Liebe Community,
ich bin neu in diesem Forum und begrüße alle herzlich.
ich habe bereits gegoogelt, die Suchfunktion benutzt etc. Aber ich finde leider keine klare Lösung zu folgendem Sachverhalt:
meine Frau und ich möchten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erlassen, welcher den Höchstbetrag einer Person übersteigen würde. Also beispielsweise wir würden die kompletten 2000€ erteilen.
Wenn wir im nächsten Jahr die Steuererklärung machen, dürfen wir dann statt der Zusammenveranlagung auch die Einzelveranlagung auswählen, wenn man dadurch aus welchen Gründen auch immer besser gestellt wäre?
Danke euch und viele Grüße !
Daniel
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