Ich habe mich für einen Kurs angemeldet, der 2024 beginnen sollte, musste die Anmeldegebühren aber erst 2023 bezahlen. Wenn ich diese Zahlung bei der Steuererklärung 2023 nicht angegeben habe, kann ich sie dann trotzdem bei der Steuererklärung 2024 angeben? Ich möchte auch wissen, ob ich die Kosten trotzdem angeben und eine entsprechende Steuerrückerstattung erhalten kann, wenn der Kurs später ganz abgesagt wird, ich die Anmeldegebühren aber 2023 bezahlt habe
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Berufsbildungskostenerklärung/Fortbildungskosten im Jahr 2023 oder 2024
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Hallo,
das ganze hat mit der elektr. Steuererklärung eher wenig zu tun daher nur allgemein:
Grundsätzlich kannst du Kosten nur in dem Jahr absetzten in dem diese entstanden sind. Wenn du die Kursgebühr also in 2023 gezahlt hast gehört das auch in die 2023 Erklärung.
Wenn der Kurs komplett gestrichen wird, warum werden dir die Gebühren dann nicht erstattet....
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Ich wünsche auf diesem Wege allen Benutzerinnen und Benutzern ein gesegnetes Weihnachtsfest!SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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