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Wohin ESt Vorauszahlungen nach Umzug

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    Wohin ESt Vorauszahlungen nach Umzug

    Hallo, in die Runde der Wissenden hier!
    Wir sind von Berlin nach MVP gezogen, haben das dem Berliner FinA mitgeteilt und bekamen nun ein Schreiben der Finanzkasse unseres neuen Wohnsitzfinanzamtes mit der neuen Steuernummer. Zu den VZ Bescheiden aus Berlin gab es keine Zeile. Ist ja noch Zeit bis März, aber wohin soll ich ab nächstes Jahr die VZ zahlen? Eigentlich bedarf es doch eines neuen VZ Bescheides vom nun zuständigen FinA, oder?
    Vielen Dank für Infos und konkrete Hinweise

    #2
    Nein, das EStG gilt in allen Bundesländern gleichermaßen. Die neue Steuernummer haben Sie bereits. Die Bankverbindung des neuen FA auch? Wenn Sie beides haben, zahlen Sie an das neue FA.

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      #3
      Ist ja noch Zeit bis März, aber wohin soll ich ab nächstes Jahr die VZ zahlen?
      An die jetzt zuständige Finanzkasse, wohin sonst ? Eine neue Steuernummer hat du doch bereits erhalten.

      Eigentlich bedarf es doch eines neuen VZ Bescheides vom nun zuständigen FinA, oder?
      Keine Ahnung, ob das sein muss. Das Einkommensteuergesetz gilt bekanntlich deutschlandweit. Warum sollte sich an den Vorauszahlungen etwas ändern ?

      Falls ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, müsste das allerdings neu erteilt werden. Da hat jedes Bundesland seine eigene Gläubiger-ID.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        In diesem Erklärfilm der baden-württembergischen Finanzverwaltung heißt es wörtlich: "Nadja zieht von Heidelberg nach Freiburg um. Nadja hat bisher Einkommensteuervorauszahlungen an das Finanzamt Heidelberg gezahlt. Was ist jetzt mit diesen Vorauszahlungen? Nadja teilt ihrem bisherigen Finanzamt den Umzug mit. Die Vorauszahlungen muss Nadja weiterhin an das bisherige Finanzamt zahlen bis sie ein Schreiben mit ihrer neuen Steuernummer vom neuen Finanzamt bekommt. Das frühere Finanzamt Heidelberg kümmert sich um alles." Von einem neuen Vorauszahlungsbescheid ist da nicht die Rede. Die Vorauszahlungsbescheide lauten ja auch immer nur: "Als Vorauszahlungen werden festgesetzt und sind zu entrichten:..:". Wohin zu entrichten ist steht nicht im Tenor des Bescheides. Der Hinweis auf die beschränkte Gültigkeit des SEPA-Mandats ist allerdings wichtig. Mit jedem Wechsel der Steuernummer muss ein neues SEPA-Mandat erteilt werden (wenn man den Bankeinzug weiterhin will).
        Zuletzt geändert von Telepeter; 13.12.2024, 19:44.

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