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KSt 1 für Gemeinnützige GmbH

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    KSt 1 für Gemeinnützige GmbH

    Obwohl ich auf dem Antrag "vollständige Befreiung von der Steuerpflicht" angekreuzt habe, erhalte ich folgende Fehlermeldung:
    Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist erforderlich, da Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 KStG nach § 27 KStG zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos verpflichtet sind.
    Diese kann ich aber nicht ausfüllen, da keine Steuerpflicht vorliegt.
    Hat jemand einen Ratschlag für mich?

    #2
    Für eine GmbH ist immer ein Einlagekonto festzustellen, egal ob mit oder ohne "g" davor. Ggf. ist das Einlagekonto mit 0 € festzustellen.

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      #3
      Entschuldige die Frage, aber ist das die erste KSt die du machst? Ich habe gesehen, dass bisher noch keiner auf deinen Beitrag geantwortet hat, darum hier mein Versuch, obwohl ich kein Experte in Sachen KSt bin.

      Ich nehme mal an, du hast bei der Rechtsform GmbH genommen und dann erscheint die von dir beschriebene Fehlermeldung, richtig? Ich habe mal ein wenig experimentiert und bin zu folgendem Schluss gekommen: um keine Anlage KSt 1 F ausfuellen zu muessen, musst du entweder "sonstige juristische Person des privaten Rechts" nehmen oder "Oeffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft". Bei letzterer Alternative musst du die Anlage Gem ausfuellen und dort bei Punkt 4 Mildtaetige Zwecke die Zeilen 25 oder 26 ankreuzen. Aber was korrekter waere, musst du selber wissen. Wenn du dann eine Erklaerung ohne Fehler soweit fertig hast, kannst du dein eigentliches Problem noch vor dem Absenden unter "Ergaezende Angaben zur Steuererklaerung" im Hauptvordruck bei Punkt 4 schildern. So machst du das Finanzamt auf dein Problem aufmerksam und man kann dir keine mutwillige Taeuschung vorwerfen.

      Alternativ kannst natuerlich auch vorab das Finanzamt anrufen und um Klaerung bitten. Viel Erfolg! ;-)
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Die soeben von InsideFA beschriebene Variante geht selbstverstaendlich auch, wenn du denn tatsaechlich eine GmbH betreibst. ;-)
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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