Ich habe Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen/Aktien, die mir u.a. in der Steuerbescheinigung der Bank detailiert ausgewiesen werden ohne dass eine automatische Verechnung mit einem positiven Saldo im Aktientopf vorgenommen wurde. Benötige ich weitere Unterlagen/Nachweise damit das Finanzamt diese Verrechnung bei meiner nächsten Veranlagung ausführt, wenn ich die Angabe in Zeile 13 der Anlage KAP - Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien – eintrage?
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Keine Ankündigung bisher.
Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen nachweisen bzw. belegen
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Vielen Dank, das hoffe ich auch!
…...nur die Hausbank darf hier keine automatische Verrechnung vornehmen.
Leider kommen mir immer wieder Zweifel bezüglich der Verlustanerkennung seitens der Finanzverwaltung, obwohl der Gesetzgeber, Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof seit Jahren Entscheidungen und Urteile zugunsten des Steuerzahlers erlassen haben.
Es bleiben immer wieder Lücken für Steuerfallen. Mit dem BMF-Schreiben vom 19.05.2022 ist das Chaos nicht beseitigt.
Zu meinen Fakten:
Es handelt sich um keine Veräußerung sondern um die ersatzlose Ausbuchung wertloser Aktien (Schluß: 02.12.2024) mit Bezug auf das laufende Steuerjahr 2024.
Kaufabrechnungen aus den Jahren 2020/2021/2022 liegen vor und
belegen einen Verlust über ca. 5 T€.
Versteuerte Aktiengewinne in 2024 sind größer als der Verlust der Ausbuchung.
Das Zahlenwerk der „vorläufigen Steuerbescheinigung“ verändert sich ggfl. noch geringfügig bis zum 31.12.24.
Ich hoffe nicht, dass die Finanzverwaltung sich ggfl. im Paragraphendschungel
(“Beamtendeutsch“) auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzieht und ich mich möglicherweise noch mit einem fristgerechten Einspruch befassen muss und den Hintergrund der AG-Pleite mit Bilanzbetrug, Börsennotizeinstellung (8/2022), mehrfacher Förderbetrug, Insolvenzanmeldung (6/2023) und Konkurseröffnung mangels Masse (8/2024)
darlegen sollte. …...oder das Strafverfahren noch abgewartet werden muß.
Es scheint so einfach mit der Verlust-Eingabe in Zeile 13 Anlage KAP und der automatischen Verrechnung in einem vorläufigen Bescheid!!
Das Elsterprogramm (fiktiv zum Steuerjahr 2023) leistet es!
Es fragt sich nur, ob der Sachbearbeiter wegen weiterer Anweisungen den Vorgang ablehnt.
Ich weiß, hier darf keine Steuerberatung gemacht werden; sollte ich daher noch einen Steuerberater zu Rate ziehen, der meine Zweifel über die Anerkennung des Verlusts ggfl. nur zerstreut und den Vorgang gegen Bezahlung für mich in die Hand nimmt??
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Ich weiß, hier darf keine Steuerberatung gemacht werden;
Zeile 13 der Anlage KAP dürfte deshalb nicht einschlägig sein, eher die bisherige Zeile 15.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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