Guten Tag,
ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richtig bin, und habe zwei Fragen zur freiwilligen Einkommensteuererklärung als dualer Student betreffend Werbungskosten:
1. Kosten, die im Rahmen der Erstausbildung entstehen, sind ja eigentlich als Sonderausgaben geltend zu machen, nicht als Werbungskosten. Nun habe ich allerdings gelesen, dass es sich bei einem dualen Studium anders verhält. Hier könnten die Ausgaben grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, selbst wenn es sich um die Erstausbildung handelt, da ein sogenanntes Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt. Ist diese Information korrekt?
2. Wenn die Einnahmen eines Jahres den Grundfreibetrag unterschreiten, beispielsweise weil das duale Studium erst im Oktober begonnen und man vorher kein Geld verdient hat, bekommt man ja allein aufgrund der Unterschreitung des Grundfreibetrags die gezahlte Lohnsteuer komplett erstattet. Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, die in diesem Jahr angefallenen Werbungskosten - ähnlich wie bei einem Verlustvortrag - ins nächste Jahr zu "übertragen" und sie dann in diesem nächsten Jahr geltend zu machen, da man sonst ja nicht von einer Geltendmachung der Werbungskosten profitieren würde und diese einfach ohne einen positiven Effekt "verpuffen" würden?
Für hilfreiche Rückmeldungen bedanke ich mich vorab und wünsche schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr.
ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richtig bin, und habe zwei Fragen zur freiwilligen Einkommensteuererklärung als dualer Student betreffend Werbungskosten:
1. Kosten, die im Rahmen der Erstausbildung entstehen, sind ja eigentlich als Sonderausgaben geltend zu machen, nicht als Werbungskosten. Nun habe ich allerdings gelesen, dass es sich bei einem dualen Studium anders verhält. Hier könnten die Ausgaben grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, selbst wenn es sich um die Erstausbildung handelt, da ein sogenanntes Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt. Ist diese Information korrekt?
2. Wenn die Einnahmen eines Jahres den Grundfreibetrag unterschreiten, beispielsweise weil das duale Studium erst im Oktober begonnen und man vorher kein Geld verdient hat, bekommt man ja allein aufgrund der Unterschreitung des Grundfreibetrags die gezahlte Lohnsteuer komplett erstattet. Gibt es in diesem Fall die Möglichkeit, die in diesem Jahr angefallenen Werbungskosten - ähnlich wie bei einem Verlustvortrag - ins nächste Jahr zu "übertragen" und sie dann in diesem nächsten Jahr geltend zu machen, da man sonst ja nicht von einer Geltendmachung der Werbungskosten profitieren würde und diese einfach ohne einen positiven Effekt "verpuffen" würden?
Für hilfreiche Rückmeldungen bedanke ich mich vorab und wünsche schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr.
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