Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterstützung der Tochter beim Kauf einer Immobilie

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterstützung der Tochter beim Kauf einer Immobilie

    Hallo zusammen.
    Meine Tochter erwägt den Kauf einer Immobile.
    In dem Zusammenhang möchten meine Frau und ich, wir beziehen beide Rente, unsere Tochter finanziell unterstützen. Einerseits mit einem Einmalbetrag und zusätzlich monatlich mit einem Teil unserer Rente. Eindeutig werden wir dabei den Freibetrag von zweimal 400.000 Euro nicht überschreiten. Was gibt es in dem Zusammenhang in Bezug auf das Finanzamt zu beachten?

    #2
    Es besteht Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG: https://www.gesetze-im-internet.de/e...1974/__30.html

    Falls die Schenkung notariell beurkundet wird, erstattet das Notariat diese Anzeige, sonst müsst ihr das selbst machen.

    Es gibt ausfüllbare Formulare, wobei ich aber nicht weiß, ob die bundeseinheitlich aufgebaut sind.

    Hier das Formular aus Bayern: https://www.finanzamt-amberg.de/file...0.08.19ges.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für die Antwort. Wir wohnen in NRW. Ich werde mich auf die Suche nach einem passenden Formular machen.
      Freundliche Grüße,
      Siebenhof

      Kommentar


        #4
        Das ihr den Freibetrag von 400.000 Euro zweimal in Anspruch nehmen koennt, wage ich zu bezweifeln. Eheleute koennen sich gegenseitig 500.000 Euro steuerfrei schenken, Kinder koennen von ihren Eltern 400.000 Euro erhalten, ohne Schenkungsteuer zahlen zu muessen. https://www.gesetze-im-internet.de/e...1974/__16.html

        Da ihr aber auch eine monatliche Schenkung vorhabt, ist noch folgendes zu beachten:
        In den meisten Faellen werden Schenkungen auf ein moegliches Erbe angerechnet, das gilt fuer den Erb- und den Pflichtteil. Entscheidend fuer die Hoehe der Anrechnung ist der Zeitpunkt der Weitergabe: innerhalb einer Zehnjahresfrist werden Schenkungen jedes Jahr mit zehn Prozent weniger beruecksichtigt (Abschmelzungsmodell). Beispiel: eine Vermoegensweitergabe, die vier Jahre vor dem Tod des Schenkenden erfolgte, wird nur noch zu 60 Prozent angerechnet; nach zehn Jahren erfolgt keine Anrechnung mehr. So steht es auch als Hinweis bei der Sparkasse: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber...schenkung.html
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Das ihr den Freibetrag von 400.000 Euro zweimal in Anspruch nehmen koennt, wage ich zu bezweifeln.
          Wie kommst du jetzt darauf ? Einfach auch mal § 15 ErbStG lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/e...1974/__15.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Offen gestanden macht mich der § 15 ErbStG nicht viel schlauer.
            Im Internet finde ich folgenden Passus:
            Kann jedes Elternteil den Kindern 400000 vererben?
            Jedes Elternteil hat für jedes Kind einen sogenannten Freibetrag für Erbschaften von aktuell 400.000 Euro.
            Ein Elternpaar kann somit zusammen an jedes seiner Kinder 800.000 Euro vererben, bei zwei Kindern bleiben also 1.600.000 Euro steuerfrei.
            An Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden.
            Gruß, Siebenhof

            Kommentar


              #7
              Ok, da habe ich mich wohl etwas ungluecklich ausgedrueckt: pro Schenkungsvorgang gibt es pro Kind einen Freibetrag von 400.000 Euro. Wenn also z.B. das Vermoegen nur auf dem Namen des Vaters lautet, kann er erstmal auch nur 400.000 Euro steuerfrei verschenken. Er koennte aber weitere bis zu 500.000 Euro an seine Frau verschenken, die dann wiederum bis zu 400.000 Euro steuerfrei an ihr Kind verschenken duerfte. Wichtig ist, dass es getrennte Schenkungsvorgaenge sind. Habe ich mich jetzt klarer ausgedrueckt? ;-)
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar


                #8
                Habe ich mich jetzt klarer ausgedrueckt? ;-)
                Ja, jede Schenkung eines Elternteils wird für sich betrachtet, es sind auch zwei Anzeigen zu erstatten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Wenn die 400.000 € auf einem Gemeinschaftskonto der Eltern liegen und im Innenverhältnis der Eltern nichts anderes vereinbart ist würde bei einer Schenkung jedem Elternteil die Hälfte zugerechnet. Aber nur dann.

                  Kommentar


                    #10
                    Aber nur dann.
                    Wenn die Eltern Gütergemeinschaft vereinbart hätten, was heutzutage selten ist, würde auch jedem Elternteil die Hälfte einer Schenkung zugerechnet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Können Eheleute demnach aus ihrem Vermögen einem Kind 800.000 EUR schenken?

                      Sorry, diese Frage bezog sich noch auf # 8.
                      Zuletzt geändert von timote; 23.12.2024, 18:55.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                      Kommentar


                        #12
                        Können Eheleute demnach aus ihrem Vermögen einem Kind 800.000 EUR schenken?
                        Wenn das Geld aus dem jeweils eigenen Vermögen eines jeden Elternteils kommt, bleibt das steuerfrei.

                        Man könnte das nach 10 Jahren sogar wiederholen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X