Hallo zusammen,
euch allen noch ein frohes neues Jahr!
Ich benötige Hilfe zur bevorstehenden StE 2024. :-)
Und zwar:
Ich habe im Dezember 2024 eine ETW, welche bereits vermietet ist und bleibt, gekauft. (->Datum Kaufvertrag dezember 2024)
Nun musste ich im Dezember 2024 bereits die Notarkosten für die Beurkundung und Grundschuldbestellung zahlen.
Die Übergabe der Wohnung wird jedoch vorraussichtlich zum Februar 2025 erfolgen, da von amtswegen her keine Bearbeitung mehr in 2024 stattfand.
Meine Frage: Wie bzw. wann kann ich die bereits geleisteten Kosten ansetzen, da der Prozess ja jahresübergreifend läuft?
Danke euch im Voraus!
euch allen noch ein frohes neues Jahr!
Ich benötige Hilfe zur bevorstehenden StE 2024. :-)
Und zwar:
Ich habe im Dezember 2024 eine ETW, welche bereits vermietet ist und bleibt, gekauft. (->Datum Kaufvertrag dezember 2024)
Nun musste ich im Dezember 2024 bereits die Notarkosten für die Beurkundung und Grundschuldbestellung zahlen.
Die Übergabe der Wohnung wird jedoch vorraussichtlich zum Februar 2025 erfolgen, da von amtswegen her keine Bearbeitung mehr in 2024 stattfand.
Meine Frage: Wie bzw. wann kann ich die bereits geleisteten Kosten ansetzen, da der Prozess ja jahresübergreifend läuft?
Danke euch im Voraus!
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