Das ist bei Arbeitslohn, Vermietung oder eben Kapitaleinkünften so. Freigestellt werden können 2.000 Euro. Egal auf welchen Konten. Im Normalfall sind Einzelveranlagungen auch nicht günstiger. Außer bei Abfindungen, oder vielleicht bei Lohnersatzleistungen.

                  Kommentar


                    #10
                    Super, ich danke euch.

                    zurzeit habe ich ein Depot bei einem Broker, welcher keinen gemeinsamen FSA anbietet.

                    wenn ich nun beispielsweise durch die Vorabpauschale eines ETF meine 1000€ FSA ausgeschöpft habe und Betrag X (zum Beispiel 125€) noch nachschiessen muss - kann ich diesen Betrag über meine Ehefrau dann in der Steuererklärung zurückbekommen?
                    wenn ja, DANN vermutlich doch nur über eine Zusammenveranlagung, oder?

                    Kommentar


                      #11
                      Die Antwort steht bereits in Beitrag nr. 5
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Das verstehe ich leider nicht.

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                          #13
                          Der Beitrag Nr. 5 besagt, dass bei Einzelveranlagung Jede(r) nur seine / ihre 1.000 € Sparerpauschbetrag hat, bei Zusammenveranlagung Beide zusammen 2.000 €.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Ich habe die Anlage KAP bisher noch nicht ausfüllen müssen. Daher bin ich mir so unsicher. Beispielsweise ob der FSA dort von mir eingetragen werden muss oder ob das alles im Hintergrund läuft und ich lediglich die Summen der Steuerbescheinigungen eintragen muss?

                            wäre es sonst ratsam der Steuererklärung eine Bemerkung hinzuzufügen?

                            Kommentar


                              #15
                              Natürlich ist der FSA dort einzutragen, er wird ja dort abgefragt. Und wenn Du es ohne ausprobieren würdest, würdest du sehen, dass du eine Fehlermeldung bekommst.

                              Wieso willst Du der Steuererklärung hinzufügen, die ja nur das sein kann, was Du in der Anlage KAP beim FSA eintragen würdest ? Sorry, aber man kann es auch kompliziert machen ...
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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