Obwohl ich auf dem Antrag "vollständige Befreiung von der Steuerpflicht" angekreuzt habe, erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist erforderlich, da Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 KStG nach § 27 KStG zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos verpflichtet sind.
Diese kann ich aber nicht ausfüllen, da keine Steuerpflicht vorliegt.
Hat jemand einen Ratschlag für mich?
Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist erforderlich, da Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 KStG nach § 27 KStG zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos verpflichtet sind.
Diese kann ich aber nicht ausfüllen, da keine Steuerpflicht vorliegt.
Hat jemand einen Ratschlag für mich?
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