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Kaufnebenkosten Immobilie ETW im Vorjahr /Jahreswechsel

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    Kaufnebenkosten Immobilie ETW im Vorjahr /Jahreswechsel

    Hallo zusammen,

    euch allen noch ein frohes neues Jahr!

    Ich benötige Hilfe zur bevorstehenden StE 2024. :-)

    Und zwar:
    Ich habe im Dezember 2024 eine ETW, welche bereits vermietet ist und bleibt, gekauft. (->Datum Kaufvertrag dezember 2024)
    Nun musste ich im Dezember 2024 bereits die Notarkosten für die Beurkundung und Grundschuldbestellung zahlen.
    Die Übergabe der Wohnung wird jedoch vorraussichtlich zum Februar 2025 erfolgen, da von amtswegen her keine Bearbeitung mehr in 2024 stattfand.

    Meine Frage: Wie bzw. wann kann ich die bereits geleisteten Kosten ansetzen, da der Prozess ja jahresübergreifend läuft?

    Danke euch im Voraus!

    #2
    Soweit es sich um Werbungskosten handelt wie bei den Kosten der Grundschuldbestellung müssen die im Jahr der Zahlung geltend gemacht werden (vorweggenommene Werbungskosten). Soweit es sich um Anschaffungskosten handelt wie bei den Kosten der Beurkundung des Kaufvertrages gehen sie in die AfA-Bemessungsgrundlage ein und die AfA läuft ab wirtschaftlichem Übergang der Wohnung.

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