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Grundsteuer Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer Erbengemeinschaft

    Hallo zusammen!

    es geht um Grundstück in einer Erbengemeinschaft (2 Eigentümer). Wie so oft, ist diese Erbengemeinschaft zerstritten und nun geht es um die Zahlung der Grundsteuer. Die letzten Jahre hat immer ein Eigentümer die Grundsteuer verauslagt (nur er wurde von der Kommune angeschrieben und zur Zahlung der Grundsteuer aufgefordert). Er hat anschließend die Hälfte der Grundsteuer vom anderen Miteigentümer eingefordert, das war meistens sehr mühsam und zeitaufwändig, oftmals auch nur mittels eines Mahnbescheids durchsetzbar.

    Nun kam die Frage auf, ob er nur die Hälfte der Grundsteuer an die Kommune überweisen kann und die Kommune die andere Hälfte vom anderen Miteigenümer fordert?
    Alternativ den anderen Miteigentümer als Zahlungspflichtigen hinterlegen (geht das überhaupt? Wahrscheinlich nur mit dem Einverständnis beider?).

    Vielleicht gibt es ja eine Lösung, wie man sich die ständige Streiterei mit dem anderen Eigentümer ersparen könnte in der Hinsicht.

    Herzlichen Dank für einen Tipp… und schon einmal schönes Wochenende!

    #2
    Mit der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht, hat die Frage nichts zu tun. Deshalb nur ganz kurz.

    Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft, jeder Beteiligte kann als Gesamtschuldner für die gesamte Grundsteuer herangezogen werden.

    Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, hälftig aufzuteilen. Das ist auch nicht üblich, das verursacht nämlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      In der Regel hat man bei nicht selbst genutzten Grundstuecken auch Pachteinnahmen, die ggf. haelftig zu verteilen sind. Dann koennte man davon einfach die Grundsteuer als Aufwandposten abziehen. Ist das denn bei euch nicht gegeben? Oder zahlt der Paechter jedem die Haelfte, so dass nichts zu verteilen ist?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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