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Freiwillige Einkommensteuererklärung als dualer Student: Werbungskosten

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    Freiwillige Einkommensteuererklärung als dualer Student: Werbungskosten

    Guten Tag,

    ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richtig bin, und habe zwei Fragen zur freiwilligen Einkommensteuererklärung als dualer Student betreffend Werbungskosten:

    1. Kosten, die im Rahmen der Erstausbildung entstehen, sind ja eigentlich als Sonderausgaben geltend zu machen, nicht als Werbungskosten. Nun habe ich allerdings gelesen, dass es sich bei einem dualen Studium anders verhält. Hier könnten die Ausgaben grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, selbst wenn es sich um die Erstausbildung handelt, da ein sogenanntes Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt. Ist diese Information korrekt?

    2. Wenn die Einnahmen eines Jahres den Grundfreibetrag unterschreiten, beispielsweise weil das duale Studium erst im Oktober begonnen und man vorher kein Geld verdient hat, bekommt man ja allein aufgrund der Unterschreitung des Grundfreibetrags die gezahlte Lohnsteuer komplett erstattet. Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, die in diesem Jahr angefallenen Werbungskosten - ähnlich wie bei einem Verlustvortrag - ins nächste Jahr zu "übertragen" und sie dann in diesem nächsten Jahr geltend zu machen, da man sonst ja nicht von einer Geltendmachung der Werbungskosten profitieren würde und diese einfach ohne einen positiven Effekt "verpuffen" würden?

    Für hilfreiche Rückmeldungen bedanke ich mich vorab und wünsche schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    #2
    Zu 1.) korrekt
    Zu 2.) Genauso ist es, das verpufft wirkungslos. Und dazu gibt es keinen Ausweg, wurde vom Bundesfinanzhof wiederholt entschieden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Zu 1.) korrekt
      Zu 2.) Genauso ist es, das verpufft wirkungslos. Und dazu gibt es keinen Ausweg, wurde vom Bundesfinanzhof wiederholt entschieden.
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

      Die Antwort auf Frage 2 habe ich mir leider schon fast gedacht, da kann man dann wohl nichts machen.

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        #4
        Das einzige was mir da als kleine Möglichkeit einfällt wäre die Verteilung der Kosten größerer Anschaffungen (Laptop etc.) auf einen möglichst langen Zeitraum, so dass nur das erste Jahr der Abschreibung verloren geht.

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          #5
          Wer sich

          bei "außergewöhnlichen" Verhältnissen

          - nicht (!) steuerlich beraten lässt, oder

          - sich im Internet (nicht im Elster-Anwender-Forum, in dem Steuerberatung eigentlich unerwünscht ist) nicht (!) informiert, oder

          - nicht (!) alle (!) Hilfetexte in Elster liest, ist selbst schuld, denn dies birgt immer die Gefahr, ganz ordentlich Geld zu verschenken!


          Also was hätte ein Berater z.B. empfehlen können?

          - sofern möglich, Anschaffungen aufs nächste Jahr verschieben (vielleicht hätte der alte PC und der alte Kinderstube-Schreibtisch und der alte Drucker vom großen Bruder diese 3 Monate auch noch ausgereicht ... )

          - manchmal kann man auch nur die Zahlung einer Anschaffung ins Folgejahr verschieben, man verliert vielleicht Skonti von 3%, gewinnt aber vielleicht eine ESt-Erstattung von 15% ...

          - ja, und abschreiben darf man alles, was eine mehrmonatige oder mehrjährige Nutzungsdauer hat, also vom PC bis runter zum Locher und Bleistift und Radiergummi ...

          - sollten - ausnahmsweise - große Aufwendungen entstanden sein wie z.B. Kosten für die Einrichtung der Studentenbude in Hamburg, deshalb dreimalige Fahrt aus dem unteren Ende Süddeutschlands zum oberen Ende Norddeutschlands an den Studienort Hamburg mit dem eigenen Pkw - und dadurch negative Einkünfte entstehen, wird ein Verlust festgestellt und kann ins Folgejahr vorgetragen werden ...

          - ach ja, und dann gibt es noch die Dinge, die man nur erkennt, wenn man "sich tief ins Steuerrecht eingräbt", also weit über den eigenen Tellerrand schaut - dabei entdeckt man dann, dass die Eltern die steuerlich leerlaufenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in deren eigenen Einkommensteuererklärung in Abzug bringen können - und das ergibt bei denen durchaus einige hübsche hunderter mehr vom Finanzamt also ohne diese Beiträge ...

          tja ...

          wer Angst vor den Kosten hat, sollte mal die Eltern fragen, ob und von wem die sich beraten lassen - wenn die einen Berater haben, ist es äußerst sinnvoll, sich auch von diesem beraten zu lassen, weil der, wenn er gut ist, Wahlrechte kennt ...

          oder man sucht sich einen Lohnsteuerhilfeverein aus, das kostet vielleicht 100€, sich als Azubi von dem die Steuererklärung machen zu lassen ...

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            #6
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
            [...]

            - ja, und abschreiben darf man alles, was eine mehrmonatige oder mehrjährige Nutzungsdauer hat, also vom PC bis runter zum Locher und Bleistift und Radiergummi ...

            [...]
            Vielen Dank für die vielen Hinweise und Tipps. Dass man geringwertige Wirtschaftsgüter ebenfalls über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben darf, war mir zum Beispiel noch nicht bekannt. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass diese zwingend im Anschaffungsjahr komplett abzusetzen sind.
            Dies hilft mir in meinem Fall tatsächlich, da ich im Jahr des Beginns meines dualen Studiums einiges an Fachliteratur anschaffen musste. So kann ich dann zumindest einen Teil meiner Werbungskosten ins nächste Jahr retten.

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              #7
              Hallo Cypher ,

              zu bedenken ist natürlich auch, dass das Finanzamt nicht irgendwelche Kosten erstattet!

              Du kannst bei der Einkommensteuererklärung nur was von deiner bezahlten Einkommensteuer,
              durch Angeben geeigneter, absetzungswürdiger Ausgaben, etwas zurückbekommen.
              Also durch diese Ausgaben deine Steuerschuld vermindern!

              Gruß - Hans

              Kommentar


                #8
                Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                Hallo Cypher ,

                zu bedenken ist natürlich auch, dass das Finanzamt nicht irgendwelche Kosten erstattet!

                Du kannst bei der Einkommensteuererklärung nur was von deiner bezahlten Einkommensteuer,
                durch Angeben geeigneter, absetzungswürdiger Ausgaben, etwas zurückbekommen.
                Also durch diese Ausgaben deine Steuerschuld vermindern!

                Gruß - Hans
                Hallo Hans53,

                klar, die Werbungskosten werden mir vom Finanzamt natürlich nicht erstattet, sondern diese verringern lediglich mein zu versteuerndes Einkommen - sofern sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.230 Euro übersteigen.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Cypher Beitrag anzeigen
                  klar, die Werbungskosten werden mir vom Finanzamt natürlich nicht erstattet, sondern diese verringern lediglich mein zu versteuerndes Einkommen - sofern sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.230 Euro übersteigen.
                  Ja, und da lauert bekanntlich die Falle. Man muss nicht nur über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommen, sondern es muss sich auch noch steuerlich auswirken. Wenn man auch ohne Werbungskosten mit dem zvE unter dem Grundfreibetrag liegt, hat man leider Pech. Ich weiß nicht, in welchen Regionen das Einkommen von dualen Studenten heutzutage liegt, fürchte aber, dass da nicht allzu viel rumkommt.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    Ja, und da lauert bekanntlich die Falle. Man muss nicht nur über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommen, sondern es muss sich auch noch steuerlich auswirken. Wenn man auch ohne Werbungskosten mit dem zvE unter dem Grundfreibetrag liegt, hat man leider Pech. Ich weiß nicht, in welchen Regionen das Einkommen von dualen Studenten heutzutage liegt, fürchte aber, dass da nicht allzu viel rumkommt.
                    Bei mir waren es knapp 1.300 Euro brutto im Monat. Das heißt, in dem Jahr, in dem ich mein duales Studium im Oktober begonnen hatte, lag ich deutlich unter dem Grundfreibetrag. Daher auch meine Frage 2 im Ausgangspost, ob es eine Möglichkeit gäbe, die Werbungskosten ins nächste Jahr mitzunehmen, damit sie nicht ohne steuerlichen Effekt "verfallen".
                    In den darauffolgenden Jahren lag ich dann mit einem Jahresbrutto von knapp über 15.000 Euro etwas über dem Grundfreibetrag, sodass sich das Absetzen der Werbungskosten durchaus lohnt.

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                      #11
                      Hallo Cypher ,

                      schön, dass du dich schon selbst so gut informiert hast und dich bereits bestens auskennst.

                      Ich wollte in '#7 nur vorsichtig hinweisen. Wir hatten hier nämlich schon sehr blauäugige Fragesteller,
                      die ihre Kosten ansetzen wollten, ohne überhaupt je Steuer bezahlt zu haben.

                      Also nichts für ungut!

                      Ich wünsche allen ein "Gutes Neues Jahr" und viel Gesundheit!

                      Gruß - Hans

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