Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiberuflicher mit Kleinunternehmerregelung - Verkauf von Naturfotos auf Leinwand ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiberuflicher mit Kleinunternehmerregelung - Verkauf von Naturfotos auf Leinwand ?

    Hallo,
    ihr kennt euch ja bestimmt besser aus, als ich ;-)

    Eigentlich gehe ich gerne ins Detail aber das wird zu viel. Deshalb ganz kurz. Wobei, so kurz geht das gar nicht ;-) aber vielleicht findet sich jemand mal, der mir ein wenig „Durchblick“ schenkt.

    Ich bin normal berufstätig, zahlen Steuern und ein ganz normaler sterblicher Normalverdiener.
    Mit meinem Hobby möchte ich jetzt etwas dazuverdienen. Es geht um die Wildlife- sowie Landschafts-/Natur-Fotografie. Bezüglich Regeln und Gesetzte, also etwas einfacher. Auch möchte ich keine Auftragsarbeiten machen, sondern über eine Webseite (mit Shop-System) meine Fotografien den Besuchern zum Kauf anbieten. Also auf Leinwand oder in Bilderrahmen. Auch soll ein Bildband und jährliche Kalender mit meinen Fotos dazukommen. Ab und zu, möchte ich meine Fotografien in Rathäusern etc. zur Ausstellung bereitstellen. Natürlich auch zum Verkauf. Wenn es der Einfachheit unserer Regeln und Gesetzte besser passt, verkaufe ich von mir aus, auch nur innerhalb Deutschlands meine Fotos, Bildbände und Kalender. Aber erstmals soll es nur um den Verkauf von Fotos auf Leinwände und in Fotorahmen gehen.

    So wie ich das richtig verstanden habe, ist diese selbstständige Nebentätigkeit als Freiberuflich einzustufen. Ich erwarte auch keine großen Gewinne. Dennoch möchte ich professionell auf der Webseite auftreten und mein Bekanntheitsgrad in Social Medien steigern. Also ich kann mir schon gut vorstellen, ein paar Euros einzunehmen. Aber ich spreche hier im Jahr nicht über zehntausende von Euros. Sagen wir mal, wenn hier 5000 Euro im Jahr zusammenkommen, bin ich mehr als glücklich.

    Kann ich hier als freiberuflicher mit der Kleinunternehmerregelung so starten? Mir sagt das zwar auch noch nicht sehr viel aber habe gelesen, dass es die einfachste Art in unserem Staat ist. Es machen jedenfalls andere auch so. Mir fällt nur auf, dass einige eine Umsatzsteuer-ID in ihrem Impressum angeben (geht es hier um den Handel außerhalb Deutschlands?) und andere keine ID haben (mit der Info, dass sie keine benötigen).

    Was mir jedenfalls wichtig ist, dass ich keine Ausgaben habe werde, von denen ich zuvor nichts weiß. Da frage ich mich natürlich, wie ein Verkauf für das Finanzamt berechnet wird. Ich las, dass ich 1x im Jahr dem Finanzamt meine Einnahmen und Ausgaben angeben muss.

    Ich würde darüber gerne viel mehr erfahren. Also richtige Praxis-Infos, damit ich genau weiß, worum es geht und ich den absoluten Durchblick habe. Das finde ich wichtig, denn sonst stehe ich ja im Wald und sehe die Bäume nicht.

    Welches Amt, Berater (oder hier) kann mir anhand eins Beispiels erklären, was dabei herauskommt.

    Beispiel:
    Mein kommendes Jahr 2025:
    Einnahmen (300 Euro):
    1: 3 Bilder im Rahmen verkauft zusammen für 80 Euro
    2: 4 Leinwanddrucke verkauft zusammen für 120 Euro
    3: 2 Bildbände verkauft zusammen für 100 Euro

    Ausgaben: (142,85 Euro)
    1: 3 Rahmen (3x3,50 Euro) + 3 Bogen Papier (35 cent) + Druckertinte (2 Euro)
    2: Einkauf der gedruckten Leinwände von Fremdfirma zusammen für 60 Euro
    3: Einkauf der 2 Bildbände bei Fremdfirma zusammen für 70 Euro


    Was macht jetzt das Finanzamt daraus? Welche Summe davon ist am Ende für mich? So etwas muss ich ja vorher wissen, damit ich genau weiß, welche Summe ich für das Finanzamt zurücklegen muss.
    Wenn mich hier niemand aufklären kann, zu wem geht man dann um diese Infos zu bekommen?

    Wahrscheinlich werde ich sowieso 100 Fragen haben, wenn ich bei Elster so eine freiberufliche Tätigkeit beantrage. Ich muss ja bestimmt Formulare ausfüllen und ich stoße da bestimmt auf „ich versteh nur Bahnhof“ ;-)

    Wie komme ich dann weiter?

    Aber nun zum Schluss noch ein Gedanke von mir. Bei meiner Form der Tätigkeit betreibe ich ja sozusagen Handel. Also es hört sich alles viel mehr nach einem Gewerbe an. Sehe ich doch richtig so oder? Jedoch machen es andere auch so und sind freiberuflich eingestuft.

    Danke fürs durchhalten mit dem lesen meines Geschreibsels ;-)

    Miksi

    #2
    Ein Steuerberatungsforum haben wir hier nicht.

    Zu versteuern ist der Gewinn, und zwar zusammen mit den anderen erzielten Einkünften. Wir haben in Deutschland einen progressiven Steuersatz. Wer mehr verdient, der hat auch einen höheren Steuersatz.

    Wie hoch Deine Einkommensteuer sein wird, kannst Du mit den im Netz verfügbaren Einkommensteuerrechnern (nicht Lohnsteuerrechnern!) ermitteln. Ob das für 2025 schon möglich ist, das weiß ich jetzt nicht. Näherungsweise kannst Du die Zahlen von 2025 auch in einen Rechner für 2024 eingeben.

    Kommentar


      #3
      Ob das für 2025 schon möglich ist, das weiß ich jetzt nicht.
      So ganz genau geht es für 2025 wohl noch nicht. Die Ampelparteien wollen bekanntlich trotz Ende der Koalition noch den Grundfreibetrag

      geringfügig erhöhen und die kalte Progression abmildern, vorausgesetzt, der Bundesrat spielt mit. Aber näherungsweise geht es natürlich.

      Bei dem hier genannten Beispiel (Einnahmen 300 €, Ausgaben 143 €) würde bei einem Arbeitnehmer allerdings die Härtefallregelung nach § 46 Abs. 3 EStG

      greifen, falls es nicht noch weitere Einkünfte gibt. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (oder Verlust falls negativ).

        Das ist keine Steuerberatung sondern Allgemeinwissen was schon Mittelstufenschülern vermittelt werden sollte.

        Den Gewinn musst Du versteuern, wobei die Höhe der Steuer von Deinem sogenannten Grenzsteuersatz abhängt. Bei "mittleren" Einkommensverhältnissen liegt der irgendwo zwischen 30 und 40 Prozent.

        Wie schon gesagt (siehe oben) gibt es eine Sonderregelung für sehr geringe Nebeneinkünfte wenn ansonsten nur lohnsteuerpflichtige Einnahmen erzielt werden.

        Solange sich die jährlichen Einnahmen aus Fotografie lediglich im vierstelligen Bereich bewegen macht die "Kleinunternehmerregelung" Sinn, zumal Deine Kunden ja in erster Linie Privatpersonen sein werden. Also auf keinen Fall Umsatzsteuer in Rechnung stellen!

        Desweiteren wird es dem Finanzamt bei Einkünften in dieser Größenordnung erst mal egal sein, ob Du sie als freiberufliche in der Anlage S oder als gewerbliche in der Anlage G erklärst. Das ist bei Fotografie ansonsten immer so eine Sache, ob das Künstlerische oder das Geschäftliche im Vordergrund steht. Und die Handwerkskammer wird sich evtl. auch melden, also mach Dir da schon mal Gedanken.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 15.12.2024, 18:20.

        Kommentar


          #5
          Sorry, wenn es ein falsches Forum ist.
          Dachte nur, etwas Durchblick zu gewinnen, wäre nicht verkehrt, da viele sich hier wohl schon um einiges besser auskennen, als ich.

          Ich lese ja auch nebenher im Netz aber es ist kompliziert.
          Ok, du schreibst (E.L.Fant), alle Einkünfte werden zusammen als Gewinn versteuert. Also in meinem Hauptberuf als Angestellter, zahle ich ja z.B. jeden Monat Lohnsteuer.
          Die anderen Abgaben (Krankenkasse, Renten, Arbeitslosenversicherung) sind ja sozusagen meine Abgaben, die wohl mit Steuern nichts zu tun haben. Sind ja Versicherungen.

          Aber was ist denn jetzt von meinem Hauptberuf als Angestellter davon ein Gewinn?
          Bruttonlohn – Lohnsteuer?
          Ne, das kann dann auch nicht sein. Aber du merkst, ich versteh fast gar nicht.

          Aber mal einen Text aus dem Netz, wo eigentlich vieles gut erklärt wird:

          Nebenberuflich selbstständig: Steuern berechnen
          Wenn du fest angestellt bist, aber Nebeneinkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit beziehst, dann musst du diesen Verdienst ebenfalls in deiner Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
          Bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit bei Festanstellung gilt, dass du die Summen beider Einkommen zusammenrechnen und versteuern musst.
          Beispiel für Steuern bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit:
          Du verdienst 35.000€ in deiner Festanstellung und hast zusätzlich 15.000€ im Jahr Extraverdienst durch eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit.
          Das heißt, dass du die Summe der beiden Einkünfte, also in diesem Beispiel 50.000€ versteuern musst.
          Für deine selbstständige Tätigkeit gilt hier allerdings der Gewinn. Du kannst also alle notwendigen betrieblichen Ausgaben abziehen und so deine Steuerlast mindern.
          Die Einkünfte aus deiner Nebentätigkeit gibst du dann in deiner Steuererklärung in der Anlage S für Freiberufler oder der Anlage G für Gewerbetreibende an.

          Das mit „Für deine selbstständige Tätigkeit gilt hier allerdings der Gewinn. Du kannst also alle notwendigen betrieblichen Ausgaben abziehen und so deine Steuerlast mindern“ verstehe ich noch ;-) Also ich verkaufe beispielsweise viele Bilder im Jahr zusammen für 10000 Euro und hatte Ausgaben für Leinwanddrucke usw. von 5000 Euro. Der Gewinn ist hier 5000 Euro. Logisch.

          Aber das Beispiel mit 35.000 Euro in meiner Festanstellung. Da wird doch schon jeden Monat Lohnsteuer abgezogen. Aber ich lese Einkommensteuer… schon mal was anderes. Hmm, also ich verdiene die genannten 35000 Euro… Brutto, Netto… was ist das für ein Betrag?

          Eben was gefunden:
          Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer“. Ok. Ich gehe mal darauf ein. Ich mache ja die Lohnsteuerjahres-Dingsbums jedes Jahr. Als Single bekomme ich da mal 7 Euro oder ich muss 2 Euro nachzahlen. Nur mal so als Info.

          Trotzdem stehe ich jetzt noch da, um frage mich welche Summe ich zu den nebenberuflichen 5000 Euro (das obige Beispiel) dazu addieren muss, um dann zu wissen ob ich den Freibetrag (Jahr 2024 = 11.604 Euro) überbiete und somit weitere Steuern (wie du schriebst der progressiven Steuersatz) zahlen muss.
          Vielleicht diese 2 Euro, die ich nachzahlen muss? Also zusammen wären das ja 5002 Euro und das wäre noch weit unter den 11.604 Euro. Oder sehe ich das alles noch falsch? ;-)

          Aber ich möchte nicht nerven ;-) Wo soll ich mit meinen Fragen hin? Zum Steuerberater um die Ecke?
          Lacht der mich nicht aus, wenn ich "dieses Grundschulwissen" (wie es oft genannt wird) mit ihm durch diskutieren möchte? Und was kostet so ein Steuerberater, bei solchen Fragen wie meine? ;-) Jedenfalls ist es im Internet so, dass es stets 1000 Fragen von Leuten gibt und 5000 verschiedene Meinungen dazu. Habe schon viel gelesen aber es wird halt oft irgendwas angekratzt und nicht direkt darauf eingegangen. Das Thema ist halt im allg. Groß und kompliziert, so kompliziert, dass das Finanzamt selbst nicht alles beisammen halten kann. Das las ich auch schon so, dass sie selbst manches durcheinander bringen.

          Kommentar


            #6
            Wir können hier keine Steuerseminare veranstalten. Es gibt aber Literatur, etwa von der "Steuertipps"-Redaktion, die Dich fundiert aber zugleich für Laien verständlich in die Materie einführt. Das ist nicht ganz billig kostet aber in mehreren Jahren weniger als der Steuerberater für eine einzige Steuererklärung nimmt.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Miksi Beitrag anzeigen
              frage mich welche Summe ich zu den nebenberuflichen 5000 Euro (das obige Beispiel) dazu addieren muss, um dann zu wissen ob ich den Freibetrag (Jahr 2024 = 11.604 Euro) überbiete
              Eigentlich sollte jeder Arbeitnehmer in Vollzeit auch ohne Nebeneinkünfte schon ganz deutlich über den 11.604 Euro liegen.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Miksi Beitrag anzeigen
                Welche Summe davon ist am Ende für mich? So etwas muss ich ja vorher wissen, damit ich genau weiß, welche Summe ich für das Finanzamt zurücklegen muss.
                Nimm doch einfach mal Deinen letzten Einkommensteuerbescheid und suche den Betrag, der neben dem Text "zu versteuerndes Einkommen" steht.

                Dann suche Dir mit google einen Einkommensteuerrechner, gib das "zu versteuernde Einkommen" aus dem Bescheid ein. Idealerweise sollte jetzt Einkommensteuerbetrag angezeigt werden, der mit dem in Deinem Bescheid übereinstimmt.

                Jetzt erhöhst Du das zu versteuernde Einkommen um Deinen anvisierten Gewinn und ließt den Betrag ab, der dann als Einkommensteuer herauskommt.

                Der Betrag, um den sich die Einkommensteuer in der Berechnung erhöht hat, ist exakt der Steuerbetrag, der von Deinem Nebeneinkommen verursacht wurde.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Telepeter
                  Nimm doch einfach mal Deinen letzten Einkommensteuerbescheid...
                  So etwas habe ich nicht. Bekomme nur für den Lohnsteuerjahresausgleich diesen einen Zettel "Lohnsteuerbescheinigung" am Ende des Jahres.

                  Zitat von L. E. Fant
                  Eigentlich sollte jeder Arbeitnehmer in Vollzeit auch ohne Nebeneinkünfte schon ganz deutlich über den 11.604 Euro liegen.
                  Logisch aber ich musste nie eine Einkommenssteuer extra zahlen. Aber ich las ja gestern, dass diese monatliche Lohnsteuer sozusagen ein Vorschuss zur Einkommenssteuer ist. Trotzdem bin ich genauso schlau (doof) wie vorher ;-) sprich, wenn ich freiberuflich starte, beispielsweise für 5000 Euro Leinwände verkaufe, dabei Ausgaben von 2000 Euro hatte, kann ich mit den 3000 Euro die übrig bleiben immer noch nicht ausrechnen, was davon dem Finanzamt noch gehört.

                  Naja, mir wurde ja schon gesagt, meine Fragen gehören hier nicht her. Wir sollten das Thema beenden. Will ja auch niemand nerven.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn du 3.000 Euro Gewinn neben Arbeitslohn hast, geh von 1.000 Euro Steuer aus. Wird es weniger, kannst du dich freuen.

                    Kommentar


                      #11
                      Telepeter
                      Nimm doch einfach mal Deinen letzten Einkommensteuerbescheid...
                      Miksi
                      So etwas habe ich nicht. Bekomme nur für den Lohnsteuerjahresausgleich diesen einen Zettel "Lohnsteuerbescheinigung" am Ende des Jahres.
                      Ach, habe ich ja doch ;-) Na mal schauen, ob ich langsam schlauer werde...
                      Ich schau mir das mal an.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                        Wenn du 3.000 Euro Gewinn neben Arbeitslohn hast, geh von 1.000 Euro Steuer aus. Wird es weniger, kannst du dich freuen.
                        Inzwischen bin ich 1% schlauer ;-)
                        Also ich habe da ein Einkommensbescheid von 2022.
                        Da zahlte ich ~2100 Euro (die ich ja mit der Lohnsteuer voraus begleiche) von meinem Hauptjob (einen anderen habe ich ja noch nicht)
                        Da fehlten dann noch ein paar Euro, die ich extra überweisen musste.

                        Wenn ich damals freiberuflich 3000 Euro Gewinn (Ausgaben schon abgezogen) erwirtschaftet hätte, dann müsste ich 800 Euro davon wieder abgeben.
                        Inzwischen verdiene ich etwas mehr in meinem Job und habe mal etwas aufgerundet.

                        Also wenn ich 10000 Euro Gewinn (ebenfalls die Ausgaben schon abgezogen) mit meiner zukünftigen freiberuflichen Tätigkeit mit dieser "Kleinunternehmerregelung" machen würde, dann wären es ca. 5500 Euro an zusätzlichen Steuern und es bliebe nur 4500 Euro übrig.

                        Kann das so hinkommen?

                        Kommentar


                          #13
                          Das dürfte zu hoch sein, da der Spitzensteuersatz in D nur 42 % beträgt.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                            Das dürfte zu hoch sein, da der Spitzensteuersatz in D nur 42 % beträgt.
                            Habe es halt in diesem Einkommenssteuer-Rechner eingegeben. Also nicht nur die 10000 Euro, sondern auch den zu versteuerten Betrag aus meinem Hauptjob. Dann kam das heraus.
                            Also die Rechnung war:

                            22000 = 2668 Euro Steuer (die ja wie gesagt, monatlich im Voraus als Lohnsteuer beglichen wird)
                            dann dazu 10000 Euro (wenn ich Freiberufler wäre):

                            32000 = 5563 Euro Steuern

                            Das hat mir der Einkommenssteuerrechner herausgerechnet.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Miksi Beitrag anzeigen

                              dann wären es ca. 5500 Euro an zusätzlichen Steuern

                              Kann das so hinkommen?
                              Nein. Die Differenz ist doch nur 2.895 €. Das ist der zusätzliche Betrag und das sind knapp 30% von 10.000

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X