Hallo zusammen,
ich bin neu und habe mich aus aktuellem Anlass gerade erst angemeldet.
Gestern erhielt ich ein Schreiben hinsichtlich meiner überfälligen Gewerbesteuererklärung für 2023, die ich vergessen habe und nun schnell bis zum 13.01.2025 einreichen muss.
Ich bin Einzelunternehmer und habe einen großen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
Nun bin ich nicht sicher, an welcher Stelle ich meinen aus dem Vorjahr 2022 festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust anzugeben habe und ob ich diesen überhaupt angeben muss, d.h. wird das Finanzamt den Verlust automatisch berücksichtigen?
Ich sehe ich nur unter 16 - Angaben zur Verlustfeststellung die Zeile 132 - Nur bei Betrieben gewerblicher Art:.
Nur wenn ich hier meinen Verlust eintrage, erhalte ich diese Fehlermeldung.Aktueller Fehler
Als Rechtsform / Art der Tätigkeit habe ich 10 angekreuzt, Einzelunternehmer
ich bin neu und habe mich aus aktuellem Anlass gerade erst angemeldet.
Gestern erhielt ich ein Schreiben hinsichtlich meiner überfälligen Gewerbesteuererklärung für 2023, die ich vergessen habe und nun schnell bis zum 13.01.2025 einreichen muss.
Ich bin Einzelunternehmer und habe einen großen Verlustvortrag aus den Vorjahren.
Nun bin ich nicht sicher, an welcher Stelle ich meinen aus dem Vorjahr 2022 festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust anzugeben habe und ob ich diesen überhaupt angeben muss, d.h. wird das Finanzamt den Verlust automatisch berücksichtigen?
Ich sehe ich nur unter 16 - Angaben zur Verlustfeststellung die Zeile 132 - Nur bei Betrieben gewerblicher Art:.
Nur wenn ich hier meinen Verlust eintrage, erhalte ich diese Fehlermeldung.Aktueller Fehler
- Ihre Angaben sind leider nicht korrektie Zeile 132 darf nur eingegeben werden, wenn es sich bei der Rechtsform um einen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG handelt.
Als Rechtsform / Art der Tätigkeit habe ich 10 angekreuzt, Einzelunternehmer
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