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Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 8 Hinzurechnungen

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    Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 8 Hinzurechnungen

    Hallo, ich erstelle gerade meine Gewerbesteuererklärung.

    In der letzten Gewerbesteuererklärung meines Steuerberaters für 2020 findet sich unter (GewStG) § 8 Hinzurechnungen unter Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung fremder unbeweglicher Wirtschaftsgüter (damals hieß das Betriebsanlagegüter) des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen ein Eintrag von ca. EURO 1.600.

    Meine Steuererklärungen erstelle ich nun selbst, daher die Frage im Forum.

    Ich kann diesen Betrag nicht zuordnen. Ich hatte jedoch damals ein privates Darlehen und meinen Geschäftszwecken, dieses wurde bereits vor 2022 getilgt.
    In den Gewerbesteuererklärung meines Steuerberaters in 2019 und 2018 tauchen ebenfalls Beträge auf, die schrittweise jährlich von € 2.015 in 2018, € 1.890 in 2019 und schließlich in 2020 € 1.641 abnehmen.
    Ich hatte jedoch zu keinem Zeitpunkt Miet- oder Pachtzinsen noch Leasingraten.

    Diese Beträge erscheinen jeweils unter: Hinzurechnungen
    e) der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen

    Kann es sein dass sich dieser Betrag in 2020 auf die bezahlten Zinsen bezogen hat?
    Das würde ja dann entfallen für 2023.

    Hat jemand eine Idee?
    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von SaintHelena; 20.12.2024, 12:38.

    #2
    Kann sein, kann auch nicht sein. Da es für die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG einen Freibetrag von 200.000 € gibt, haben die Eintragungen ohnehin keine Auswirkung.

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