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Rechnung von Ungarn wie in Vorsteueranmeldung berücksichtigen?

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    Rechnung von Ungarn wie in Vorsteueranmeldung berücksichtigen?

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Nebengewerbe mit Umsatzsteuer und führe eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die Rechnungen dokumentiere ich in einer Excelliste untereinander, wie sie hereinkommen und separiere dann auch Netto, MwSt. usw. (Schreibe dann Wareneinsatz, Sonstige Betriebsausgaben, Umsatzerlöse dazu).

    Nun habe ich eine kleine Rechnung von Ungarn vorliegen mit 27,81€ (21,90 Netto und 5,91 MwSt = 27%).
    Wo würde das in der Vorsteueranmeldung oder Umsatzsteuererklärung hinkommen?

    Mir geht es nicht darum, das unbedingt als Vorsteuer zu bekommen, Hauptsache an die richtige Stelle eintragen.

    #2
    Nehme ich evtl. in der EÜR den kompletten Betrag von 27,81€ als Betriebsausgabe oder Wareneinsatz ohne die Umsatzsteuer separat zu deklarieren?

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      #3
      Eine Vorsteueranmeldung gibt es nicht. Dir geht es sicher um die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

      Meiner Meinung nach unterliegt die Leistung in Deutschland der Umsatzsteuer. Deshalb musst Du sie also in der Voranmeldung mit angeben.

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        #4
        Stando, Rechnung von Ungarn: Begrifflich ist mir der Vorgang unklar. Du schreibst "Betriebsausgabe oder Wareneinsatz", in der Antwort # 2 steht "Leistung". Meines Wissens ist Lieferung und Leistung aus einem EU-Land aber steuerlich nicht identisch.

        Ansonsten wünsche ich allen Benutzern ein gutes Neues Jahr!
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Im Umsatzsteuerrecht gibt es zwei Arten von Leistungen: Lieferungen und Sonstige Leistungen (sic!). Um was es hier geht wurde nicht näher bezeichnet.

          EDIT: A guads neus an Alle natürlich auch von mir!

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            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Stando, Rechnung von Ungarn: Begrifflich ist mir der Vorgang unklar. Du schreibst "Betriebsausgabe oder Wareneinsatz", in der Antwort # 2 steht "Leistung". [..]
            Sorry, habe ich nicht dazu geschrieben. Ich habe Elektromaterial von Ungarn bestellt, das ich dann als "Elektriker" bei einem Kunden einbauen muss. Daher "Wareneinsatz".

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Meiner Meinung nach unterliegt die Leistung in Deutschland der Umsatzsteuer. Deshalb musst Du sie also in der Voranmeldung mit angeben.
            Genau. Meine die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wobei dieses Jahr auch nur die Umsatzsteuererklärung wohl ausreicht.

            Wenn das in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegt, muss ich das dann wohl (Brutto oder Netto), dann in der Umsatzsteuererklärung auf der einen Seite 19% abführen, um sie dann gleichzeitig wieder zu erhalten (habe es hoffentlich richtig ausgedrückt). Welches Feld wäre für 2023 hier richtig? Dann die 19% von den 27,81€ oder 21,90€?

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              #7
              In der Umsatzsteuer-Voranmeldung und auch in der Umsatzsteuererklärung gehört das zu den Innergemeinschaftlichen Erwerben und zu den Vorsteuern.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                I[..]zu den Innergemeinschaftlichen Erwerben und zu den Vorsteuern.
                Vielen lieben Dank.
                Bei der Umsatzsteuererklärung wäre es dann Zeile 51 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG Umsatzsteuergesetz).

                Frage 1: Was würde ich dann hier eintragen, wenn die ungarische Rechnung so aussieht:

                27,81€ Gesamt (21,90€ Netto und 27% MwSt = 5,91€)
                Trage ich hier in Zeile 51 27,81€ ein oder 21,90€? In Zeile 79 würde ich dann die Mwst wieder als Vorsteuer zurückbekommen.


                Frage 2:
                Die MwSt die ich in Zeile 51 und 79 eingebe, würde sich in der EÜR wiederspiegeln (Vereinnahmte Umsatzsteuer und verauslagte Vorsteuern. soweit gut).Was wären aber mit den 27% MwSt = 5,91€, die auf der Rechnung ausgwiesen sind? Wohin kämen diese? Kämen die zusammen mit der Gesamtrechnung auf "Wareneinsatz"?

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                  #9
                  Meiner Meinung nach ist Bemessungsgrundlage für die Steuer der in Rechnung gestellte Betrag. Da gibt es womöglich andere Meinungen.

                  Im amtlichen Vordruck gehören die innergemeinschaftlichen Erwerbe zu 19 % in Zeile 51. In Zeile 79 wird nach den Vorsteuerbeträge[n] aus Rechnungen von anderen Unternehmern gefragt. In der Dir vorliegenden Rechnung ist aber kein Vorsteuerbetrag enthalten.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Meiner Meinung nach ist Bemessungsgrundlage für die Steuer der in Rechnung gestellte Betrag. Da gibt es womöglich andere Meinungen.
                    Hi,

                    sorry, dass ich bei diesem Thema sehr unsicher und unwissend bin. Mein Steuerberater kann mich leider für dieses Jahr nicht mehr unterstützen. Der Gesamtbetrag?
                    Die Rechnung aus Ungarn sieht ja so aus: 27,81€ Gesamt (21,90€ Netto und 27% MwSt = 5,91€)


                    QUOTE=L. E. Fant;n454181]
                    Im amtlichen Vordruck gehören die innergemeinschaftlichen Erwerbe zu 19 % in Zeile 51. In Zeile 79 wird nach den Vorsteuerbeträge[n] aus Rechnungen von anderen Unternehmern gefragt. In der Dir vorliegenden Rechnung ist aber kein Vorsteuerbetrag enthalten.[/QUOTE]

                    In Zeile 51 würde ich ja von der ungarischen Rechnung (27,81 oder 21,90€) die 19% abführen. In irgendeiner anderen Zeile müsste ich ja diese wieder eintragen, um sie erstattet zu bekommen (also normalerweise eine Nullnummer).

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                      #11
                      Internet-Suche: eu erwerb vorsteuer,
                      damit du mal eine Grundlage erhältst und nicht immer dieselbe Frage stellst. Deine Bemessungsgrundlage ist m.E. EUR 27,81, oder du lässt die Rechnung neu ausstellen ohne ungarische USt. Ich denke, ich stimme da mit L. E. Fant' überein.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Ja, vielen lieben Dank. (Hatte schon etwas gegoogelt, bin aber noch nicht durchgestiegen). Ich schaue mir das in Ruhe nochmals an.

                        Es käme dann 27,81 in Zeile 51. Wären dann 5,28€ Mwst die ich entrichten müsste. Wo trage ich dann bei EU Erwerb die Vorsteuer (bzw. die 5,28€) ein? Zeile 79 wäre falsch, wenn ich #9 richtig verstanden habe.


                        Zitat von timote Beitrag anzeigen
                        Internet-Suche: eu erwerb vorsteuer,
                        damit du mal eine Grundlage erhältst und nicht immer dieselbe Frage stellst. Deine Bemessungsgrundlage ist m.E. EUR 27,81, oder du lässt die Rechnung neu ausstellen ohne ungarische USt. Ich denke, ich stimme da mit L. E. Fant' überein.
                        Was ich bei Google nicht finden konnte, war hinsichtlich EÜR (Das ist auch meine wirklich letzte Frage zu diesem Thema). Wie würde ich die ungarische Rechnung (27,81€ Gesamt (21,90€ Netto und 27% MwSt = 5,91€)) in die EÜR überführen?

                        Wäre ja Wareneinsatz. Bei einer Deutschen Rechnung (11,90€ Gesamt (10€ Netto, 1,9€ Mwst), kämen ja 10€ in Wareneinsatz und 1,9€ in Verauslagte Vorsteuern. Was macht man mit der ungarischen Rechnung? (die ganze 27,81 in Wareneinsatz, indem man die ungarische Mwst ingoriert)

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                          #13
                          Ja, ich würde da an Deiner Stelle die ungarische Steuer soweit komplett ignorieren und zum Kaufpreis zählen.

                          Ohne jetzt nochmal nachzugucken, die Vorsteuern aus innergemeinschaftlichem Erwerb müssten im amtlichen Vordruck genau eine Zeile unter den Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen von anderen Unternehmern stehen.

                          Welche Software Du zu Erstellung Deiner Steuererklärung verwendest wurde glaub ich noch nicht hier thematisiert.

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                            #14
                            Vielen lieben Dank euch allen für den Support.

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